Im aDRG-Bereich ZE - im AOP-Bereich (bei gleicher Leistung) nichts?

  • Liebe Foristen,

    eine Koronarintervention - ggf mit einem Stent (8-837.00 / 8-837.m0) - stellt ja seit 2024 eine AOP-sensitive Leistung dar. Wird dabei ein medikamentenbeschichteter Ballonkatheter (aka "DEB"; OPS z.B. 8-83b.b6) verwendet, so triggert das im aDRG-Bereich das ZE 136, gestaffelt nach Anzahl der verwendeten DEBs.

    Sehe ich das richtig, dass es dafür im AOP-Bereich nichts gibt, da es sich um kein (separat zum Einkaufspreis zusätzlich abrechnungsfähiges) Implantat handelt, da alles verbrauchte Material mit der SK-Pauschale 40302 nach EBM abgegolten ist?

    Immerhin unterscheidet sich eine PTCA mit einem "normalen" Ballon oft kaum von einer PTCA mit DEB , nur dass die DEB 5x so teuer sind.

    Und um noch eins draufzusetzen: wenn auch die komplexeren, elektiven PTCAs (zB F56B) "hybridisiert" werden, schließt das ebenso ein ZE aus?

    Besten Dank im Voraus und viele Grüße

  • Guten Tag,


    also ich habe die rechne je nach Konstellation die EBM 40302 eben nicht ab, sondern ggf. das "Material" nach AOP Vertrag.

    Es steht geschrieben .. Krankenhäuser können die 40 er Pauschalen abrechnen. Können ist nicht müssen - siehe hier

    Auszug AOP Vertrag

    3 ) Arznei- und Sachmittel, die weder nach Absatz 2 Bestandteil der berechnungsfähigen
    ärztlichen Leistungen des EBM sind noch gemäß den Absätzen 4 bis 7 gesondert abgerechnet
    werden können, werden durch einen pauschalen Zuschlag auf die gesamte Honorarsumme in
    Höhe von 7 % vergütet. Sofern eine leistungsbezogene Kostenpauschale nach Absatz 4 in
    Rechnung gestellt wird, ist die entsprechende ärztliche Leistung des EBM für die Berechnung
    der Zuschlagshöhe aus der Honorarsumme auszuklammern.
    (4) Die im Kapitel 40 des EBM ausgewiesenen Kostenpauschalen sind berechnungsfähig. Die
    Kostenpauschalen sind nicht in die Honorarsumme zur Berechnung des pauschalen
    Zuschlags nach Absatz 3 einzurechnen.

    Sofern ist es ggf. möglich den oder die Ballon(s) abzurechnen

    R.E.