Guten Tag,
ich habe mir in den Kodierrichtlinien den o.g. Punkt angesehen und
bekam von einer Schulungsteilnehmerin die Frage, wie zu verfahren
sei, wenn eine geplante Behandlung (OP) nicht durchgeführt werden
kann, weil ein Medikament nicht rechtzeitig abgesetzt worden ist.
Ist das als Komplikation werten und somit mit drei Kodes zu
verschlüsseln?
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Wege
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