Korrekte Hauptdiagnose?

  • Hallo Forum!
    Pat. wird zur geplanten Knie-TEP bei Gonarthose aufgenommen. Im Labor, der Sono und dem CT zeigt sich eine Sigmadivertikulitis. Die OP wird nicht durchgeführt, die Divertikulitis konservativ behandelt und die Pat. nach 10 Tagen entlassen.
    Bleibt die M17.1 hier Hauptdiagnose mit Z53.- und K57.32 als Nebendiagnosen wie in den Kodierrichtlinien unter "nicht ausgeführter Behandlungsplan" angegeben?
    Wenn aufgrund der Divertikulitis eine entsprechende OP durchgeführt worden wäre, würde die K57.32 dann zur Hauptdiagnose?

    Vielen Dank für Aufklärung!
    Gruß
    K. L.

  • Hallo Frau K. L.,
    HD: M17.1
    ND: Z53.-
    ND: K57.32

    Bei OP am Kolon während desselben Aufenthalts bliebe die HD M17.1 (war ja der Grund für die stat. Aufnahme, es sei denn, Sie hätten dem Pat. bei der Aufnahmeuntersuchung auf den Bauch gedrückt und ihn wegen der Divertikulitis aufgenommen!)
    MfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Frau K. L.,

    hier stellt sich erstmal die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Divertikulitis diagnostiziert wurde, bzw. wann das Symptom/Befund festgestellt wurde, das zur weiteren Diagnostik mittels AbdomenSono und AbdomenCT führte.
    In dem geschilderten Fall ist ja davon auszugehen, dass die Divertikulitis bereits bei Aufnahme bestanden hat.
    In der DKR D007a werden genau zwei Fälle beschrieben, bei denen eine ursprünglich geplante OP entweder nicht durchgeführt, oder verschoben wurde.
    In Abs. b) der DKR D007a steht: Wenn die OPeration auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde, .....

    Also: Meine Interpretation:
    Wenn man feststellt, dass eine geplante OP nicht durchgeführt werden kann, weil bei Aufnahme eine akute Krankheit bestand, die erstens die geplante Operation nicht ermöglichte und zweitens umgehend unter stationären Bedingungen behandelt werden musste, dann ist die Hauptdiagnose eben diese akute Erkrankung. Selbstverständlich ist dann die Aufnahmediagnose ebenfalls diese akute Erkrankung. Das wiederum bedeutet für die Praxis, dass es nicht immer günstig ist, unmittelbar nach Begrüßung des Patienten die Aufnahmediagnose festzustellen und auf die Reise zur Krankenkasse zu schicken bzw. ggf. die Aufnahmediagnose stornieren und ändern.

    Oder?????????


    Schöne Grüsse aus Rosenheim


    Nusser
    ?(

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo, Herr Nusser.

    Ihre Aussage, nicht sofort die korrekte Aufnahmediagnose festzustellen und zu dokumentieren, ist aber auch sehr risikoreich.

    Zum einen ist damit doch durchaus eine Fehlbelegung zu unterstellen und das zweite Problem könnte ein eventueller Patientenregress sein, sofern Komplikationen auftreten. Dort haben Sie doch dann ein Problem der Dokumentation. Oder wollen Sie eine interne Dokumentation für das Krankenhaus und Der Arzthaftpflicht erstellen sowie eine weitere externe Dokumentation für die Krankenkassen?

    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Guten Tag Forum,

    nach meinen bisherigen Erfahrungen würde hier die K57.32 zur Hauptdiagnose führen.

    Die Aufnahmediagnose ist hier ja nur der erste Blick, stellen sie hier die K57.32 mit als Diagnose bei der Aufnahme auf, und kann die M 17.1 aufgrund der akut Erkrankung nicht behandelt werden, wird Ihnen die KK sicherlich die K57.32 abnehmen, wenn nicht soll diese den Fall zum MDK geben der Ihnen hier als KH sicherlich recht geben wird.

    Dies wurde mit uns bereits ein paar mal praktiziert und ist auch nachvollziehbar.

    P.s. Nur sollte der Patient/Versicherte dann nicht auf der Orthopädie behandelt werden.

    Da dies wiederum für die M 17.1 sprechen würde.

    Gruß

    Dubbel

  • Hallo Herr Harmsen,

    damit Sie mich nicht falsch verstehen:

    Natürlich soll die Aufnahmediagnose korrekt angegeben werden.
    Allerdings muss das ja nicht gleich unmittelbar nach dem ersten Händeschütteln stattfinden, sondern, und so zeigt es auch die Praxis, genügt es sicher und ohne einen Regress befürchten zu müssen, die aufnahmediagnose erst am Abend der Aufnahme oder am nächsten morgen festzulegen. Erstens kommen die meisten Kollegen gar nicht dazu, sofort zu kodieren und zweitens ist ja nach § 301 eine Abgabefrist von 3 Werktagen nach Aufnahme vorgesehen.

    Grüsse

    Nusser
    8)

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Zitat


    Original von K. L.:
    Pat. wird zur geplanten Knie-TEP bei Gonarthose aufgenommen...


    Wenn dem so war, ist und bleibt Grund für die stat. Aufnahme die Gonarthrose. Denn nicht die Sigmadivertikulitis führte nach den genannten Angaben zur stationären Aufnahme. Vermutlich wurde der Pat. ja auch in der Orthopädie aufgenommen.
    Offensichtlich hat erst die präoperative Vorbereitung die Alarmglocken läuten lassen. Ich vermute nach der Schilderung von Frau K. L. folgenden Ablauf:
    1. Im Routinelabor: Erhöhung der Entzündungsparameter (Leukos, BKS, CRP), also
    2. Sono (vielleicht nach klinischer Untersuchung mit Druckschmerz im Unterbauch): verdächtiger Befund im linken Unterbauch, also
    3. CT: Divertikulitis
    Aber vielleicht können Sie, Frau K. L., zur Erhellung noch einige Fakten bzgl. des wirklichen Ablaufs mitteilen. Eventuell hat ja ein aufnehmender Arzt bereits zu Beginn auch das Abdomen untersucht und somit einen zweiten Aufnahmegrund festgestellt.

    Insgesamt scheint mir hier ein Beispiel für die Notwendigkeit von optimierten Abläufen im Bereich des Aufnahmeprozesses vorzuliegen:
    Der aufnehmende Arzt entscheidet häufig (immer?) über die Höhe der KH-Erlöse mit.
    MfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling!
    War im Urlaub, deshalb erst jetzt die Rückmeldung.
    Der von mir geschilderte Fall ist in der von Ihnen dargestellten Weise abgelaufen - Aufnahme in der Orthopädie, laborchemisch stark erhöhte Entzündungs- und Leberwerte, Schmerzangabe bei Palpation des Unterbauches, Sono, CT.
    Nach Rücksprache mit unserem Medizincontroller sind wir auch zur Hauptdiagnose Gonarthrose gekommen.
    Die Optimierung von Aufnahmeprozessen wird bei uns gerade in Angriff genommen, was allerdings nicht immer auf Begeisterung stößt!

    Gruß
    K. L.

  • Hallo,

    es ist relativ einfach.

    1. die Anforderungen der Aufnahmeverschlüsselung werden über §301SGBV geregelt. Streng formal genommen habt die Aufnahmeverschlüsselung nach §301 SGBV mit der Entlassungsverschlüsselung nach §21 KHEntgG wenig miteinander zu tun. (Zusammenhänge regeln die DKR, wie im Beispiel Aufnahme zur, Op nicht durchgeführt usw., die eingeführt wurden wegen §21). Deswegen sind auch die Bemühungen einiger Krankenkassen, Aufnahmediagnosen nach §301 durch den Grouper zu schicken ohne Sachverstand und absurd. Auch die Hinterherdiskussion über Diskrepanzen zwischen beiden ist absurd. Die medizinischen Zusammenhänge sind jedem Arzt klar. Es geht aber um Abrechnungsmodalitäten.


    2. Die DKR gelten nur für die Entlassungsverschlüsselung.

    DKR 002b:" Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen."
    "Der Begriff "nach Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am ENDE des stat. Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stat. KH-Aufenthaltes war."

    Sigmadivertikultitis ist HD.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Zitat


    2. Die DKR gelten nur für die Entlassungsverschlüsselung.

    Sie haben recht, trotzdem eine kurze Anmerkung:

    Die §301-Fortschreibung erwähnt im Unterkapitel "1.2.6 Entlassungsanzeige":
    "...
    Für die Diagnoseangaben sind die Deutschen Kodierrichtlinien zu berücksichtigen.
    ..."

    allerdings werden erst mit der Entlassungsanzeige auch die einzelnen Fachabteilungsdiagnosen (z.B. bei mehrfacher interner Verlegung) übermittelt...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Forum, insbesondere Herr Domurath,

    Sie haben nicht Recht.

    1. "nach Analyse" steht in den DKR - richtig. Aber nicht aus dem Zusammenhang reißen: "...die nach Analyse den stationären Aufenthalt veranlasst hat!!!"

    Es kann kein anderes Ergebnis als die M17.1 geben. Der Patient ist zweifelsfrei deshalb ins Krankenhaus gekommen. Um es noch verständlicher zu machen: Hätte der Patient keine Gonarthrose gehabt, wäre er an diesem Tag nicht zur Behandlung einer Divertikulitis gekommen. Vielleicht hätte er bei stärker werdenden Beschwerden ein paar Tage später den Hausarzt aufgesucht. Vielleicht hätte der ein bisschen rumdiagnostiziert und vielleicht hätte er ihn dann auch irgendwann eingewiesen. Im geschilderten Fall aber war die Divertikulitis ein Zufallsbefund im Rahmen der präoperativen Diagnostik.

    2. Genau in diesem Fall bin ich Stolz auf meinen Sachverstand, die Aufnahmediagnose mit der Hauptdiagnose abzugleichen, damit ich die Diskrepanz zwischen beiden erkenne und mit dem Krankenhaus diskutieren kann bzw. de´n MDK darauf ansetzen kann. Absurd finde ich lediglich Ihren Einwand gegen ein solches Vorgehen.

    Immerhin sind hier einige Ihrer Kollegen auch unterschiedlicher Meinung. Alle können nicht richtig sein - also ist es nicht absurd, solche Fälle aufzugreifen und prüfen zu lassen.

    Zum Thema "nach Analyse" fällt mir übrigens noch ein gutes Beispiel ein, warum und für welche Art von Fällen der Gesetzgeber hier dem kodierenden Arzt einen Spielraum einräumt:

    Jemand wird vom Hausarzt eingewiesen mit M23.22. Während der Arthroskopie wird erst festgestellt, dass eine M17.1 vorliegt. Es wird entsprechend eine TEP-OP durchgeführt ect.. Das stellt auch (für mich als "Unsachverständiger" keine Diskrepanz dar...

    Mein Fazit: Kodiert wird neuerdings die Diagnose, die den Aufenthalt veranlasst hat und nicht die, die ihn teuer gemacht hat (Verbrauch der meisten Recourcen). Und ich dachte, das wäre nicht mehr strittig gewesen...

    Gruß,

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)