Hallo Freunde,
Patient wird wegen einer chronischen Analfissur (K60.1) operiert.
OPS 5.492.0 Lokale Exision
OPS 5.499.0 Andere OP am Anus, Dilatation
Es ensteht der DRG G11A.
Er hat danach einen Harnverhalt (R33). Wird hier analog die DKR 1804a angewandt? Ist der Befund Harnverhalt im Rahmen einer Behandlung als normal anzusehen?? Und darf er deswegen nicht kodiert werden??
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Claudia
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