Kodierung hypertensives Lungenödem

  • Guten Morgen,

    bei einem Patienten mit Sättigungseinbruch haben wir den ICD I50.14 kodiert aufgrund der ärztlichen Dokumentation eines Lungenödems.

    Aus dem ärztlichen Verlauf:

    Bei respiratorischer Verschlechterung mit Sättigungseinbruch bis 83% Hinzuziehen AvD IM. Zusammenfassend a.e. Mischbild aus Bronchospastik bei ggf. unter Aspirationspneumonie exazerbierter COPD und hypertensivem Lungenödem.

    Verlängertes Expirium und expiratorisches Giemen sowie basale RG in Auskultation. Sonografisch Kerley B Linien, VCI Durchmesser 2,2 cm.

    Ergänzend zu Atrovent und Salbutamol und PipTaz Gabe 2,5 mg Morphin s.c., 40 mg Lasix i.v., Prednisolon 50 mg über 3 Tage i.v.

    Zudem wurde am gleichen tag dokumentiert:

    40 mg Lasix i.v. bei V.a. ggf. hypertensives Lungenödem bei sonografischem Nachweis Kerley B Linien

    Ein Rö - Thorax, der wenige Stunden später erfolgte beschreibt eine kompensierte kardiopulmonale Zirkulation.

    Der MD streicht die Nebendiagnose mit der folgenden Argumentation:

    Ich finde diese Vorgaben in keiner SEG 4 formuliert...

    Reicht die vorliegende Dokumentation aus für die Durchsetzbarkeit einer I50.14?

    Eine manifeste Herzerkrankung ist bei dem Patienten nicht vorbeschrieben.

    Vielen Dank und Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    Sie schreiben u.a. "40 mg Lasix i.v. bei V.a. ggf. hypertensives Lungenödem"

    Was aus Ihrer Schilderung hervorgeht sind indirekte Zeichen für das NYHA-Stadium IV.

    Die klare Hervorhebung der in der NYHA-Klassifizierung beschriebenden Symptome fehlt m.E. in der o.g. Fallbeschreibung.

    Zudem ist in der in Deutschland üblichen NYHA-Übersetzung der Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie immer von einer Herzerkrankung die Rede. Sie schreiben indes: "Eine manifeste Herzerkrankung ist bei dem Patienten nicht vorbeschrieben" (könnte natürlich auch neu sein).

    Was Sie behandeln ist der Verdacht auf ein Lungenödem (Verdachtsdiagnose). Ob es kardial bedingt ist, ist zwar wahrscheinlich (weil am Häufigsten und mit indirekten - aber kodiertechnisch irrelevanten - Belegen untermauert), jedoch nicht sicher (Verdachtsdiagnose, der Arzt schreibt "Mischbild" und das NYHA-Stadium lässt keinen Rückschluss auf die Ursache zu).

    Was Sie m.E. nicht behandeln, ist eine nachgewiesene I50.14, da aus der Fall-Schilderung NYHA IV gemäß der Klassifizierung nicht hervorgeht. Die angeführten Argumente des MD unter 2. und 3. sind dessen Muss-Eigengewächse, also nice-to-have.

    Die Kodierung auf Basis der Verdachtsdiagnose eines Lungenödems kommt hier m.E. in Frage, da nach NYHA offenbar weder eine Herzerkrankung noch ein Stadium derselben dokumentiert ist.

    Beste Grüße
    sendet

    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    ich würde hier nicht nur nach ICD sondern auch nach der DKR 0902a vorgehen. Dort steht die Anweisung:

    Wenn ein „akutes Lungenödem” diagnostiziert wird, ist nach der zugrunde liegenden Ursache zu kodieren. Zum Beispiel ist ein akutes kardiales Lungenödem mit I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe zu verschlüsseln.

    Bleibt die Frage: kardiales Lungenödem oder nicht?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen, Herr Horndasch

    Ergänzend - ich habe in der zweiten Durchsicht noch gefunden, dass bei Aufnahme eine TAA bestand. Diese wurde unter Metoprolol frequenzbegrenzt.

    Ich binde noch mal unsere Kardiologen ein.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo zusammen,

    dann liegt doch eine Herzerkrankung vor und I50.1x wäre einschlägig. Dann geht es nur noch um den Grad der dokumentierten körperlichen Belastbarkeit:

    Alltägliche oder geringe körperliche Belastung?

    Keine und in Ruhe schließe ich nach Ihrer Darstellung aus. Insofern bleiben I50.12 oder I50.13.

    Um den bewerteten Kode I50.13 zu erreichen, sollten Erschöpfung, Rhythmusstörungen oder Angina pectoris bei geringer körperlicher Belastung dokumentiert sein.

    Ist das nicht der Fall, entweder I50.12 oder I50.19

    Beste Grüße
    B. Sommerhäuser