Hallo Forum,
eine weitere Frage zum Thema Wiederaufnahmen. Die Wiederaufnahmen bei Komplikation innerhalb der OGVD werden mit dem Erstaufenthalt zusammengeführt, eine erneute DRG kann nicht berechnet werden. Für die Festlegung der OGVD sind meines Wissens die Kalendertage seit der ersten Aufnahme heranzuziehen. Soweit kann ich dem Geschehen noch Folgen. Laut Gesetz sind "nach Überschreiten der OGVD belegungstagbezogene Entgelte zu berechnen". Aber. Ab welchem Tag gilt das nun? Logisch wäre es, Zuschläge zu berechnen, sobald die Zahl der Behandlungstage die OGVD überschreitet, weil ja in der Zeit zwischen den Aufenthalten keine Kosten entstehen. Laut Text wäre es nach meinem Verständnis aber möglich, Zuschläge bereits ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf der OGVD zu berechnen.
Bsp. DRG XY, OGVD 20 Tage
Aufnahme am ersten, Entlassung am 10. Tag, Wiederaufnahme am 15. Tag,
endgültige Entlassung am 30. Tag.
Darf ich nun Zuschläge ab dem 20.Tag berechnen oder erst ab dem 25. ?
Muß ich neben der Kalendertage-GVD auch noch an die Behandlungstage-GVD denken? Wie behandelt Ihre Software das?
Für Hilfestellung wäre ich dankbar.
Viele Grüße aus der Eifel
M. Buchheit
KH Daun