Doppelte Aufschlagszahlung bei Fallzusammenlegung

  • Hallo,

    Nach MD-Gutachten mussten wir zwei Fälle zusammenführen, welche zunächst separat abgerechnet waren.

    Nun haben wir für beide Fallnummern jeweils eine Rechnung über die Aufschlagszahlung erhalten. Darf man das, weil ja zwei Prüfaufträge vorliegen?

    Hatte so einen Fall noch nicht und finde keine konkrete Aussage über so eine Konstellation. Vielen Dank!

    MFG C. Voß

  • Hallo,

    die AWP dürfen Sie in einem solchen Fall nur einmal berechnen. Also werden Sie die Strafzahlung zweimal zahlen dürfen (wegen der Waffengleichheit und so - ACHTUNG Ironiemodus)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    kam es wirklich in beiden Fällen (bei isolierter Betrachtung) zur Minderung des Rechnungsbetrages? Der zweite Fall geht ja auf 0 Euro (d.h. Aufschlagszahlung 300 €), aber im ersten Fall kommt es mitunter sogar zur Steigerung des Betrags?

    Grüße

  • Der § 275c SGB V wurde nunmehr konkretisiert. Dort heißt es in Satz 6 "Maßgeblich für die Zuordnung einer beanstandeten Abrechnung, die zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt ......" Da steht also, dass die beanstandete Rechnung eine Minderung erfahren muss. Wenn ich zwei Rechnungen (im Falle der Fallzusammenführung) mindere, dann ist ein Aufschlag also für die geminderte Rechnung zu erheben. Das dürfte nach den Vorgaben des DTA die zeitlich zweite Rechnung sein, denn diese ist bei einer FZF zu stornieren.

    Jetzt eröffnet sich dann eine weitere "Spielwiese": Die Höhe de Aufschlages. Auf die Differenz (neue Gesamt-RE zur Summe beider alten RE) oder auf den Stornobetrag der zeitlich zweiten RE. Diese Diskussion wird kommen oder ist wohlmöglich schon da?

    ?(8o

  • Hallo,

    nach dem in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde der bisherige prozentuale und von der Prüfquote abhängige Aufschlag auf beanstandete Abrechnungen wurde in einen pauschalen Aufschlag von 400 Euro umgewandelt.

    Der pauschale Aufschlag ist nur von den Krankenhäusern zu zahlen, bei denen der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 Prozent in dem betreffenden Quartal liegt.

    Soweit meine Info

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)