Hallo
die LOPS Richtlinien sind veröffentlicht.
Leider finde ich diese nicht direkt auf der Seite des MD-Bund, sondern nur über die Suchfunktion.
Hallo
die LOPS Richtlinien sind veröffentlicht.
Leider finde ich diese nicht direkt auf der Seite des MD-Bund, sondern nur über die Suchfunktion.
Hallo,
es gibt aber Übergangsbestimmungen (§22), insb. Abs. 1.
Beauftragt das Krankenhaus die turnusgemäße Prüfung eines OPSKodes vor dem 30. Juni 2025, wird diese Prüfung nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie soweit möglich gemein sam mit den Leistungsgruppenprüfungen im Jahr 2025 durchgeführt.
Wird die Prüfung aus vom Krankenhaus nicht zu vertretenden Umständen erst nach dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen, beginnt die Laufzeit der Bescheinigung ab dem 1. Januar 2026.
Der Medizinische Dienst hat die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen bis zum 31. Dezember 2025 darüber zu informieren, welche dieser Aufträge er zu diesem Datum noch nicht abgeschlossen hat.
Gruß
Hallo,
jetzt wurden Richtlinie und Anlagen auch auf der Homepage veröffentlicht.
Hallo zusammen,
hat noch jemand das Problem, dass die Anlage 3 nicht zu bearbeiten ist?
VG
F15.2
Hallo,
bin ich froh, dass ich nicht der einzige bin.
Ich habe das Ganze mit dem Einfügen von Textfeldern gelöst. Beim MD ist das wohl noch nicht als Problem aufgetaucht (Telefonat von gestern)
Hallo,
ich bin auch froh nicht der einzige zu sein...
Aber auch wieder tolles Ding... die veröffentlichte Anlage 3 ist soweit wir ermitteln konnten schreibgeschützt und daher nicht zu bearbeiten. Anlage 1 klappt ja problemlos.
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Habe auch beim Landes-MD schon gemeldet und warte auf Rückmeldung.
VG
F15.2
Guten Tag zusammen,
gibt es in der Gemeinschaft auch jemanden, der für Sich Vorteile bei der Beantragung der STROPS ab dem 01.07.2025 im Sinne §22 Abs. 2 der Übergangsbestimmungen der LOPS sieht und somit die Prüfungen STROPS und LOPS erst 2026 stattfinden?
Oder welchen "Haken" sehen Sie bei dieser Vorgehensweise?
Ich kann daraus momentan nur einen zeitlichen Vorteil für die Vorbereitung innerhalb der Klinik erkennen. Ebenfalls dürften nachträgliche Änderungen im Rahmen der neuen Bundesrierung dann besser bekannt sein....
Vielen Dank für Ihre Meinungen.
Mfg
Hallo,
der Haken wäre bei mir, dass Sie am 01.01.2026 ohne Bescheinigung dastehen und sich dann mit wem auch immer rum streiten dürfen, ob das nun auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist oder nicht. In der LOPS-RL stehen ja auch andere Fristen drin. Und nach dem was ich bis jetzt mitbekommen habe werden die Fristen je MD bundeslandabhängig unterschiedlich interpretiert. Wenn Sie also nach dem 31.05.2025 STROPS beantragen, wollen würde ich es mir vom MD bestätigen lassen, unter welchen Bedingungen es zu keinen Problemen kommt. Und diese Bestätigung werden Sie nicht bekommen. DIE BKG hat verlauten lassen, dass es der MD Bayern "großzügig sieht", wenn erst nach dem 31.05 und vor dem 30.06. beantragt wird. Was immer das auch heißen mag.
Hallo Herr Horndasch,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Im §22 Abs.2 der LOPS RL wird genannt, dass der MD bei Beantragungen nach dem 01.07.2025 dann dem beantragenden KH ab dem 01.01.2026-30.06.2026 eine "Zwischenbescheinigung" ausstellt, damit die bisherigen STROPS Bescheinigungen Ihre Gültigkeit behalten. Das KH muss hierbei bestätigen, dass Sie die Inhalte der geforderten STROPS nach wie vor erfüllen........
Aus meiner Sicht sollte das doch "Sattelfest" sein, sofern es so in der LOPS-RL steht, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Heindl Sebastian
Hallo,
von der Website des MD Bayern :
Der MD Bayern nimmt 2025 Aufträge der Krankenhäuser zur turnusgemäßen OPS-Strukturprüfung bis zum 30. Juni 2025 entgegen. Dies ergibt sich aus den Übergangsbestimmungen gemäß § 22 der aktuellen, am 24.05.2025 in Kraft getretenen LOPS-Richtlinie.
Auch aktuelle Aufträge mit Anlagen der bisher geltenden StrOPS-Richtlinie werden vom MD Bayern selbstverständlich bearbeitet.