Nahrungsverweigerung

  • Liebes Forum!

    Als Optionshaus geht uns der MDK zunehmend „an den Kragen“. So streiten wir uns mit dem MDK auch in folgendem Fall:

    Ein vierjähriger Junge wird mit einem hochfieberhaftem respiratorischen Infekt und Erbrechen mit Nahrungsverweigerung in die Klinik aufgenommen. Bei anhaltend hohem Fieber unter „konservativer“ Therapie entschloß man sich am 3. stationären Tag zur Antibiose, danach Entfieberung und Entlassung am 6. Tag.

    Der MDK macht uns jetzt die Diagnose „Nahrungsverweigerung“ in Form der F50.9 streitig.

    Bei Eingabe von „Nahrungsverweigerung“ findet man u. a. die F50.9 „Eßstörung, nicht näher bezeichnet: Nahrungsverweigerung“ und die R63.3 „Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung: Nahrungsverweigerung als Betreuungsfehler“. Der MDK empfindet die R63.8 „Sonstige Symptome, die die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme betreffen“ als zutreffend, auch unter dem Hinweis, daß keine psychische Störung (Kapitel F) vorliegt. Das Kapitel F ist aber mit „Psychische UND Verhaltensstörungen“ überschrieben.

    Der Haken an der Sache: die F50.9 ist cc-relevant und führt im konkreten Fall auch zur DRG-Höherbewertung.

    Frage: Wie kodiert die DRG-Gemeinde das Problem der Nahrungsverweigerung? Gab es ähnliche Probleme mit dem MDK?

    Herzliche Grüße und vielen Dank für potentielle Antworten
    Dr. med. S. Stolper

  • Hallo,
    auch wir sind Optionshaus. Wir kodieren in einem solchen Fall mit R63.3 "Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung" . Bisher haben wir damit keine Probleme. Wichtig ist (sofern sie vorliegt) die Exsikkose (E86 Volumenmangel) zu verschlüsseln. Sie ist ja meist einer der Gründe weshalb die Kinder kommen und wird mit Infusionen behandelt. Ausserdem bei Fieber und ungenügender Nahrungs/Flüssigkeitsaufnahme plausibel. Ist CC-relevant.
    eingehenden Gesprächen mit unseren Pädiatern sind wir zu dem Schluß gekommen, dass eine F-Diagnose nur dann gebraucht werden soll, wenn es sich wirklich um ein psych. Problem handelt.
    Für die ganz kleinen gibt es noch P92.2 "Trinkunlust beim Neugeborenen"

    Gruß
    E. Kipp

  • Hallo Frau Kipp!
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Wie begründen Sie die beiden Diagnosen (Volumenmangel --> Infusion; Ernährungsprobleme --> Therapie/Diagnostik/Pflege???)?
    Gruß S. Stolper

  • Hallo!

    Bei fieberhaften Infekten besteht ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf. Oft kommt es, v.a. bei Kindern doch sehr rasch zu einer Austrocknung, besonders, wenn die Kinder, vielleicht wegen Schmerzen nicht wessen und trinken wollen. Die Diagnose Volumenmangel/Exsikkose ist somit medizinisch begründbar. Sie wird mit Infusionen, ggf. auch mit Zuführung von Nahrung durch Sonde belegt.
    Die Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit, evtl. muss jemand plötzlich wieder gefüttert werden, das ist unserer Meinung nach schon Ressourcenverbrauch im Sinne der Kodierrichtlinien. Nach Auskunft unserer Pädiater ist es sehr häufig so, dass das Hauptproblem der Kinder nicht der Infekt ist, sondern og. Begleitumstände, die ja sehr rasch zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes führen.
    Wichtig ist, dass alles in der Kurve und im Brief belegt ist.

    Gruß
    E. Kipp

  • Hallo,

    die Einschätzungen und Tipps zum Thema Infekte und Nahrungsverweigerung sind fast komplett.
    F50.- sollte in der Pädiatrie aber auch sonst nur Kindern Jugendlichen und Erwachsenen mit definierten Eßstörungen vorbehalten bleiben (Anorexia nervosa usw.) Wird z.B. bei geriatrischen Patienten vom MDK meist gestrichen.
    Bei Säuglingen und Kleinkindern spricht man von einer Dehydratation: bei einem Gewichtsverlust von mehr als 5% von leichten Formen, von mehr als 10% des Körpergewichts von schweren Formen, in diesem Zusammenhang ist die Diagnose Volumenmangel gerechtfertigt (sollte alles gut in der Akte dokumentiert sein). Wenn eine Blutgasanalyse vorliegt, kann bei einem Basenexzess von mehr als 6mmol/l noch eine Azidose (Ketonurie) kodiert werden.
    Zur Argumentation gegenüber Kassen/MDK: Kleinkinder neigen bei Infekten aller Art sehr schnell zu Erbrechen und/oder Nahrungsverweigerung, sodaß in diesen Fällen die Infusionstherapie in der Regel den stationären Aufenthalt rechtfertigt.
    P92.- ist nur bei Neugeborenen zu kodiern (Aufnahme bis zum 28.Lebenstag).

    Grüsse aus der Kinderklinik

    G.Frauendienst-EGger

  • Hallo,

    noch vor Kurzem hatte ich geschrieben, bezüglich der Diagnose R63.3 gäbe es keine Probleme, jetzt kommt auch schon die erste Verweigerung einer Kasse. Sie wollen statt D63A nur D63B zahlen.

    Das betreffende Kind (11 Monate) hatte als Hauptdiagnose J06.8 und es wird argumentiert, dass die Nahrungsverweigerung ein typisches Symptom eines Infektes der oberen Luftwege sei.
    Unserer Meinung nach stimmt das bei Erwachsenen, aber bei Kindern stellt es ein eigenes wichtiges und behandlungsbedürftiges Symptom dar. Die meisten kommen ja nicht wegen des Infektes, sondern weil sie sonst dehydrieren.
    Die bei Aufnahme dokumentierte hyponatriämie soll lt. Kasse auch nicht als ND gelten, da aus dem Entlassbrief(!) nicht hervorgeht, dass sie relevant für das Patientenmanagement war.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen und wie ging/geht es weiter?

    Für Infos bin ich dankbar.

    E. Kipp X(