• Liebes Forum,

    wer kann mir bzgl. der nachfolgenden Frage helfen?

    Elektive Aufnahme eines Patienten in der Urologie; transurethrale Exzision eines Harnblasentumors mittels Resektoskop. Entfernung dieses im nächsten Schritt und Einführen eines Zystoskop zur weiteren Beurteilung der Harnblase. Im Rahmen dieses Schrittes zeigt sich eine vermehrte Blutung aus dem Resektionsareal, so dass das Zystoskop entfernt und das Resektoskop erneut eingeführt wird und eine Blutstillung vorgenommen wird.

    Alle Teilschritte innerhalb der gleichen Sitzung.

    Frage: Ist hier der OPS 5-579.42 Operative Blutstillung Laparoskopisch transurethral zusätzlich kodierbar?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    nach DKR P001 sind alle Teilschritte im Rahmen der monokausalen Kodierung inkludiert.

    "Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2). Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben."

    Die Blutstillung im Resektionsareal ist bei einer transurethralen Resektion regelhaft durchzuführen, auch wenn dies unterschiedlich aufwendig sein kann. Eine Abweichung ist in den Hinweisen bei transurethraler Exzision Harnblase nicht beschrieben.

    MfG, AlterEgo

  • Hallo,

    danke für die Rückmeldung.

    Ich lese die DKR P001 genau so.

    Die Frage stellt sich dennoch, ob die verstärkte Nachblutung als Komplikation gem DKR P003 zu werten ist. Dort ist formuliert, dass die Versorgung intraoperativer Komplikationen gesondert zu kodieren ist.

    In meinem Fall ist ja die Besonderheit, dass man gewissermaßen ein zweites Mal intervenieren muss., da scheinbar die unmittelbar nach Resektion erfolgte Blutstillung nicht suffizient war.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Admin 5. Dezember 2025 um 21:33

    Hat den Titel des Themas von „Intraopertative Blutung“ zu „Intraoperative Blutung“ geändert.
  • Hallo zusammen,

    die verwendeten Kodes wären gut. Im genannten Kodebereich gibt es kein Inklusivum für die Blutstillung, wie in anderen Kodebereichen. Allerdings geben uns die DKR und die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses ja an die Hand, dass die Blutstillung regelhaft im Rahmen der Operation inkludiert sei, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird (Da stimme ich AlterEgo zu). Das finde ich auch sinnvoll. M.E. liegt der Fall hier aber etwas anders, wie Herr Wegmann ja schon schrieb: Es kommt zu einem zweiten Eingriff ausschließlich zum Zwecke der Blutstillung. Bei manchen Menschen kommt es halt zur interventionsbdürftigen Nachblutung und bei anderen nicht. Daher bin ich der Ansicht, dass hier der OPS 5-579.42 für die Operative Blutstillung kodierbar ist. In den Szenarien, die ich zur DRG L06B kenne, dürfte das allerdings erlöstechnisch aber Jacke wie Hose sein (ob das stimmt? Daher die Frage nach den Kodes oben)

    Schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser