Hallo,
Nach MD-Gutachten mussten wir zwei Fälle zusammenführen, welche zunächst separat abgerechnet waren.
Nun haben wir für beide Fallnummern jeweils eine Rechnung über die Aufschlagszahlung erhalten. Darf man das, weil ja zwei Prüfaufträge vorliegen?
Hatte so einen Fall noch nicht und finde keine konkrete Aussage über so eine Konstellation. Vielen Dank!
MFG C. Voß