Die entsprechende Vereinbarung wurde noch nicht veröffentlicht.
Hybrid-DRG 2026
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Bartkowski -
15. November 2025 um 15:19 -
Erledigt
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Hallo,
letztes Jahr wurde sie am 18.12.2024 veröffentlicht. Und heuer dauert alles etwas länger.
Sie haben doch nicht etwa Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester geplant?
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Hallo,
letztes Jahr wurde sie am 18.12.2024 veröffentlicht. Und heuer dauert alles etwas länger.
Sie haben doch nicht etwa Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester geplant?
Hallo,
nein

Ich habe zwei Urlaube abgebrochen, weil der MD mit unseren Dokumenten für die Strukturprüfung nicht klargekommen ist.
Den Fehler mache ich nicht wieder...
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Moin,
Gibt es schon Näheres zu der Zuordnung Hybrid DRG 1 oder Hybrid DRG2 in den kardiologischen DRG's?
Ich kann bis dato den Kardiologen immer noch nicht direkt sagen, welcher Patient/welcher Eingriff landet in der einen Hybrid DRG... mit dem dann resultierendem "Preis".
geht das nur mir so? woran kann ich mich einfach orientieren?
LG
Rokka
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Hallo,
ich fände interessant wann welche dieser Hybrid DRGs angesteuert wird.
G24M (3.639,24€), G24N (2.711,39€), G24O (2.465,72€), G24P(2.435,37€), G24Q (2.082,60€) und G24R (1.246,41€)
Hat jemand einen Grouper?
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Hallo,
ich fände interessant wann welche dieser Hybrid DRGs angesteuert wird.
G24M (3.639,24€), G24N (2.711,39€), G24O (2.465,72€), G24P(2.435,37€), G24Q (2.082,60€) und G24R (1.246,41€)
Hat jemand einen Grouper?
Hallo,
im Abschlussbericht zum DRG-System 2026 gibt es dazu einige Beispiele (s. Abbildung 13 auf der Seite 55).
rokka: auch zu kardiologischen Hybrid-DRG gibt es dort Auflistung von beispielhaften Inhalten (bspw. Tabelle 22 und Abbildungen 10 und 11, Seiten 49-50).
Der Grouper-2026 in unserem KIS ermittelt in entsprechenden Fällen auch Hybrid-DRG. Und der Webgrouper übrigens auch (dafür an dieser Stelle vielen Dank an DRG-Research-Group)!
Gruß
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Hallo ins Forum,
mich würde interessieren, wie Sie mit Konstellationen umgehen, bei denen ein und der selbe OPS-Code (konkretes Beispiel: 1-275.0 / diagnostische Koronarangiographie) sowohl im Hybrid-DRG-Katalog als auch im AOP-Katalog 2026 gelistet ist. Szenario ferner: für beides keine Kontextfaktoren und Pat. geht nach der Prozedur am selben Tag nach hause.
Herzlichen Dank vorab und beste Grüße
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Hallo,
s. Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung vom 17.12.2025 https://www.dkgev.de/fileadmin/defa…_17.12.2025.pdf
Dort §1 Abs. 2: Eine Abrechnung für die in der Anlage 1 der für das Jahr 2026 gültigen Vereinbarung nach § 115f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V genannten Leistungen über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V ist ausgeschlossen, sofern sich aus dem Definitionshandbuch „aG-DRG German Diagnosis Related Groups 2026“ des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus vom 21.11.2025 eine Zuordnung der jeweiligen Leistung zu der jeweiligen Hybrid-DRG ergibt.
D.h., wenn der Grouper eine Hybrid-DRG ermittelt (keine Ausschluss-Kontextfaktoren) wird Hybrid-DRG abgerechnet, auch wenn der OPS im AOP-Katalog steht.
Wenn aber Hybrid-DRG nicht ermittelt werden kann (bspw. DEB-Einsatz), wird die Abrechnung wohl davon abhängig sein, wie der Fall tatsächlich geführt wurde - ambulant oder stationär. Das hat dann nicht primär mit Hybrid-DRG- oder AOP-Systematik zu tun, sondern mit Kriterien nach §39 SGB V. Bei ambulanter Fallführung (wie in Ihrem Beispiel) und fehlender Zuordnung zur Leistung nach §115f kann wohl anhand der obigen Zitat die Leistung nach §115b abgerechnet werden.
Gruß
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Hallo C-3PO,
Sie sprechen mit Ihrem letzten Satz genau den Punkt an, bei dem ich hänge: „ambulante Fallführung“. Was ist das im Hybrid-Zeitalter? „Hybrid“ so wie ich es verstehe unterscheidet doch eben gerade NICHT, ob der Pat. am Eingriffstag geht oder ein (bzw. seit 2026 sogar zwei) Mal übernachtet. Oder sehe ich das falsch? Ein Vertragsarzt, welcher die identische Leistung einer Coro ohne Übernachtung durchführt, würde ansonsten immer gut den doppelten (Hybrid-DRG)Erlös erhalten, als ein Krankenhaus nach AOP.
Beste Grüße
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Hallo,
beide erhalten den identischen Erlös, nämlich die Hybrid-DRG. Und wenn der Fall vom Grouper (und nicht vom Abrechnungspersonal!) NICHT in eine Hybrid-DRG einsortiert wird, dann erfolgt die Abrechnung nach den bisherigen Grundsätzen (AOP oder stationär oder ambulanter Notfall etc etc pp).
Also immer erst Falldaten in den Grouper eingeben - was kommt raus? Und dann erst weiterphilosphieren über ambulant stationär oder so.
Idealerweise vor dem Behandlungsbeginn!! Das erleichtert die Fallführung. Also putzt Eure Glaskugeln.
Ist so ähnlich wie (damals) beim fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten. Da mussten wir ja auch vorher wissen, was hinterher rauskommt (z.B. in der Histologie) und dann den Patienten eben nicht entlassen.
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Guten Morgen in die Runde, ich hänge meine Frage mal hier dran.
Folgende Fallkonstellation " Hybrid Fall" bleibt 3 Belegungstage, dann resultiert ja " Normale DRG". Jetzt habe ich in der Schulung gehört wenn dieser Fall geprüft und 1 BT gekürzt wird, fällt der Fall nicht in die Hybrid DRG zurück sondern es gibt nur einen " Abschlag" normale DRG bleibt erhalten, Wenn 2 BT gekürzt werden, also der Fall hat nur noch 1 Belegungstag dann resultiert Hybrid DRG. oder bleibt auch die Normale DRG ? Und wo kann ich diese Regelung nachlesen ich finde nix.
Gruß Die Hütti
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