Hemiparese schlaff/spastisch/onA

  • Hallo Forum,

    stimmt es wirklich, dass die G81.9 mit einem höheren Erlös hinterlegt ist, als die G81.0 bzw. G81.1 ? Steuern nicht alle drei Varianten den gleichen DRG-Kode (B67B) an, der mit einem Relativgewicht von 1,13 festgeschrieben wurde ?

    Danke für hilfreiche Überprüfungen.

    Gruß
    Elrip

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    diese Vorgabe halte ich für (gelinde gesagt) wackelig.
    Das Prinzip der Kodierung fordert den Kenntnisstand bei Entlassung des Patienten. Liegt dann also eine spastische oder schlaffe Lähmung vor, ist so zu kodieren. Die Kodierung fordert keine Sicht auf mögliche zukünftige Entwicklungen.

    Da ja auch Mitarbeiter der Kassen und des MDK hier mitlesen und sich informieren (oder es auch so schon wissen), dürften sie mittlerweile diesen Kode auf ihrer "Liste" haben.
    Falls eine erste Anfrage in einem Haus hierzu eingehen sollte, wäre eine Information hier im Forum nett.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von elrip:
    stimmt es wirklich, dass die G81.9 mit einem höheren Erlös hinterlegt ist, als die G81.0 bzw. G81.1 ? Steuern nicht alle drei Varianten den gleichen DRG-Kode (B67B) an, der mit einem Relativgewicht von 1,13 festgeschrieben wurde ?

    Hallo,

    in der Dikussion hier geht es um die Bewertung der Kodes im CCL-System, also wenn Sie als Nebendiagnose genannt werden.

    Als HD genannt steuern sie richtigerweise alle die B67B an.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich war eine Weile im Urlaub, kann mich also erst jetzt wieder beteiligen.

    Wenn ich diese Diskussion hier lese, dann fällt mir auf, dass bei solchen Verschlüsselungsfragen immer nur der Einzelfallerlös - abhängig vom Einzelfall-Kostengewicht und dieses wiederum ggf. vom CCL-Wert der Nebendiagnosen - berücksichtigt wird.

    Wenn aber der Erlös optimiert werden soll, so muss man den Gesamterlös und hier (aufgrund der Bedeutung für den Erlösausgeleich) den tatsächlichen CMI im Soll-IST Vergleich mit dem vereinbarten CMI im Auge behalten.

    Das aber kann in der Regel der einzelne verschlüsselnde Stationsarzt nicht, hierfür ist (meist) das medizinische Controlling zuständig. Eine regelhaft "erlösptimierende" Verschlüsselung auf Stations- bzw Fallebene (ich nenne das "primäre" Erlösoptimierung, weil es zunächst tatsächlich den Einzellfallerlös steigert) hat dann problematische bis katastrophale Auswirkungen, wenn der IST-CMI den Vereinbarten CMI übersteigt (Siehe auch hier). Das gilt insbesondere für die nächsten Budgetverhandlungen, wo die Kasse dann diesen hohen CMI vereinbaren will und damit den Basisfallwert drückt.

    Auf Station sollte also nach den Kriterien verschlüsselt werden, über die man den Überblick und die Sachkenntnis hat, und das sind in erster Linie die medizinischen! Das Schielen nach dem Kostengewicht ist meiner Ansicht nach eher schädlich.

    Der weitere Grund für diese Argumentation wurde bereits genannt: Wir können nicht einerseits uns über die fehlende medizinische Logik oder Nachvollziehbarkeit des Systems beklagen, wenn wir nicht durch eine mediznisch und DKR-korrekte Verschlüsselung sowie einer sinnvollen Kostenzuordnung die Weiterentwicklung des Systems ermöglichen.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Selter:
    soweit ich mich erinnere, wurde in Australien auch nur der .9-Kode genutzt. Dementsprechend ist auch klar, dass nur er den CCL-Wert hat.

    Ich bin mir sicher (allein, das Leben straft einen öfters Lügen...), dass in unserer Bewertung die spezifischen Kodes ebenfalls einen CCL>0 haben werden (sollten...).

    Hallo,

    so ist es dann auch:

    CCL operativ/med.:
    G81.0 Schlaffe Hemiplegie 2,3 / 1,2,3
    G81.1 spastische Hemiplegie 2,3 / 1,2,3
    G81.9 Hemiplegie, nnbez 2,3

    Gruß


    --
    D. D. Selter