Hallo verehrte Forumsteilnehmer,
ist das zitierte Urteil mittlerweile rechtskräftig?
Mit freundlichem Gruß und vielen dank im Voraus
Count Diacos
Hallo verehrte Forumsteilnehmer,
ist das zitierte Urteil mittlerweile rechtskräftig?
Mit freundlichem Gruß und vielen dank im Voraus
Count Diacos
Hallo,
gemäß den neuesten BKG-Mitteilungen ist das Urteil durch einen Gerichtsbescheid jetzt rechtskräftig, weil die beklagte Krankenkasse die Berufung zurückgenommen hat. Gemäß § 105 Sozialgerichtsgesetz entspricht ein Gerichtsbescheid einem Urteil und wirkt wie ein solches.
Hallo,
ZitatOriginal von RolandBalling:
... jetzt rechtskräftig, weil die beklagte Krankenkasse die Berufung zurückgenommen hat.
Da würde ich ja gerne mal den Grund erfahren....
Hallo und \"Mahlzeit\" an das forum,
offenbar wurde hier ein \"ellenlanger\" thread fortgesetzt. Kann leider aus Zeitgründen nicht alles lesen. Kann mich jemand aufklären, um welchen Gerichtsbescheid es sich handelt (ggf. link).
herzlichen Dank und Grüße
P. Eißner
Hallo,
Zitat
Original von eissner1:
Kann leider aus Zeitgründen nicht alles lesen.
Uns kostet es auch Zeit, sich hier zu informieren und entsprechende Informationen zu finden. Daher bitte zukünftig doch erst mal selber schauen. Vor allem, weil Sie nur eine Seite zurückblättern müssen, Posts vom 19.12.06.
Hallo Herr Selter,
Zitat
Original von Selter:
Hallo,
Da würde ich ja gerne mal den Grund erfahren....
...weil das Gericht der Krankenkasse dringend zur Rücknahme der Berufung geraten hatte... (lt. BKG)
Hallo Herr Balling.
soso, da war also anscheinend schon vor der Berufung klar, wie der Hase dann laufen wird..... Ich sehe in der Begründung des Urteils kodiertechnische Mängel und bin gespannt, wie ein ähnlicher Fall vor einem anderen SG beschieden wird.
Hallo Herr Selter,
Zitat
Original von Selter:
... Ich sehe in der Begründung des Urteils kodiertechnische Mängel...
Da geht´s Ihnen wie mir. Sie kennen ja meine Einstellung zu der Ausgangsfrage :d_zwinker:
Guten Tag,
mittlerweile sind ja wieder ein paar Jahre vergangen. Ist das Urteil des SG Würzburg ein singuläres Ereignis oder kennt jemand ähnliche Urteile?
Im Moment ist bei mir gerade wieder eine Diskussion im Gange, ob die Komplikation als Folge einer Operation als HD in Frage kommt.
Pat. mit Cholecystitis, wird operiert; postoperativ Wundinfekt mit Revisionen und Wundheilungsstörung, die unzweifelhaft Veranlssung für die lange Dauer des Aufenthalts ist.
Aufnahmenanlass war die Cholezystitis. Ressourcenorientiert und "aufenthaltsdauerorientiert" war der Infekt und die Wundheilungsstörung "führend".
Frage(n):
Bezieht sich Veranlassung des Aufenthaltes in den DKR auf den Beginn des Aufenthaltes oder auf die Dauer des Aufenthaltes?
Ist die Auffassung "Beginn des Aufenthaltes" mittlerweile so gefestigt, dass ein Urteil des SG Würzburgs da nichts erschüttern kann?
Hallo Herr Horndasch,
ich würde die Post-OP Wundinfektion als HD wählen. Die Gallenblase wurde doch entfernt, demnach ist Cholecystitis nicht mehr der Grund für die Aufnahme, sondern der Infekt. Es waren doch zwei Aufenthalte, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? ist nicht ganz eindeutig beschrieben. Wenn ja, hat die Wundinfektion den zweiten Aufenthalt ausgelöst und meiner Meinung nach auch als HD zu wählen. Evtl kann Wiederaufnahme wg Komplikation in Frage kommen.
Hallo Lorelei,
leider falsch verstanden. Patient kam zur Cholecystektomie, im Verlauf dann die Komplikationen.