• Hallo in die Runde,

    zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes und gesundes Neues Jahr.

    Hat schon jemand Informationen zur StrOPS-Richtlinie 2025? Nach den, wenn auch geringfügigen Änderungen durch das KHVVG und den anstehenden Bundestagwahlen befürchte ich, dass sich die Veröffentlichung in diesem Jahr wieder lange hinziehen wird.

    Gruß,
    S. Stephan

  • Aufgrund der Angabe, dass die StrOPS-Richtlinie 2025 nur begrenzt bis Mitte 2025 gültig ist, müssen Sie prüfen, ob Sie bis dahin die Anmeldung/Prüfung noch durchführen oder dies bereits nach der neuen LOPS Richtlinie.

    …“ Der Medizinische Dienst Bund hat heute die Richtlinie für die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht (StrOPS-RL 2025). Die StrOPS-RL 2025 tritt am 16. Januar in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).

    In der StrOPS-Richtlinie 2025 und ihren Anlagen wurden lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der jährlichen Aktualisierung des durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) ergeben haben.

    Die StrOPS-Richtlinie 2025 wurde für einen Übergangszeitraum erlassen, da sie Mitte 2025 durch eine Richtlinie abgelöst werden wird, in der sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen nach dem KHVVG geregelt sind (sogenannte LOPS-Richtlinie). Ziel der LOPS-Richtlinie ist es, Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen miteinander zu verzahnen und für die Krankenhäuser aufwandsarm und digital zu gestalten. In dieser neuen Richtlinie werden die insbesondere in § 275a SGB V vorgesehenen Änderungen zum Prüfverfahren (unter anderem verbindliche Verwendung von Nachweisen aus anderen Prüfungen sowie zur Digitalisierung des Verfahrens) vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Der Medizinische Dienst Bund schafft damit die Grundlagen für die Verzahnung der bisherigen StrOPS-Prüfungen mit den zukünftigen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen gemäß der LOPS-RL.“ …