C.P. ist EU-Marke der Boss AG

    • Offizieller Beitrag

    Der Begriff "Clinical Pathway" ist EU-Markenzeichen der Boss AG.
    Zitat aus der Klinikmarkt-Meldung ( http://www.klinikmarkt.com/newswriter/art….txt&showtopic= ) von heute:

    "Alle übrigen Nutzer des Wortes sind aufgefordert, den Begriff im oben beschriebenen Sinn umgehend aus ihrem Gebrauch zu streichen oder sich die Nutzung von der Firma BOSS genehmigen zu lassen sowie mit dem Hinweis auf den Markenschutz der BOSS Branchen-Organisation und Software-Systeme AG zu versehen.

    Nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Korrektur aller Unterlagen behält sich die Firma rechtliche Schritte vor."

    Unwillige Gemüter könnten auf die Idee kommen, gleich auch die Marke "Boss-AG" aus dem eigenen Sprach- und sonstigen Gebrauch zu verbannen ?! Mich würde der Titelschutz interessieren, sprich, wer war nachweislich zuerst mit dem Begriff "C.P." im Geschäftsverkehr Europas tätig. Könnte mir vorstellen, dass gute Chancen bestünden, dieses merkwürdige Unterfangen von Boss auf Grundeis zu schieben. Vielleicht läuft die Widerspruchsfrist ja noch ? Dann mal ran...

    Merkwürdig, dies alles.
    Gruß
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Herr Rembs,
    auf Sie ist - wie immer - Verlass. Wandelndes Lexikon dürfte ein zutreffenderer Ausdruck für Sie sein. Ich finde das Geschehen dennoch inakzeptabel. Mehr sage ich dazu nicht, ich höre mich lieber erst einmal um.
    Da myDRG diesen Begriff nicht verwendet (ihr verwendet doch bitte alle nicht mehr den Begriff und Boss-AG...), ist auch keine Gefahr im Verzug.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    ist ja wieder mal nicht zu fassen! Ich denke allerdings, dass es auch genügend größere Softwarefirmen gibt, die sich da rechtlich mit auseinandersetzen werden !

    Zum Beispiel mit folgenden Argumenten:

    1.
    Gattungsbezeichnungen oder beschreibende Begriffe

    Anders als bei Domainnamen ist die Eintragung von Gattungsbezeichnungen oder beschreibender Bezeichnungen als Marke grundsätzlich unzulässig, da an ihnen ein Freihaltebedürfnis besteht. Die Eintragung nicht unterscheidungskräftiger Gattungsbezeichnungen oder beschreibender Angaben hätte zur Folge, dass diese Begriffe der freien Benutzbarkeit durch den Verkehr entzogen wären, da der Markeninhaber aufgrund seines Ausschließlichkeitsrechts die Benutzung des Zeichens durch andere verhindern könnte. Würde z.B. die Warengattung „Bier“ von einem Bierhersteller oder „Software“ durch ein Softwareunternehmen als Marke registriert werden, so bestünde die Gefahr, dass damit faktisch ein Vertriebsmonopol für die betreffende Warengattung geschaffen würde.
    (Quelle: http://www.markenrecht.de)

    2.
    Marken mit Verkehrsgeltung (Ausstattung)

    Der Markenschutz entsteht nach dem MarkenG nicht nur durch Eintragung des Zeichens in das beim Patentamt geführte Markenregister, sondern darüber hinaus auch dann, wenn die benutzte Marke innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erlangt hat. Zur Bestimmung der Verkehrsgeltung ist auf die beteiligten Verkehrskreise abzustellen, wobei der erforderliche Bekanntheitsgrad von dem bestehenden Freihaltebedürfnis abhängig ist. Es ist eine um so größere Breite der Verkehrsdurchsetzung zu fordern, je notwendiger der Verkehr die betreffende Angabe als Hinweis auf Eigenschaften der jeweiligen Ware benötigt.
    (Quelle: http://www.fbwi.fh-karlsruhe.de/existenzgruend…tion5/lk5_2.htm)

    MfG

    C. Hirschberg

    p.s.: Der englische Ausdruck für Behandlungspfade war bereits vor Markenanmeldung in den beteiligten Verkehrskreisen gängig (wie auch ein Blick in die myDRG-Suche bestätigt).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    p.s.: Der englische Ausdruck für Behandlungspfade war bereits vor Markenanmeldung in den beteiligten Verkehrskreisen gängig (wie auch ein Blick in die myDRG-Suche bestätigt).


    Danke für die Hinweise
    zur Ergänzung
    http://www.fbwi.fh-karlsruhe.de/existenzgruend…tion5/lk5_7.htm


    Fehlende Unterscheidungskraft
    Als nicht eintragungsfähig aufgrund fehlender Unterscheidungskraft wurden fremdsprachige Bezeichnungen dann angesehen, wenn sich die Fremdsprache in den angesprochenen Verkehrskreisen derart durchgesetzt hat, dass die Wortbedeutung ohne weiteres erkannt wurde.

    ER

  • Hallo,

    ich kann den Vorrednern nur zustimmen und ich glaube das besagte Firma hier ein klassisches Eigentor fabriziert hat....

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Allegra,

    mein BOSS AGiert immer so: CP ist der PC von hinten!

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Wie ich die Seiten dieses Amtes in Spanien (Dank an Herrn Rembs) lese:

    Widerspruch innerhalb 3 Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung! Kosten 350€ Formulare etc....blabla

    aber die Anmeldung wurde 2002 veröffentlicht. die veröffentlichung der eintragung erfolgte am 15.5.2003. Also ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. :no:

    Bin mal gespannt wieviel Freude die Firma an dieser Marke hat.:boom:

    S.G.:egypt:

  • Hallo allerseits,

    Email:
    ------------------------------------------------------
    An: MARKETING@BOSS-AG.de
    Betreff: Ihre Eintragung der "Marke" Klinischer Behandlungspfad

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen, daß ich die Marke "Boss AG" fürderhin aus meinem Sprach- und sonstigen Gebrauch streichen werde... Dasselbe werde ich selbstverständlich auch meinem Arbeitgeber und allen, mit denen ich beruflich in Kontakt stehe, empfehlen.

    (vielleicht denken Sie mal über den Begriff "negatives Marketing" nach)

    Mit freundlichen Grüßen und meinen besten Wünschen für Ihr weiteres geschäftliches Gedeihen,

    Markus Hollerbach
    Arzt - Qualitätsmanagement und Medizincontrolling
    Klinikum Offenburg
    ----------------------------------------------------

    Einen schönen Abend noch!

  • Dann noch ein paar Infos (sozusagen ein wenig Nachhilfe für die B.-AG):

    Nach Anmeldung am 16.10.1998 wurde am 04.05.1999 die Wort-/Bildmarke "ClinicalPathways" in das deutsche Markenregister eingetragen. Inhaber der Marke ist der geschätzte Kollege Dr. Achim Jäckel, der u.a. auch Herausgeber des "Telemedizinführer 2000" ist.

    Wohl seit 1998 existiert auch eine Internet-Seite http://www.Clinical-Pathways.de die die Wort-/Bildmarke zeigt.

    Durch Eintragung einer Wort/-Bildmarke werden Kombinationen von Zeichen und zusätzlichen grafischen Elementen geschützt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christph Hirschberg

    p.s.: auch noch erwähnenswert, da interessant:
    Die KPMG hat bereits 1996 den Begriff "Medical Pathway" in Deutschland als Wortmarke schützen lassen.