Harnverhalt nach OP

  • Hallo Freunde,

    Patient wird wegen einer chronischen Analfissur (K60.1) operiert.
    OPS 5.492.0 Lokale Exision
    OPS 5.499.0 Andere OP am Anus, Dilatation
    Es ensteht der DRG G11A.

    Er hat danach einen Harnverhalt (R33). Wird hier analog die DKR 1804a angewandt? Ist der Befund Harnverhalt im Rahmen einer Behandlung als normal anzusehen?? Und darf er deswegen nicht kodiert werden??

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Zitat


    Original von cLindner:
    der DRG G11A.
    Er hat danach einen Harnverhalt (R33).
    Claudia

    Allegra Frau Lindner,

    das war lustig, daß der DRG einen R33 hat! Die DRG G11A oder auch die Fallpauschale entsteht m.E. zu Recht. DKR 1804a? R33 steht nicht dabei. Stellen Sie sich vor: sieben Tage Harnverhalt. Au weia. Ich hätte IHN gleich am Abend katheterisieren müssen und am nächsten Tag wäre das Problem hoffentlich behoben. Sonst gibt es einen Dauerkatheter transurethral oder auch suprapubisch. Folglich wird er auch kodiert, da Behandlungsaufwand vorhanden.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.