• Hallo GWI-User,
    bei Benutzung des ASTM Moduls wird sehr häufig ein "Aufnahme-Verlegungs-Abschlag" bei gesunden Neugeborenen ausgewiesen, der im DRG-Workplace gar nicht vorhanden ist. Hier scheint eindeutig ein Softwarefehler vorzuliegen. Wer kann diesen "Fehler" nachvollziehen?

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    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Allegra Herr Heller,

    könnten Sie genau beschreiben, was Sie in ASTM gemacht haben?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Allegra Herr Heller,

    könnten Sie genau beschreiben, was Sie in ASTM gemacht haben?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Hallo Herr Konzelmann,
    ich habe im ASTM die E1Plus Statistik angewählt, habe den Pflegesatzzeitraum 1.1.2003 bis 30.6.2003 angewählt, habe als Fallpauschale die P66D und die P67D ausgewählt, habe die gynäkologische Fachabteilung ausgewählt und beim Reiter Auswertung II die geplanten FP und die abgerechneten FP angewählt.
    Ich muss dazu sagen, dass wir seit 1.Mai nach DRG abrechnen.
    Von 288 Fällen sind bei 54 Fällen von gesunden Neugeborenen ein Aufnahme-Verlegungsabschlag in Spalte 15 angegeben. Der Abschlag beträgt bei P67D 0,088 bei P66D 0,13 pro Tag. Bei einigen sind sogar 2 oder 3 Tage angegeben. Das Effektivgewicht sinkt dadurch beträchtlich.
    Merkwürdigerweise sind die Fälle alle aus den ersten vier Monaten des Jahres, wo noch nach BPflV abgerechnet wurde.

    Aber wo liegt der Fehler??
    Wissen Sie Rat?


    ?( ?(
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
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    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Allegra Herr Heller,

    es wäre möglich, daß das mit dem "Überliegen" zu tun hat. Oder schauen Sie mal, ob die Aufnahmedaten (Status Geburt) richtig sind. Ansonsten würde ich es bei der hotline@gwi-ag.com versuchen.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Sehr geehrter Herr Heller,

    ich habe eine ähnliche Erfahrung mit der E1-Plus gemacht. Für den Zeitraum in dem Sie noch nach BPFlV abgerechnet haben muß die E1-Plus nachgearbeitet werden, besonders was die Neugeborenen betrifft.
    bei der Abrechnung nach BPFlV wurde zuerst jedes Neugeborene als gesundes Neugeborenes aufgenommen. (Patienten, mit diesem Kennzeichen werden grundsätzlich in allen Statistiken unterdrückt, ab SP 5 können diese extra ausgewertet werden). Wenn das Neugeborene krank war, wurde es nach BPFlV entalssen und als Patient aufgenommen. Diese Neugeborenen wurden dann auch separat abgerechnet.
    Für den Grouper sind dies zwei Fälle. Der este Aufenthalt wird als Entbindung gezählt mit Abschlägen u.GVD und der zweite Aufenthalt ergibt wiederum eine andere DRG. Woher soll das System denn auch wissen, dass dies unter DRG-Gesichtspunkten ein Fall ist. Meines erachtens ist kann das System gar nicht anders.

    Ich habe bei uns alle Fälle vom 01.01.-31.03.03 mit Neugeborenen angesehen und überprüft. Diese ziehe ich dann von meinen Statistiken jeden Monat wieder ab. Ist ein heiden Geschäft, lässt sich aber meines erachtens nicht vermeiden.

    Gruß

    Oliver Schumann

  • Hallo Herr Schumann,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Wie haben keine "kranken" Neugeborenen und hätten sie außerhalb der FP auch gar nicht in Rechnung stellen können. Auch ikterische Neugb. wurden im Rahmen der 16.01 oder 16.02 mitbehandelt. Diese Möglichkeit scheidet also aus. Es sind auch zuviele Fälle, die bei uns von diesen Verlegungsabschlägen betroffen sind.


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
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    Haus Haßfurt/Unterfranken

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