C.P. ist EU-Marke der Boss AG

    • Offizieller Beitrag

    Respekt, Herr Hirschberg

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    ...Nach Anmeldung am 16.10.1998 wurde am 04.05.1999 die Wort-/Bildmarke "ClinicalPathways" in das deutsche Markenregister eingetragen. Inhaber der Marke ist der geschätzte Kollege Dr. Achim Jäckel, der u.a. auch Herausgeber des "Telemedizinführer 2000" ist.

    Wohl seit 1998 existiert auch eine Internet-Seite http://www.Clinical-Pathways.de die die Wort-/Bildmarke zeigt...

    Interessante Info. Habe gestern abend schon alle etwaigen "Angriffspunkte" aus myDRG entfernt (waren eh nicht viele).
    Ich gebe zu bedenken (habe aber keine Ahnung), dass europäische Marken andere Rechtsgrundlagen haben können als nationale (die z.T. zitiert wurden). Insbesondere frage ich mich, was denn die Kollegen aus Großbritannien demnächst für ein Wort benutzen sollen, um "klinischer Behandlungspfad" auszudrücken ? Hey Boss: "Casemix" ist für Europa auch noch frei. Interessant auch das große und langjährige Engagement der genannten Firma, Pathways kompetent zu entwickeln, zu fördern und in Form der gelungenen Integration in das eigene KIS Maßstäbe zu setzen. Wahrhaft bemerkenswert.
    Gruß
    B. Sommerhäuser
    :besen:

  • Hallo,

    das kann ja wohl nicht wahr sein....

    Wie wäre es denn, wenn wir alle uns nun mindestens je einen Begriff aus dem Pschyrembel heraussuchen und ihn schützen lassen.

    Wer läßt sich z. B. den Begriff "Cerebralsklerose" schützen usw.?

    Wann werden wir hinter jedes Wort einer wissenschaftlichen Veröffentlichung ein "R" im Kreis setzen müssen? Hier sollte die AWMF schnellstens einschreiten.

    Das kann ja heiter werden.

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,

    also ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Eigentlich müssten wir uns doch bei dem Herrn alle recht herzlich bedanken, endlich tut mal einer aktiv etwas gegen die vielen fremdsprachlichen Begriffe in der deutschen Sprache. Denn dadurch dass die verbotenen Worte zukünftig nur noch kostenpflichtig genutzt werden dürfen, werden wir wieder zu den guten deutschen Begriffen 'Klinische Pfade' oder 'Patientenpfade' o.ä. zurückkehren

    :D :O I) ?( 8) :-p ;( 8o :( ;D :)) :3 X( :) :p ;) :x :look: :rolleyes: :rotate:


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hoenninm:
    Denn dadurch dass die verbotenen Worte zukünftig nur noch kostenpflichtig genutzt werden dürfen, werden wir wieder zu den guten deutschen Begriffen 'Klinische Pfade' oder 'Patientenpfade' o.ä. zurückkehren.


    Zur Sicherheit sollte man dann aber diese Begriffe für die Allgemeinheit schützen lassen...

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo an alle meine Vorredner die sich ja Ernsthaft mit dem Sprach /und Wort-Schutzprogramm auseinander gesetzt haben.

    Mal Ernsthaft nachgedacht Kollegen MD's QM'ler ect. die von uns zu erstellenden Pfade sind doch eine Herausforderung an jeden?
    betrachtet man die Defi. von "Don Hindel" Australien bekommt doch jeder das Gefühl wieviel Arbeit da auf einen zukommt.

    Betrachtet man/frau auch nun noch die Abgrenzung der Pfade
    nach Leitlinien und Richtlinien und die dazu gehörige Fragestellung
    die daraus sich ergebenden Handlungskorridore. Dann haben alle Beteiligten die nächsten Jahre sehr viel zu Tun. Denn nach dem Erstellen und Umsetzten kommt die Pflege- der Pfade das heisst auch anpasen an die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen.

    soviel erst mal wieder von mir

    Tschüss


    --
    QM- Tiger

    Qualitäts- Koordinator VA
    Interne- Fortbildung

    PDL a.D

    QM- Tiger

  • Zitat


    Original von winterth:
    Wie wäre es denn, wenn wir alle uns nun mindestens je einen Begriff aus dem Pschyrembel heraussuchen und ihn schützen lassen.

    Allegra,

    melde mich freiwillig für "ANUS"


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo.........

    man fragt sich doch: in welcher Welt leben wir?

    Das Menschliche Genom, das jeder bei sich hat, läßt sich eine Firma patentieren,
    gängige medizinische Begriffe können als Marke geschützt werden...

    da gibt es unbegrenzte Möglichkeiten!

    Sind der Profitsucht keine Grenzen gesetzt?

    Mein Kollege,
    Wilhem Konrad Röntgen
    (doch - ich bin auch Physiker, aber nicht so berühmt)
    erster Nobelpreisträger 1900 für seine bekannte Erfindung,
    wurde darauf hingewiesen, daß er sich seine Erfindung patentieren lassen könne.
    Er antwortete darauf: Er sei Wissenschaftler, kein Krämer!


    Krämerseelen...


    Gruß von
    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Zitat


    Original von Selter:


    Zur Sicherheit sollte man dann aber diese Begriffe für die Allgemeinheit schützen lassen...

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in
    Anspruch für:

    Klinische Behandlungspfade
    Behandlungspfade
    Patientenpfade

    in allen Schreibweisen (auch mit und ohne Bindestrich) und Darstellungen, Schriftarten, Wortverbindungen und Kombinationen, entsprechenden Zusätzen und Untertiteln, graphischen
    Gestaltungen, Abkürzungen mit allen Zusätzen für alle Medien, Netzwerke, Tele- und Mediendienste, Telekommunikationsdienstleistungen, sonstige Offline- und Onlinedienste (insbesondere Internet), Film, Hörfunk, Fernseh- und Radiosendungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art (insbesondere magnetische, optische, sonstige Speichermedien, Bücher, Zeitschriften, Magazine, Kataloge und andere Printmedien sowie
    Ausstellungen, Messen, Dienstleistungen und das Merchandising in jeglicher Form.

    MfG

    Christoph Hirschberg

    So, das haben Sie nun davon - aus die Maus. Und seien Sie froh: welches Haus kann sich schon das Personal leisten, um so etwas überhaupt einzurichten und zu warten.:buck:

    @ Konzelmann:
    "ANUS" ist durchaus noch schutzfähig, z.B. in der Klasse 3:
    * Wasch und Bleichmittel;
    * Putz, Polier, Fettentfernungs und Schleifmittel;
    * Seifen;
    * Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper und
    Schönheitspflege, Haarwässer;
    * Zahnputzmittel

    p.s.: bin urlaubsreif, ab Samstag werden Sie in den nächsten 2 Wochen keinen Unsinn mehr von mir hören.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in
    Anspruch für:

    Klinische Behandlungspfade
    Behandlungspfade
    Patientenpfade


    p.s.: bin urlaubsreif, ab Samstag werden Sie in den nächsten 2 Wochen keinen Unsinn mehr von mir hören.


    Guten Abend Herr Hirschberg,

    die Beiträge waren alles andere als Unsinn!!

    Das mit dem Urlaub würde ich mir an Ihrer Stelle noch einmal überlegen, wenn Sie zurückkommen, haben Sie nur Titelschutz für 3 Marken...


    Herzliche Grüße
    Eberhard Rembs

  • Zitat


    Das mit dem Urlaub würde ich mir an Ihrer Stelle noch einmal überlegen, wenn Sie zurückkommen, haben Sie nur Titelschutz für 3 Marken...

    ... dann kann ich nur noch "Behandlungspfade" kommunizieren :buck:

    Bye, Bye

  • Die Deutschen sind ja auch bekannt dafür, dass sie mit ihren Handtüchern freie Pool-Liegen blockieren. Einen ähnlichen Sympathiewert dürfte sich damit o.g. Firma erworben haben.

    Ansonsten erfreut mich der Open-Source-Wind, der dieses Forum durchweht. Persönlicher Traum: der Benchmarkong als Linux-Pinguin der Medizincontrollerszene.

    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:
    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:
    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:

    P.S: Wo wir schon alle beim Verteilen sind: Ich würde mir gern den Begriff "marketingtechnischer Sockenschuss" schützen lassen.
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln