Gallenblasenperforation

  • Hallo zusammen, ist eine iatrogene, intraoperative Gallenblasenperforation zu kodieren? Pat. geht am 2.Tag nach Hause. Eigentlich eine Hybrid-DRG. Mit der Perforation H08C. Aufwand bzgl. der Perforation ist intraop. Absaugen und Spülung.

    Hat jemand konkrete Erfahrungen, ganz speziell dieses Jahr, mit der Problematik oder gibt es hierfür eine Voraussetzung für die Kodierung einer Gallenblasenperforation?

    Für Rückmeldungen bedanke ich mich herzlich im Voraus.

    VG

    Vio

  • Hallo Vio,

    eine iatrogene Perforation beim Greifen der GB kommt doch häufig intraoperativ vor je nach Wandbeschaffenheit & Entzündungszustand etc. , gehört zum Eingriff dazu und sollte nicht gesondert abgebildet werden. Nur wenn der Operateur im OPB schon bei der Exploration eine Perforation sichtet & beschreibt, wäre die Kodierung mAn korrekt.

    LG!

  • Hallo Syra,

    > > Nur wenn der Operateur im OPB schon bei der Exploration eine Perforation sichtet & beschreibt, wäre die Kodierung mAn korrekt.

    Das wäre aber eine nichttraumatische Perforation der Gallenblase (K82.2). Und ja, auch diese Nebendiagnose würde die Abrechnung einer Hybrid-DRG ausschließen (in 2026).

    Vio meinte aber eine traumatische Perforation (S36.17), die man ab 2026 sogar mit U69.9! Kodieren könnte. Diese Verletzung der Gallenblase kommt immer wieder mal vor, insbesondere bei starken entzündlichen Veränderungen und/oder Verwachsungen im Oberbauch. Mit fehlt ehrlicherweise die formale Begründung (DKR o.ä.), warum man sie nicht kodieren soll. Das Prinzip der monokausalen Kodierung gilt für die Prozeduren, nicht für die Diagnosen. Ein diagnosebezogener Aufwand war vorhanden. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mix dieser Fälle auch höhere Kosten aufweisen kann.

    Grüße

  • Ich weiß, was VIO meinte und Du hast ganz richtig der Erklärung die ICD zugeordnet🎉

    Nochmal ein anderes Beispiel: Dann kodierst Du dementsprechend auch bei einer Appendektomie eine Verletzung der Appendix (S36.9+U69.9!) neben der K35.f, wenn Du beim Absetzen einen weiteren Appendixanteil "verletzt"?? No way!

    Mit fehlt ehrlicherweise die formale Begründung (DKR o.ä.), warum man sie nicht kodieren soll. Das Prinzip der monokausalen Kodierung gilt für die Prozeduren, nicht für die Diagnosen. Ein diagnosebezogener Aufwand war vorhanden. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mix dieser Fälle auch höhere Kosten aufweisen kann.

    Genau die DKR sind die Basis: Du kannst keine ND ohne Mehraufwand kodieren!

    Nenn mir dann bei VIOs Beispiel (HD K80.ff) einen Mehraufwand Deiner ND S36.17 "iatrogenen GB-Verletzung". Vielleicht erst "Gallenblasennaht nach Verletzung " und dann die Cholezystektomie? 😂

    ES sei denn, wir sprechen hier insgesamt von einer sagen wir primären Leberkeilexzision, wobei dann versehentlich die GB verletzt wurde. Dann kannst Du die S36.17 kodieren - sofern ein Aufwand vorlag, z.B. durch dadurch notwendig gewordene Cholezystektomie.

  • Guten Morgen zusammen, vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Beide sind für mich sehr interessant. Bei einer intraoperativen Gallenblasenperforation gibt es tatsächlich einen Aufwand, gering, aber den gibt es. Man muss die ausgetretene Gallenflüssigkeit per Sauger entfernen und das Abdomen nach evtl. ausgetretenen Steinen sichten. Beide Kodes, sowohl die Perforation als auch die Verletzung der Gallenblase führen aus der Hybrid raus.
    Und genau das ist meine Überlegung.

    Schönes Wochenende und viele Grüße.