Hybrid-DRGs - Zeitliche Kohärenz von Leistungselementen

  • Hallo ins Forum,

    mich würde interessieren, wie Sie das mit der zeitlichen Kohärenz von einzelnen splitrelevanten Leistungselementen in praxi handhaben, wenn die Gesamtleistung eigentlich ab 2026 in eine H-DRG münden sollte. Beispiel: diagnostische Koronarangiographie und KardioMRT. Muss immer alles am selben Kalendertag erfolgen bzw. falls nicht, mit welchem zeitlichen Maximalabstand? Wäre ein KIS/Grouper in der Lage, ein z.B. am Montag durchgeführtes KardioMRT mit einer am Freitag durchgeführten Coro zu einer H-DRG zusammenzuführen, wenn der Pat nach beiden Untersuchungen jeweils nachhause geht?

    Besten Dank im Voraus und Grüße

  • Hallo,

    da die Bedingung "Tagesdifferenz [von ADT zu SDT] <= 2" gilt, würde ich vermuten, dass sie auch hier ausschlaggebend sein wird (ADT für das Datum der ersten Leistung, SDT für das Datum der zweiten Leistung bei ambulanter Fallführung). Wenn die Tagesdifferenz größer sein wird, ergibt sich keine Hybrid-DRG, und die Abrechnung wird von einer tatsächlichen Fallführung (ambulant? stationär?) abhängig sein.

    Gruß

  • Hallo C-3PO & Forum,

    genau das ist auch meine Vermutung, allerdings scheint mir hier eine explizite Klarstellung/Definition zu fehlen (oder liege ich da falsch?).

    In §5 Abs. 3 der weiteren Regelungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) gemäß § 115f SGB V steht: "für Krankenhäuser gilt der Tag der Aufnahme der Patientin oder des Patienten in das Krankenhaus. Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gilt der Tag der Durchführung der Leistung". Daraus könnte man für Krankenhäuser sowohl Ihre/unsere Interpretation bezüglich ADT/SDT indirekt herauslesen als auch die Tatsache, dass im vertragsärztlichen Bereich alle groupingrelevanten Leistungen - im Gegensatz zu Krankenhäusern - wirklich an EINEM Kalendertag erbracht werden müssen, selbst wenn in beiden Szenarien kein Patient übernachtet. Wirklich sektorenGLEICH wäre eine solche Regelung jedenfalls nicht...

    Beste Grüße

  • Hallo zusammen,

    bei den Hybrid-DRGs gibt es doch eine nachstationäre Behandlungsmöglichkeit, vergütet mit zusätzlich 30€. An diesem Tag müsste eine nachgelagerte Leistung auch kodiert werden können.
    Vorstationär bzw. vor-Hybrid ist m.E. nicht möglich, das kann dann nur ambulant erfolgen.

    Gruß,
    S. Stephan

  • Hallo zusammen,

    bei den Hybrid-DRGs gibt es doch eine nachstationäre Behandlungsmöglichkeit, vergütet mit zusätzlich 30€. An diesem Tag müsste eine nachgelagerte Leistung auch kodiert werden können.
    Vorstationär bzw. vor-Hybrid ist m.E. nicht möglich, das kann dann nur ambulant erfolgen.

    Gruß,
    S. Stephan

    Hallo,

    mit der Argumentation über nachstationäre Behandlung wäre ich sehr vorsichtig.

    Erstens, steht es im ergEBA-Beschluss wortlich: "Erfolgt die postoperative Nachbehandlung in den 21 Tagen nach Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung durch das die Leistung gemäß Anlage 1 durchführende Krankenhaus, ist die Hybrid-DRG um 30 EURO erhöht". Also nur 30 Euro und nur für die postoperative Nachbehandlung. Und noch an einer anderen Stelle: "Eine vor- und nachstationäre Behandlung gemäß § 115a SGB V ist neben der Fallpauschale und ggf. den Zusatzentgelten nicht gesondert berechenbar".

    Zweitens, kann es generell Probleme mit den Kostenträgern geben, wenn die Kodierung der nachstationär erbrachten Leistungen die DRG steigert. Link: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/179353

    Cardiot : in Ihrem Fall geht es ja um die Versorgung in der Praxis, nicht im Krankenhaus. Vielleicht wäre eine Nachfrage bei der KV sinnvoll, wie die KV das sieht. Ich finde keinen logischen Fehler in der Argumentation "ADT zu SDT".

    Gruß

  • Hallo C-3PO,

    Ihre Argumentation ist aus meiner Sicht absolut logisch! Mich hat nur verwirrt, dass hier offensichtlich doch zwischen vertragsärztlicher Versorgung und einer Versorgung im (bzw. durch ein) KH unterschieden wird, obwohl die "Hybride" - zumindest meiner Wahrnehmung nach - als Prinzip "gleiche Leistung, gleiche Erlöse, gleiche Regeln, wer's macht spielt keine Rolle" gelauncht wurden; sorry, vielleicht etwas platt formuliert.

    However, für meinen Arbeitsalltag (Krankenhaus) hilft mir jedenfalls Ihre Einschätzung sehr, daher danke dafür.

    Beste Grüße