Krankes Neugeborenes - P66D abrechenbar?

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage und benötige dazu eine Erklärung. Folgender Sachverhalt:

    Geburt > Neugeboreneninfektion >Intensivstation > gegroupte DRG P66D

    Aufnahme Normalfall / Geburt sprich 01 06 (korrekt?)

    D.h. das Neugeborene bekommt einen eigenen Fall. DRG P66D wird trotzdem abgerechnet obwohl es ein kranken Neugeborenes ist?

    Wie ist der Satz FPV §1 abs. 5 Satz "Nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig in diesem Sinne sind alle Neugeborenen, für welche die DRG-Fallpauschale P66D, P67D oder P67E abgerechnet werden kann."?

    Wer könnte den Knoten lösen? :)

  • Hallo,

    vor dem Auge des Gesetzes (FPV) ist es ein gesundes Neugeborenes und wird mit der Mutter abgerechnet.

    Der Satz regelt nur, ob Sie es über die Kasse der Mutter (und deren KV-Nr.) oder der Kasse des NG (und einer eigenen KV-Nr.) abrechnen.

    Da habe ich auch lange mit unserer Patientenverwaltung gekämpft/gepredigt, dass Krank und Krank bzw. Gesund und Gesund zwei verschiedene Dinge sind.

    Den Aufnahmegrund will die Kasse vermutlich eine Korrektur zu stationär - aber nicht alle Kassen :)

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau/Herr Zierold,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Dann verstehe ich das so richtig das die DRG und die Fallanlage für das Neugeborenen zunächst mal richtig ist? Stimmen dann die Aufnahmedaten trotzdem "Normalfall" und "Geburt"?

    Sprich die ermittelte Fallpauschale z.B. P66D des kranken Neugeborene wird nicht über die Mutter sondern über dessen Kostenträger abzurechnen? Hat den das Kind dann schone einen Kostenträger?

    Sorry das ich nochmal nachfrage.

  • Hallo,

    das Neugeborene ist auf jeden Fall ein abrechenbarer Fall. Mit der P66D ist es vor dem Auge der FPV ein "gesundes" Neugeborenes, welches mit der KV-NR. der Mutter abgerechnet wird. - siehe der oben zitierte Abschnitt FPV -

    Die drei genannten DRGs werden immer mit der Mutter abgerechnet - egal wie krank das NG medizinisch gesehen war.

    Alle anderen P-DRG mit dem Kostenträger des Kindes (da muss dann die KV-Nr. des Kindes in der Rechnung stehen). Das kann derselbe wie von der Mutter sein, aber es kann ja auch beim Vater, der Pflegefamilie etc. dann mitversichert sein.

    Bei den Aufnahmedaten ist Normalfall und Geburt grundsätzlich richtig.

    Wir haben aber Kostenträger, welche bei Behandlung auf der Neonatologie dann eine Korrektur wollen zu "stationär" - das ist aber Kostenträger abhängig und inzwischen atme ich das weg und die Kasse bekommt eine Änderung, wenn es sie glücklich macht. So richtig geregelt ist das im §301 nicht.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    ich würde hier gern nochmal nachhacken. Ich verstehe es nicht.

    Unter §301 Anlage 5 ist ja wie o. schon geschrieben aufgeführt was ein krankheitsbedürftiges und gesundes Neugeborenes ist. Wichtig finde ich auch die Anmerkungen. Sprich z.B. wann ist der Aufnahmesatz und wie zu übermitteln.

    Nun stellte sich für mich aber immer noch die Frage warum ein krankes Neugeborenes z.B. in die P67D gelangt.

    Lt. FPV: "Nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftig in diesem Sinne sind alle Neugeborenen, für welche die DRG-Fallpauschale P66D, P67D oder P67E abgerechnet werden kann."

    Beispiel:

    P00.2Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter
    8-98g.10Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit isolationspflichtigen nicht multiresistenten Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Bis zu 4 Behandlungstage
    DRGP67DNeugeborenes, Aufnahmegewicht > 1999 g ohne OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, ohne schweres Problem, ohne anderes Problem oder ein Belegungstag, mit bestimmter Prozedur oder best. Diagnose beim Neugeborenen oder neugeborener Mehrling

    Wer kennt sich hier gut aus?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    das musste ich auch hier lange vortanzen :)

    Es gibt quasi "medizinisch krank" und "FPV-krank" - und das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    Ein medizinisch krankes/behandlungsbedürftiges NG kann durchaus nach der Grouperlogik in eine "gesunde" DRG gruppieren. Und auch scheinbar gesunde/nicht behandlungsbedürftige NG in eine "FPV-kranke" DRG.

    Das DRG-System ist ein Abrechnungssystem mit einer Kostenlogik dahinter. Kein medizinisch logisches System!

    Sie können erst nach der Entlassung und Gruppierung entscheiden, wie das Kind (eigner Fall oder über die Mutter) abgerechnet wird. Und dann können auch erst alle Datensätze verschickt werden, da Sie erst dann wissen, ob es "Geburt" oder "Krankenhausbehandlung" als Aufnahmegrund ist.

    Und dann gibt es noch Kassen, die möchten einen Aufnahmesatz mit "Geburt" und wenn es eine "behandlungsbedürftige" DRG ist eine Korrektur der AA mit "Krankenhausbehandlung".

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Beispiel:

    P00.2Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter
    8-98g.10Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit isolationspflichtigen nicht multiresistenten Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Bis zu 4 Behandlungstage
    DRGP67DNeugeborenes, Aufnahmegewicht > 1999 g ohne OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden, ohne schweres Problem, ohne anderes Problem oder ein Belegungstag, mit bestimmter Prozedur oder best. Diagnose beim Neugeborenen oder neugeborener Mehrling

    Hallo Thomas G.

    fehlt hier nicht noch die Z38.0 (vgl. DKR 1601a)?

    Und, wie ein Gutachter immer sagte "lesen Sie die DRG": es ist ein Neugeborenes, wiegt über 1999g, keine OP, keine Beatmung, ohne schweres Problem (da gibt es halt unterschiedliche Sichtweisen, was ein "schweres" Problem ist) usw.

    Dieses Kind wird mit der DRG P67D im Grouper abgebildet, und dann kommt die FPV und sagt, dass es über die Mutter abzurechnen ist.

    Gegenbeispiel: es gibt DRG-Bezeichnungen, die beginnen mit "große Eingriffe bei..." <- Sie werden immer Operateure finden, die die zugrunde liegende OP als klein/einfach bezeichnen werden. Aber das InEK hat das als großen Eingriff klassifiziert.

    Gruß

    zakspeed