Zuschläge bei Wiederaufnahmen

  • Hallo Forum,

    eine weitere Frage zum Thema Wiederaufnahmen. Die Wiederaufnahmen bei Komplikation innerhalb der OGVD werden mit dem Erstaufenthalt zusammengeführt, eine erneute DRG kann nicht berechnet werden. Für die Festlegung der OGVD sind meines Wissens die Kalendertage seit der ersten Aufnahme heranzuziehen. Soweit kann ich dem Geschehen noch Folgen. Laut Gesetz sind "nach Überschreiten der OGVD belegungstagbezogene Entgelte zu berechnen". Aber. Ab welchem Tag gilt das nun? Logisch wäre es, Zuschläge zu berechnen, sobald die Zahl der Behandlungstage die OGVD überschreitet, weil ja in der Zeit zwischen den Aufenthalten keine Kosten entstehen. Laut Text wäre es nach meinem Verständnis aber möglich, Zuschläge bereits ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf der OGVD zu berechnen.
    Bsp. DRG XY, OGVD 20 Tage
    Aufnahme am ersten, Entlassung am 10. Tag, Wiederaufnahme am 15. Tag,
    endgültige Entlassung am 30. Tag.
    Darf ich nun Zuschläge ab dem 20.Tag berechnen oder erst ab dem 25. ?
    Muß ich neben der Kalendertage-GVD auch noch an die Behandlungstage-GVD denken? Wie behandelt Ihre Software das?
    Für Hilfestellung wäre ich dankbar.

    Viele Grüße aus der Eifel
    M. Buchheit
    KH Daun

  • Guten Tag Frau/Herr Buchheit,

    bei Überschreitung der OGVD idt der erste Tag
    Mit Zuschlag der letzte Tag der OGVD.

    Also in Ihrem Fall wäre der 20 Tag der erste Tag, wo Ihrerseits
    Zuschläge berechnet werden drüften.

    Gruß

    Dubbel

  • Guten Morgen.
    Vielen Dank an Herrn(?) Dubbel für die prompte Antwort.
    Ich war auch sicher, daß dieses Verfahren richtig ist. Das Problem stellte sich erst dadurch, daß wir die Wiederkehrer auf "abwesend" setzen müssen und unser Abrechnungsprogramm die Tage, die der Pat. abwesend war nicht in die Berechnung der OGVD einbezieht. Das hat mich erst mal verunsichert, bevor ich mich nun aber bei der Softwarefirma aus dem Fenster lehne, wollte ich noch mal die Experten befragen.

    Viele Grüße aus der Eifel und Danke für dieses Klasse-Forum

    Martin Buchheit
    KH Daun

  • Zitat

    Das Problem stellte sich erst dadurch, daß wir die Wiederkehrer auf "abwesend" setzen müssen und unser Abrechnungsprogramm die Tage, die der Pat. abwesend war nicht in die Berechnung der OGVD einbezieht.

    Es gibt Häuser, die die Abwesenheit der Wiederkehrer mit einer erfundenen Station/Abteilung erklären.

    :dance2: Schönes WE
    --
    Liebe Grüße
    :rolleyes: Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

  • Hallo Herr Buchheit,
    bei Wiederaufnahmen von Komplikationen sind aber doch 2 Fälle zu zählen (nur bei "Rückverlegungen" bleibt die Fallnr. erhalten)!? Wenn Sie mit "Abwesenheiten" arbeiten wird doch nur 1 Fall gezählt ... Die Problematik gabs doch schon bei den Fallpauschalen. Sie müssen ihre Fälle systemtechnisch "verknüpfen", so daß der zustehende Erlös richtig errechnet wird. Oder bin ich jetzt "auf dem falschen Dampfer"?
    Ich wünsche jedenfalls ein traumhaftes Wochenende:bounce:

    Herzliche Grüße
    Susanne Kaltenborn

  • Guten Abend Frau Kaltenborn,

    bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der OGVD sind es keine 2 Fälle sondern 1 Fall.

    Hier muß eine Zusammenlegung beider Fälle erfolgen.

    Gruß

    Karl Dubbel:x

  • Zitat


    Original von Kaltenborn:
    Hallo Herr Dubbel,
    kann ich das irgendwo nachlesen?

    Gruß Susanne Kaltenborn? (

    Guten Tag Frau Kaltenborn,

    § 8 Abs. 5 KHEntgG zur Wiederaufnahme bei Komplikationen ist geschrieben worden für den nach Hause "entlassenen" Patienten. Wird dieser wieder innerhalb der "Kalendertage" aufgenommen, die noch innerhalb der Grenzverweildauer liegen, so kann die FP nicht erneut berechnet werden. Dies gilt nur wenn er in Folge "der Komplikation" aufgenommen wird. D. h. die Komplikation muss im Zusammenhang mit der ursprünglich erbrachten Krankenheit stehen! Die Regel ist nicht anwendbar, wenn der Patient wegen einer anderen Erkrankung in das Krankenhaus aufgenommen werden muss; dann entsteht ein neuer Fall mit neuer DRG-Abrechnungsmöglichkeit.

    MfG

    Karl Dubbel

  • Hallo Herr Dubbel,
    dass bei Komplikationen keine weitere DRG abgerechnet werden darf, war mir bekannt und wenn ich´s recht überlege heißt es ja auch "... je Fall eine DRG ...". Ich frage mich nur, wie das (auch edv-technisch) mit der Fallzählung funktionieren soll, da doch die Wiederaufnahme des Patienten als neuer Fall (neue Aufnahmenr.) mit der Aufnahmeart "Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen" an die Krankenkasse gemeldet wird?! Das geht ja nicht, wenn ich zum ersten Fall eine "Abwesenheit" anlege .....
    Das neue Update von ORBIS, mit dem die Abwicklung dieser Fälle erst ermöglicht wird, kommt bei uns erst ab September zum Einsatz. Dann werd ich das mal testen ... Vielen Dank für die Hinweise

    MfG
    Susanne Kaltenborn

    :roll: jetzt gehts zum radeln :roll:

  • Hallo Frau Kaltenborn, guten Morgen Forum,

    es stellt sich doch die Frage, ob der Kasse hier überhaupt eine neue Aufnahmeanzeige mitgeteilt werden muß. Rein medizinisch ist der Behandlungsfall einschließlich der Behandlung der Komplikationen ja noch nicht abgeschlossen. Wir sind dazu übergegangen, den alten Fall unter der gleichen Fallnummer fortzuführen (auch wenn das noch technische Schwierigkeiten bietet und manuelle Arbeit erfordert). Da für die Kassen ja hier keine erneuten Kosten entstehen (außer der eventuell fälligen Zuschläge, die man dann notfalls begründen muß),ist m.E. auch keine neue Kostenzusage notwendig (wird auch von den Kassen nicht erteilt). Für die hausinterne Statistik zur Ermittlung der Wiederkehrer im Rahmen künftiger Budgetverhandlungen kann das natürlich zu Problemen führen, weil ein entsprechedes Filterkriterium fehlt. Hier haben wir auch noch nicht den Stein der Weisen entdeckt.

    Viele Grüße
    M. Buchheit

  • Guten Morgen Herr Buchheit,
    ich halte die Variante mit der 2. Fallnr. für die bessere: 1. weil sicher nicht immer rechtzeitig, vor Erfassung des Falles im DV-System die Information vorliegt, daß es sich um eine "Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen" handelt und 2., weil es sicher "Streitfälle" geben wird, bei welchen eine nachträgliche Wandlung des Falles erforderlich sein wird. Daher hoffe ich, daß es möglich sein wird, z.B, die Wiederaufnahme-Fälle für die Statistik so zu kennzeichnen, dass sie nicht gezählt werden und gleichzeitig für die abgerechnete DRG jeweils die tatsächliche VWD berechnet wird. Bin gespannt, ob die Programmierer das hinkriegen .......

    MfG Susanne Kaltenborn