C.P. ist EU-Marke der Boss AG

  • Hallo Forum,

    ich möcht als Mitarbeiter der BOSS-AG gerne ein kleines Statement
    abgeben. Mit Herrn Sommerhäuser habe ich ja schon in Köln gesprochen.

    Wir, als Hersteller von KIS-Systemen, haben eine Anwendung zur Verwaltung von Klinischer Behandlungspfads entwickelt. Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen. Dieses verpflichtet uns nun aber auch diesen Schutz aktiv zu betreiben. Natürlich kann jeder diesen Begriff, unter Hinweis auf unsere Schutzmarke, weiter verwenden.

    Der Schutz erfolgte sicher nicht aus "Marketing-Gründen" sondern einzig um unsere Arbeit bei der Entwicklung zu schützen.
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Hackmann:
    ich möcht als Mitarbeiter der BOSS-AG gerne ein kleines Statement
    abgeben.


    Hallo Herr Hackmann,
    danke für das Statement, aber es gibt m.E. weiterhin mehr Fragen als Antworten zu diesem ungewöhnlichen Vorgang.


    Zitat


    Original von Hackmann:
    .... Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen.
    Der Schutz erfolgte sicher nicht aus "Marketing-Gründen" sondern einzig um unsere Arbeit bei der Entwicklung zu schützen.


    Die Erklärung auf Ihrer Firmen homepage hat einen ganz anderen Inhalt!!!
    C.-P. - ein Produktname???????


    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    Die Firma BOSS-AG hat in ihrem KIS-System 2 Module CPW I und
    CPW II. Um bei der Markteinführung dieser Module vom Mitbewerb
    keine Überraschungen zu erleben ist der Begriff geschützt worden.
    Da die Firma BOSS-AG viel Arbeit und Geld in diese Entwicklung gesteckt hat und wir die erste Firma sind die integriert im KIS
    diese CPW anbieten wollen wir uns das auch schützen lassen.
    Es geht uns sicher nicht um die unzähligen Arbeitsgruppen, die sich
    mit der Erstellung von klinischen Behandlungspfaden beschäftigen.
    Auch nicht um ein Forum, das nun angeblich das Wort CPW oder Clinikal Pathway nicht mehr in den Mund nehmen darf.
    Ein Arzt, der eine wissenschaftliche Arbeit über CPW schreibt hat sicher keine schwierigkeiten sich mit einem formlosen Schriftstück
    die genehmigung der BOSS-AG einzuholen.
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Zitat


    Original von Hackmann:
    Wir, als Hersteller von KIS-Systemen, haben eine Anwendung zur Verwaltung von Klinischer Behandlungspfads entwickelt. Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen.


    Und dies dann mit einer Presseerklärung auch jedem mitgeteilt. Ihre Erklärungs(Rechtfertigungs)versuche für diesen schwer verständlichen und sicher nicht werbeträchtigen Vorgang finde ich sehr schwach, manchmal "ist Schweigen Gold", sagt ein altes Sprichwort.


    Ich denke, diese Genehmigung braucht er nicht bei Ihrem Unternehmen einzuholen. Sie haben ja die Marke schützen lassen, nicht das Wort.


    Norbert Roeder

  • Zitat


    Original von Hackmann:
    Ein Arzt, der eine wissenschaftliche Arbeit über CPW schreibt hat sicher keine schwierigkeiten sich mit einem formlosen Schriftstück
    die genehmigung der BOSS-AG einzuholen.

    Doch, Herr Hackmann! Er hat Schwierigkeiten, wenn er für die simple Beschreibung von Sachverhalten mit allgemein üblichen Begriffen die Genehmigung einer Firma einholen muss. Wenn wir dann soweit sind, dass wir für einen Artikel über "Krankenhaus(R)", "Management(R)" oder "üble Geschäftspraktiken(R)" jeweils 25 Genehmigungen einholen müssen, fährt die Wissenschaft endgültig vor die Wand. Ganz zu schweigen von den Abmahnungen, mit denen man sich von da an herumschlägt, für übersehene "Marken".

    Die Zulassung der Marke "Klinischer Behandlungspfads" ist ein Armutszeugnis für die zulassende Behörde. Diesen Fauxpas hätte man dort erkennen müssen! Aber, Herr Hackmann, es wird Ihnen gehen, wie dem US-Hersteller, der sich damals "Adrenalin(R)" hat schützen lassen: Sie haben den Namen, ziehen den Hass sämtlicher Anwender auf sich, die wiss. Community sucht sich einen Ersatzbegriff und ignoriert Ihre Marketingstrategie.

    Alternative: Sie erklären öffentlich, dass der nicht-kommerzielle Gebrauch Ihrer "Marke" in wissenschaftlichen Veröffentlichungen etc. toleriert wird. Dann können Sie immer noch jeden Konkurrenten bedrohen, der den Begriff in einen Produktnamen aufnimmt.

    Gruß
    M. Holtel


    BTW: Ich poste zum allerersten Mal in diesem Forum, weil mich die Mitteilung über "Klinischer Behandlungspfads(R)" in den mydrg-News so unmäßig aufgeregt hat! Den Namen "Boss-AG" merke ich mir!!!

  • Zitat


    Original von Holtel:
    Die Zulassung der Marke "Klinischer Behandlungspfads" ist ein

    Ooops! Da haben wir schon die ersten Effekte! Herr Sommerhäuser ist so vorsichtig geworden, dass er das nun geschützte Unwort automatisch in jedem Posting übersetzen lässt... Also bitte, Herr Hackmann: Wie wäre es mit einer öffentlich Unbedenklichkeitserklärung?

    Weitere Alternative(R) für alle Anwender(R) wäre übrigens, die "Marke(R)" zu ignorieren, den Begriff fröhlich weiter zu benutzen und alle Abmahnungen(R) so öffentlich wie möglich zu machen. Ob die Boss-AG(R) solche Schlagzeilen(R) möchte???

    Gruß, M. Holtel

  • Zitat


    Original von Holtel(R):
    Boss-AG(R) solche Schlagzeilen(R) möchte???

    Gruß, M. Holtel

    Ich vergaß: Habe mir gerade Holtel(R) schützen lassen.

    Gruß(R)
    Markus Holtel(Grrr!)

  • Hallo Herr Holtel,

    ich werde Ihren Vorschlag einer Unbedänklichkeitserklärung
    für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecke an unseren
    Vorstand weiterleiten.


    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo zusammen,

    das wird ja immer bunter!
    Ich werde mir jetzt auch die Begriffe: DRG, Medizincontrolling und was so dazu gehört schützen lassen, dann müssen alle Firmen, die das verwenden eben in Zukunft eine Genehmigung von mir einholen!!

    Ausserdem darf ich den geschätzten Herrn der Fa. B hier korrigieren:

    Kein Arzt, der den Begriff Klinischer Behandlungspfad(R) verwendet, muss sich das von der Firma genehmigen lassen, er muss lediglich in der Fußnote seiner Veröffentlichung darauf hinweisen, dass der Begriff "eingetragenes Warenzeichen ..." ist.

    Wenn das aber mit dem Merkenschutz so weitergeht, werden unsere Artikel in Zukunft sehr kurz und die Hinweise auf geschützte Marken einen ganz neuen Raum einnehmen :vertrag:

    Gerade im Zusammenhang der - wie sag ich's jetzt? - leitlinienorientierten, standardisierten Beschreibung und Behandlung von Patienten im Krankenhaus, halte ich auch eine größtmögliche Offenheit für das beste, wenn schon nicht Open Source, dann wenigstens Open Mind!!, denn nur über den Austausch mit anderen lernen wir dazu :jay:

    Also - weiter so myDRG! (ist das eigentlich schon geschützt?) :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Hackmann,

    Zitat


    Original von Hackmann:
    Hallo Forum,

    ich möcht als Mitarbeiter der BOSS-AG gerne ein kleines Statement
    abgeben. Mit Herrn Sommerhäuser habe ich ja schon in Köln gesprochen.

    Ja, das haben wir in der Tat. Sie sagten indes auch, dass Sie von einer derartigen Markenregistrierung noch gar nichts wüssten (ich hatte Sie ja darauf angesprochen) und glaubten, dass es sich eigentlich nur um eine Registrierung zum Schutze Ihrer neuen Software vor etwaigen Mitbewerbern handeln könne (wie unten ja auch von Ihnen beschrieben, s.u.). Bezgl. meiner Frage, was dann die Registrierung z.B. für die Warenklasse "Lehr- und Unterrichtsmaterialien" zu bedeuten habe, wollten Sie sich ja erst einmal kundig machen... Abgesehen davon, war das "neue" Produkt Ihrer Firma - CPW I und II - zum Zeitpunkt der Registrierung womöglich noch nicht einmal vorhanden ? Ich finde Ihre Darstellung, um ehrlich zu sein, ebenfalls recht - sagen wir - hinterfragenswürdig. Und warum die geringe Phantasie, Ihre Produkte unverwechselbar zu benennen ? CPW I und II kann man sich ja problemlos als Marke schützen lassen oder auch BOSS Pathway, etc. Nein, es musste C.P. (ausgeschrieben) sein... Warum nur ? Ich glaube nicht, dass dies ohne weitergehende Interessen geschehen ist.

    Zitat


    Wir, als Hersteller von KIS-Systemen, haben eine Anwendung zur Verwaltung von Klinischer Behandlungspfads entwickelt. Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen. Dieses verpflichtet uns nun aber auch diesen Schutz aktiv zu betreiben. Natürlich kann jeder diesen Begriff, unter Hinweis auf unsere Schutzmarke, weiter verwenden.


    Das ist - mit Verlaub - doch etwas merkwürdig. Ginge es nur um den Schutz der neuen KIS-Module CPW I und II gegenüber Ihren Mitbewerbern, kann es doch egal sein, wenn dieser Begriff in Unterrichts- und Lehrmaterialien und auch sonst von gänzlich am angeblichen Ziel der Aktion Unbeteiligten ohne Hinweis auf die Marke verwendet wird... Und was verpflichtet Ihre Firma, "diesen Schutz aktiv zu betreiben" ???

    Zitat


    Der Schutz erfolgte sicher nicht aus "Marketing-Gründen" sondern einzig um unsere Arbeit bei der Entwicklung zu schützen.


    Dies sollten wir vielleicht einmal in einer möglichst breit angelegten Mailing- und Umfrageaktion herauszufinden versuchen, um zu evaluieren, ob man da generell ebenfalls Ihrer Meinung ist. Dies erscheint wohl als die beste Lösung, um ein Meinungsbild quer durch das deutsche Gesundheitswesen zu erhalten.

    Schaun' wir mal... Könnte mir da so das Ein oder Andere vorstellen.
    Gruß
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Forum,
    Sehr geehrter Herr Hackmann,

    Zitat


    Der Schutz erfolgte sicher nicht aus "Marketing-Gründen" sondern einzig um unsere Arbeit bei der Entwicklung zu schützen.

    Entwickelt sich gerade ein Marketing-Desaster?
    Könnte es nicht sein , daß eine Katastrophe droht? Siehe die zahlreichen Reaktionen hier und andernorts.

    Besteht von Seiten des Unternehmens (Vorstand) Handlungsbedarf? Ist nicht vielleicht an der Zeit, den Vorgang zu analysieren und Konsequenzen zu ziehen, bevor Sie dazu von anderen gezwungen werden?
    Ist überhaupt noch Zeit, zu zögern? Fragen über Fragen...

    Peter Drucker hat kürzlich in einem Interview von einer Überlastung und Überforderung der Männer an der Spitze gesprochen...
    Ich verweise nochmals auf das Brent-Spar Syndrom.


    Zitat


    Original von Hackmann:
    Dieses verpflichtet uns nun aber auch diesen Schutz aktiv zu betreiben. Natürlich kann jeder diesen Begriff, unter Hinweis auf unsere Schutzmarke, weiter verwenden.


    Ich habe den Eindruck, hier geht es um Dominanz. Ein uraltes Phänomen, „wir“ gegen „die anderen“, mit dem Ziel: andere zu dominieren.
    (dog-eat-dog competition)
    Wo bleibt die situationsgerechte Balance?
    Repressive Dominanz provoziert Rebellion. Sie sind in der Falle des Kurzzeitgedächtnisses, ein vermeintlich kurzfristiger Gewinn geht auf Kosten der Glaubwürdigkeit, der Ruf und der finanzielle Erfolg sind auf lange Zeit geschädigt


    Zitat


    Original von Hackmann:
    Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen.


    Der Weg in den Abgrund ist in der Business Literatur eindrucksvoll nachzulesen. Die fehlende Berücksichtigung der Wünsche der externen Kunden und stakeholder , die fehlende Einsicht eine eingeleitete Strategie zu verändern, beschleunigen den Absturz.
    Aus den Fehlern gescheiterter Unternehmen sollten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden.

    Meet the loser,
    nachzulesen u.a. Why CEOs Fail, The End of Management, Good to Great, Why smart Executives fail etc.

    Das Desaster kann abgewendet werden (siehe: Revival of the Fittest. Why good companies go bad)



    gestern bei spiegel-online:

    „vielmehr sei ihr Spitzname "Naddel" markenrechtlich geschützt, ...“


    „Der Molkerei-Riese Müllermilch muss sich einen neuen Schluss für seinen aktuellen Werbespot überlegen. Nadja Abd el Farrag, genannt Naddel, hat vor dem Landgericht Hamburg einen Unterlassung gegen die Reklame erwirkt, weil ihr Ex-Freund Dieter Bohlen in dem Filmchen den Begriff "Anstecknaddel" verwendet.“
    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,258771,00.html


    E. Rembs