Hallo,
hier eine nicht direkt mit DRG zusammenhängende Frage: Eine Pat. wird wegen Kollaps von einer nahe gelegenen Tankstelle mit dem NAW hergebracht und auf Stat. aufgenommen. Es zeigt sich, dass es eine bekannte Pat. ist mit Borderline-Psychose, die in der benachbarten psychiatrischen Tagesklinik als teilstat. Pat. behandelt wird. Sie wird nach gut 3 Stunden wieder entlassen, nachdem die dortige Oberärztin sie bei uns gesichtet und die Rückübernahme in die teilstationäre Betreuung der Tagesklinik veranlasst hat. Eine Rechnung für das Konsil wurde nicht erstellt mit der Begründung, die Pat. sei nach wie vor Pat. der Tagesklinik. Die Pat. war zum Zeitpunkt der Aufnahme also teilstationär in der Tagesklinik, hielt sich aber nicht dort auf, sondern irgendwo in der Stadt, wurde also auch nicht etwas konsiliarisch bei uns vorgestellt, sondern notfallmäßig eingeliefert.
Wie ist ein solcher Casus abrechnungstechnisch zu handhaben?
1. Vollstationär, Tagesfall?
2. Vorstationär?
3. Notaufnahme oder Verlegung aus der Tagesklinik?
oder wie sonst?
Wenn jemand Rat weiß oder vielleicht schon selbst einmal einen solchen Fall durchgespielt hat, wäre ich für einen Tip dankbar.
MfG
M.Rost