• Hallo, Kodiergemeinde!

    Folgender Fall:
    ausgebildeter Neurologe und Psychiater kodiert F23.3 (sonstige akute vorwiegend wahnhafte psychotische Störungen) als Hauptdiagnose, Pat. bleibt länger als einen Belegungstag, da Patient über Wochenende kam und so schnell kein Bett in Psychatrie frei war
    Ergebnis: der Fall groupiert in Diacos und Kodip in U62B, eine DRG, die im DRG-Katalog nicht aufgeführt ist

    Jetzt die Frage:
    Weiß der Grouper mehr als der DRG-Katalog, sind sie alle direkt mit den :kangoo: AR-DRG gefüttert worden oder wurde die DRG erst nachträglich "erfunden" ?(

    Wer weiß Rat, wie ich zu einer "gesetzlichen" DRG komme?

    Gruß aus Bayern, etwas finster, da gleich Regen/Gewitter

    Andrea-FS1

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

  • Ihr Grouper hat schon völlig korrekt gearbeitet, U62B ist eine gesetzliche G-DRG, allerdings ist sie in der Fallpauschalenverordnung vom 19.9.2002 in der Anlage 2 aufgeführt unter "Nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergütete Leistungen". Es gibt also keine amtliche Bewertungsrelation, das Entgelt ist gemäß §6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes krankenhausindividuell zu vereinbaren. Dies wäre also Aufgabe Ihrer Verwaltung bei den Pflegesatzverhandlungen für 2003 gewesen und sollte jetzt umgehend nachgeholt werden!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin