Stationär/Teilstationär

  • Hallo,

    hier eine nicht direkt mit DRG zusammenhängende Frage: Eine Pat. wird wegen Kollaps von einer nahe gelegenen Tankstelle mit dem NAW hergebracht und auf Stat. aufgenommen. Es zeigt sich, dass es eine bekannte Pat. ist mit Borderline-Psychose, die in der benachbarten psychiatrischen Tagesklinik als teilstat. Pat. behandelt wird. Sie wird nach gut 3 Stunden wieder entlassen, nachdem die dortige Oberärztin sie bei uns gesichtet und die Rückübernahme in die teilstationäre Betreuung der Tagesklinik veranlasst hat. Eine Rechnung für das Konsil wurde nicht erstellt mit der Begründung, die Pat. sei nach wie vor Pat. der Tagesklinik. Die Pat. war zum Zeitpunkt der Aufnahme also teilstationär in der Tagesklinik, hielt sich aber nicht dort auf, sondern irgendwo in der Stadt, wurde also auch nicht etwas konsiliarisch bei uns vorgestellt, sondern notfallmäßig eingeliefert.
    Wie ist ein solcher Casus abrechnungstechnisch zu handhaben?
    1. Vollstationär, Tagesfall?
    2. Vorstationär?
    3. Notaufnahme oder Verlegung aus der Tagesklinik?

    oder wie sonst?

    Wenn jemand Rat weiß oder vielleicht schon selbst einmal einen solchen Fall durchgespielt hat, wäre ich für einen Tip dankbar.

    MfG
    M.Rost

    M.Rost

  • Allegra Herr Rost,

    bei uns werden Fälle unter sechs Stunden in der Regel ambulant abgerechnet. Also Statusänderung und abgeben.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    das würde bedeuten, dass die Tagesklinik eine Rechnung von uns bekommt und wohl auch den Transport mit dem NAW (>500 €) ans Rote Kreuz bezahlen müsste, was sicherlich auch wieder zu Problemen führt, da ja weder der Transport noch die "ambulante" Behandlung bei uns durch die Tagesklinik veranlasst wurde.
    Gibt es da eine Lösung?
    Grüße von der Playa an Eder, Diemel und Twiste
    MR

    M.Rost

  • Hallo Herr Rost,

    Zitat


    "das würde bedeuten, dass die Tagesklinik eine Rechnung von uns bekommt und wohl auch den Transport mit dem NAW (>500 €) ans Rote Kreuz bezahlen müsste..."

    Ich denke es ist genauso zu sehen wie bei veranlassten Konsilen ausserhalb der Klinik. Kostenträger für den ja somit 'durchgängigen' Aufenthalt ist die Klinik selbst. M.E. werden solche Dinge auch in den Budgetverhandlungen pauschal mit berücksichtigt.
    Die Notfallbehandlung selber wird durch Ihre Klinik an die Tagesklinik gestellt (Leistungen Dritter), die NAW-Rechnung erhält die Tagesklinik vom Rettungswesen. Für die Tagesklinik besteht eventuell die Möglichkeit, mit der Krankenkasse über eine Einzelfallentscheidung die Kosten erstattet zu bekommen, da Notfall.
    (wurde in ähnlicher Form für Transportkosten unsererseits einige Male vereinbart)

    Einen schönen Tag

    MA


    :O

  • Allegra Herr Dr. Rost,

    meine Kollegin sagt: Über Notfall-Schein mit KK abrechnen.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.