Hallo,
die jetzt definitiv vereinbarten und kalkulierten Hybrid-DRGs wurden dankenswerterweise sehr zeitnah von der KBV veröffentlicht:
https://www.kbv.de/praxis/tools-u…-die-neuerungen
Da verwundern mich aber die Anlagen 2a und 2b mit den kalkulierten Vergütungen:
Worin besteht der Unterschied in der Anwendung der Anlagen 2a und 2b bei der Angabe der Hybrid-Erlöse 2026?
Für wen gelten welche der ausgewiesenen Preise?
Danke für Aufklärung!