J06A / J07A bei gutartiger Neubildung???

  • Hallo Forum,

    eigentlich ist mir schon klar, dass es im Definitions-Handbuch
    manche nicht ganz logische Regelungen gibt - schließlich
    üben wir ja noch :rolleyes:

    Aber seltsam ist es doch, wenn der ICD
    D24 [blue]Gutartige[/blue] Neubildung der Brustdrüse
    in die DRGs
    J06A Große Eingriffe bei [red]bösartigen[/red] Neubildungen der Mamma
    und
    J07A Kleine Eingriffe bei [red]bösartigen[/red] Neubildungen der Mamma
    führt - oder?

    Bin gespannt, ob sich das in der nächsten Version noch findet...

    Schöne Grüße
    Elke Mummert

  • Natürlich üben wir alle und nur wenige blicken wirklich durch...
    Bei den bösartigen Neubildungen der Mamma und den DRGs J06A und J07A gibt es jedoch zumindest kein Definitionsproblem! D24 führt zwar in die Hauptdiagnosengruppe MDC09 sowie explizit auch in die Basis-DRGs J06 und J07, aber die definitive Zuordnung zur J06A bzw. J07A erfolgt gemäß Tabelle TAB-J06-2 bzw. TAB-J07-2. In diesen ist D24 nicht enthalten, sondern wirklich nur die Primärtumoren der Brustdrüse, Metastasen in der Brustdrüse oder Haut sowie in-situ-Karzinome und semimaligne Brusttumoren (Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens). Dies ist dem Definitionshandbuch Band 1 zu entnehmen, Ihr Grouper sollte zu den selben Ergebnissen kommen. Änderungsbedarf sehe ich hier nicht!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Allegra Frau Mummert,

    das Problem besteht meiner Erfahrung nach in der postoperativen Diagnose. Oft wissen die Operateure zu diesem Zeitpunkt nicht, ob und daß eine gutartige Neubildung vorliegt und codieren mit D48.6 und dieser ICD steht in den Tabellen MDC 09 bei J06 und J07. Entlassungs-ICD D24 hat dann keinen Einfluss auf die DRG.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Bartkowski,
    hallo Herr Konzelmann,

    meine Anmerkung bezog sich nicht auf ein falsches Grouper-Ergebnis,
    das wirklich nur zustande kommt, wenn man versehentlich die Hypothese
    der unsicheren Neubildung noch als Nebendiagnose mit dabei hat
    - da habe ich mich leider nicht deutlich ausgedrückt.
    Ich meinte die Liste der ICD und dazugehörigen DRGs im Anhang A des
    Handbuches, in der auf Seite 13 die D24 mit den DRGs J06A/J07A steht.

    Viele Grüße
    Elke Mummert

  • Hallo Frau Mummert,
    die Tabelle im Anhang A ist eine (offenbar falsch) abgeleitete Abfragen der Definitionstabellen und spielen beim Gruppierungsalgorithmus keine Rolle. Sie sagt fälschlicherweise aus, dass D24 prinzipiell zu den DRGs J06A, J06B, J07A, J07B und J63Z führen kann, berücksichtigt aber nicht die Nebenbedingungen für J06A und J07A, dies war auch schon in den AR-DRGs falsch. Diese Tabelle ist übrigens auch grundsätzlich falsch, denn die meisten der aufgelisteten Diagnosekodes (als Hauptdiagnose) können prinzipiell in alle DRGs derselben MDC führen. Als Beweis folgendes Beispiel aus dem Einleitungstext zum Anhang A: HD sei E77.8 -> DRG K63Z
    kodieren Sie zusätzlich die Prozedur 1-406.0 Hypophysenbiopsie, so führt dies zur DRG K02Z. Diese Tabelle der Anlage A ist also in jeder Hinsicht mit Vorsicht zu genießen.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Zitat


    Original von Bartkowski:
    Diese Tabelle der Anlage A ist also in jeder Hinsicht mit Vorsicht zu genießen.

    SgH Bartkowski,

    Ihrer Schlussfolgerung kann man sicher nur voll zustimmen. Dass die Tabelle im Anhang A "offenbar falsch" abgeleitet ist, stimmt dagegen nicht. Sie schreiben (fast richtig), dass die meisten der aufgelisteten Diagnosekodes prinzipiell in alle DRGs derselben MDC führen können (das gilt nur für die operativen DRGs). Von daher wäre also ein Anhang A völlig wertlos, der dies auch so darstellen würde, indem auch alle diese DRGs einzeln aufgelistet werden - der Eintrag in der Spalte MDC reicht hier völlig.

    Ihr Vergleich mit der E77.8 passt insofern nicht, als es in der MDC 10 keine weiteren DRGs gibt, in deren konkreter (Haupt)diagnosenbedingung diese Diagnose erscheint.
    Genau das ist der Unterschied zu D24 und den DRGs J06A/B und J07A/B:
    Mit der D24 als HD und einer Prozedur aus TAB-J06-4 und einer Nebendiagnose aus TAB-J06-2 gelangt man in die J06A. Dies unterscheidet die D24 (und die weiteren Diagnosen aus TAB-J06-1) von den sonstigen Hauptdiagnosen der MDC 09. Und genau das ist der Grund, weshalb sie im Anhang A erscheint wie sie ist und zwar zu recht.
    Weiter ist die DRG-Liste im Anhang A für D24 ein eindeutiges Kennzeichen dafür, dass die D24 gerade nicht der alleinige Auslöser für die Zuordnung zu J06A bzw. J07A ist, denn es werden direkt daneben ja auch J06B und J07B aufgeführt - die Welt ist hier also in Ordnung.

    In meinen Augen sind die Anhänge A/B eigentlich nur der Beweis, dass man Grouper eben nicht als Buch drucken kann - ob man das auch mit 400 Seiten weniger hätte feststellen können, sei mal dahingestellt.

    Wichtig wäre also festzustellen, was an den Tabellen im Anhang A falsch ist: Relativ zu der in der Texteinleitung aufgeführten Funktion sind sie es nicht :), was deren Existenzerfordernis angeht :besen:, könnte man wohl in diese Richtung denken.