MDK-GUTACHTEN/SCHIEDSSTELLEN

  • Würde begrüssen, ein HAupttopic zu diesem Thema einzurichten, wo jeder MedController seine MDK-Bescheide und SChiedsstellen-Urteile veröffentlichen kann!

    zum Ersten:
    der MDK lehnt eine zur I03B führende I50.9 ab,da kein Mehraufwand entstanden sei. Der Pat.hat jedoch Medikation und Internistenkonsil erhalten.

    Dr.Klüber
    Medizincontrolling ENDO-Klinik Hamburg

  • Hallo Herr Klüber,

    dann weisen Sie den begutachtenden MDK-Kollegen (oder -in) doch mal auf die DKR D003b Beispiel 1 hin. (Zitat)
    Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. In der Anamnese gibt sie eine Knieoperation vor 10 Jahren wegen eines Außenmeniskusschadens an. Danach war sie beschwerdefrei. Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. Die sonografische Untersuchung der abdominellen Lymphknoten zeigt auch ein bekanntes Uterusmyom, das keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordert. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion mit Therapie durch Antidepressiva. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin krankengymnastisch betreut.

    Hauptdiagnose: Chronisch myeloische Leukämie (CML)
    Nebendiagnose(n): Depressive Reaktion
    Lumbalgien
    Koronare Herzkrankheit

    Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.
    Die sonstigen Diagnosen (Uterus myomatosus, Z.n. OP nach Außenmeniskusschaden) erfüllen diese Definition nicht und werden deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie sind
    jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.
    (Zitat Ende)
    Und Ihr Aufwand war ja noch höher. Trotz der Eindeutigkeit der DKR sei (aus eigener Erfahrung mit dem MDK) die Frage gestattet, ob eine spezifischere Kodierung diese Ablehnung mglw. vermieden hätte ? Aber Sie kennen 'Ihre' MDK-ler besser.

    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Hallo Dr. Klüber,hallo Forum
    die Idee finde ich sehr gut. Man sollte alledings hier diskutieren, ob die Beispiele nicht generell anonym veröffentlicht werden sollten.
    Wie sieht es das Forum?


    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Klüber,hallo Herr Mies, hallo Forum,

    Zitat


    Würde begrüssen, ein HAupttopic zu diesem Thema einzurichten, wo jeder MedController seine MDK-Bescheide und SChiedsstellen-Urteile veröffentlichen kann!


    Auch ich finde den Vorschlag sehr gut! Ist sicherlich eine weitere Bereicherung des Forums und erhöht den Erfahrungsaustausch. Wäre schön wenn man das realisieren könnte. Anonymität aus Datenschutzgründen vorausgesetzt I)

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo,

    die Idee mit dieser Rubrik finde ich gut. Es geht langsam los. Von Anonymität halte ich nichts, es fallen schließlich keine Patientendaten. Wenn die KK oder der MDK nicht mit Öffentlichmachung leben kann, kann es mit dem werten Urteil nicht sehr weit sein. Wir benötigen diesbezüglich einen Austausch und Transparenz. Spielerchen müssen aufhören. Wir haben schließlich alle noch andere Probleme. Ich denke, dass er auch für MDK-Mitarbeiter und sonstige anonymisierten Mitarbeiter der KK interessant und ehrlich sein wird. Warum soll nicht auch einmal von der anderen Seite gefragt werden, warum soll man Ungereimtheiten, Probleme und Fehler nicht öffentlich machen dürfen? Der Stil des Forums in mydrg bietet sich für solche Angelegenheiten an.

    Gruß an die Realisierer

    B.Domurath
    Bad Wildungen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kurt,

    solange die Patientendaten nicht öffentlich sind, ist die Fall-Anonymität gewahrt. So werden nun ja auch die Gerichtsurteile etc. veröffentlicht.
    Falls sich die Anonymität auf den Verfasser beziehen soll, müßte sich jeder unter einem Pseudonym einen weiteren Forumszugriff sichern.
    Aber warum? Wir diskutieren hier doch schon seit langem über MDK-Anfragen ohne das solche Maßnahmen bisher nötig waren. Gibt es neue Erkenntnisse?

    Gruß

    Dirk

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Dirk, Hallo Forum,
    Ihr habt ja Recht, die Geheimnisskrämerei sollte aufhören. Und hier bei myDRG geht es ja auch sehr offen und zivilisiert zu. Es gibt ja für nicht ganz eindeutige Interpretationen noch die PM Möglichkeit. Als Optionshaus vermutlich zum 01.10.03 würde ich natürlich sehr von diesen "MDK-Richtlinien" profitieren. Wie Dr. Klüber vorschlug:
    Tun wir es einfach und warten ab wie es sich entwickelt.
    Ich nehme meine Bedenken zurück und freue mich über weitere Beispiele.

    Gruß an alle myDRG`ler
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Forum,

    wie Herr Mies schrieb: Tun wir es einfach und warten ab wie es sich entwickelt. Und somit fange ich mal an.
    Die MDKs in Rhl.-Pf. haben begonnen (zumindest landesweit) einheitliche Definitionen für die Begutachtung zu erarbeiten. So weit diese bis jetzt durchgedrungen sind , kopiere ich nachfolgend einige Auszüge aus einem hausinternen Info-Brief hieruüber für die kodierenden Kolleginnen und Kollegen:

    1. Differenzierung „hochfieberhafte Infektion“ und „Sepsis“ bei der ICD-Kodierung

    Um eine hochfieberhafte Infektion als Sepsis und nicht organbezogen kodieren zu können, müssen nachfolgende Kriterien an Hand der Dokumentation nachvollziehbar sein:
    Bakteriämie/Septikämie oder falls ein solcher Nachweis nicht gelingt
    SIRS-Kriterien:
    Temperatur > 38°C oder < 36°C
    Tachykardie > 90 min-1
    Tachypnoe > 20 min-1
    pCO2 < 32 mmHg
    Leukozyten > 12000/mm3 oder < 3800/mm3 - Stabkernige > 10 %

    2.Niereninsuffizienz als Nebendiagnose wird, ohne weitere Therapie, nur akzeptiert, wenn die Krea-Erhöhung mehrfach kontrolliert wurde

    3.Die Kodierung einer durch Hyperhydratation hervorgerufenen Anämie wird nicht akzeptiert

    4.Zur Kodierung eines Harnwegsinfektes muss in der Dokumentation eine entsprechende Antibiose (auch wenn sie nur als Empfehlung an den Niedergelassenen im Brief steht, weil der Patient trotz HWI entlassen wird oder dieser bei Entlassung gerade festgestellt wurde) und ein Uricult erkennbar sein

    5.Die Kodierung einer „Essstörung“ wird nur dann akzeptiert, wenn in der Dokumentation deutlich (!) der hierdurch verursachte Mehraufwand dargelegt ist.

    6.Bei operativen Patienten wird die Fortführung einer vorhandenen Medikation bei Herzinsuffizienz nicht als ausreichend für eine Kodierung angesehen. Sie muss zumindest expressis verbis in der Anamnese als vorhanden (schon mal dekompensiert, schon mal im KH gewesen, o.ä.) erwähnt sein. Widerspricht eindeutig dem Beispiel in den DKR, insbes. die Selektion 'operativ', das wird noch verhandelt werden müssen !!

    7.Die Kodierung eines vorhandenen Aszites bei Leberzirrhose ist zulässig.

    8.Es wird bei der Kodierung von Inkontinenz darauf hingewiesen, dass keine Ausnahmen von den Vorschriften der Kodierregeln akzeptiert werden (Inkontinenz muss mindestens 7 Tage bestanden haben oder bei Entlassung noch bestehen) [Hinweis: am leichtesten akzeptiert wird`s, wenn tägliche Doku vorhanden (Pflegebericht)]

    Soweit dieses, Fortsetzung folgt


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Vielen Dank Herr Hönninger,
    das ist doch mal was "Handfestes"
    das gibt einen sehr "fruchtbaren" Thread hier.

    beste Grüße

    Ihr
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo,

    auf einer 3M Veranstaltung im Dezember 2002 berichtete Herr Prof. Dr. Martin L. Hansis (Professur für Klinisches QM ) vom Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in Essen(unter
    http://www.3m-drg.de/html/pdf/forum…-05-12-2002.pdf nachzulesen), dass bis Ende Januar 2003 bundesweite Rahmenempfehlungen für Prüfroutinen vorliegen sollen, bis März 2003 die der Länder. Gibt es die Bundesrichtlinien? Kann man sie nachlesen? Oder sind die Landes-MDKs teilweise schneller? Gibt es diese Bedingungen schon für alle Lander?

    Kann jemand dazu etwas sagen? Wir haben hier sicherlich auch Mitarbeiter des MDK im Forum. Wie ist der Stand der Dinge?


    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Herr Hönninger

    Zitat


    Original von hoenninm:
    4.Zur Kodierung eines Harnwegsinfektes muss in der Dokumentation eine entsprechende Antibiose (auch wenn sie nur als Empfehlung an den Niedergelassenen im Brief steht, weil der Patient trotz HWI entlassen wird oder dieser bei Entlassung gerade festgestellt wurde) und ein Uricult erkennbar sein

    DKR 003b Beispiel 1: wenn zusätzlicher Aufwand (= Aufwand ausserhalb der Routine) dann darf kodiert werden.

    Darf darüberhinaus ein bestimmter Aufwand (hier: Urikult) gefordert werden ? :vertrag:

    Gruss M.Gösling