Kassenrückfragen

  • Hallo Forum,

    tolle Idee, ein extra Forum für konkrete Abrechnungsfragen einzurichten. Dickes Lob für Sommerhäuser, Selter und Co.! :rotate:

    Ich starte gleich mit einer Frage, an der sich (hoffentlich) die Geister reiben werden.

    Wir erhalten schuhkartonweise Post von den Krankenkassen mit Briefen, die in etwa alle so lauten:

    Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung nicht erkennbar. Bitte senden sie uns eine ärztliche Stellungnahme gemäß §39 KHG.

    Soweit so schlecht.
    Nun habe ich zwei Fragen:
    Nachdem ich nicht so gut lesen kann (Brillenträger) :rolleyes: habe ich im §39 garnix über Stellungnahmen gefunden, nur dass wir im Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären und teilstationären Behandlung zu prüfen hätten.
    Also was sollen wir schicken?

    Etwas erhellender ist da unsere Landesvereinbarung (Bayern), die uns nötigt der Krankenkasse auf Anfrage einen Kurzbericht des Krankenhauses zukommen zu lassen. Notabene! Der Begriff ärztlich wird wohlweislich vermieden, da es - auch in Bayern - immer noch der Job des MDK ist, ärztliche Unterlagen zu prüfen.
    Wir schicken daher nur einen ausdruck unseres DRG-Arbeitsplatzes, da manchmal nicht alle Diagnosen und Prozeduren bei den Kassen ankommen.

    Ein weiterer Brieftext, den wir sehr lieben:
    Im vorliegenden Fall halten wir ICD XXXX als gerechtfertigt, die HD zu sein und ICD XXXX erscheint uns eine nicht relevante Nebendiagnose .

    Jetzt bin ich völlig verwirrt! :no:
    Ich dachte, sowas diskutieren wir eigentlich auch mit dem MDK :mdk:

    Wer von euch macht ähnliche Erfahrungen, will sagen, stellt ein zunehmendes "Verschwimmen" der Zuständigkeiten von Kassen und MDK fest und hat ggf. auch schon Erfahrung wie man damit optimal umgeht.

    Wir verhalten uns i.d.R. konziliant und prüfen jede Anfrage der Krankenkasse auf Stichhaltigkeit.
    - Wenn die Kasse recht hat, ändern wir die Rechnung :jay:
    - Ansonsten weisen wir höflich aber bestimmt darauf hin, dass wir nach sorgfältiger Prüfung keine Fehler in der Dokumentation feststellen konnten und um zügige Begleichung der Rechnung bitten.
    Andernfalls müsse die jeweilige Kasse eben den MDK befassen :mdk:

    Das macht allerdings eine Höllenarbeit. Es gibt Mitarbeiter bei uns, die mittlerweile 80% ihrer Arbeitszeit mit dem Abarbeiten von Reklamationen verbringen, das kann's doch nicht sein, oder?

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Wilke!

    Zitat


    Original von docwilke:
    Nachdem ich nicht so gut lesen kann (Brillenträger) :rolleyes: habe ich im §39 garnix über Stellungnahmen gefunden, nur dass wir im Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären und teilstationären Behandlung zu prüfen hätten.
    Also was sollen wir schicken?


    Da der Krankenhausarzt nach §39 SGB V die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zu prüfen und die Möglichkeit ambulanter bzw. teilstationärer Behandlung auszuschließen hat, kann man ableiten, dass dies auch zu dokumentieren ist. Vermutlich meint die Krankenkasse diese Dokumentation.

    Zumindest im hessischen Landesvertrag nach §112 SGB V ist eine ärztliche Aufnahmeuntersuchung für diese Entscheidung vorgesehen.

    Allerdings wäre der Aufnahmebefund in dieser Form sicherlich dem Krankenkassensachbearbeiter nur in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK zu übersenden.

    In Erwartung einer Vermehrung solcher Anfragen, wenn wir tatsächlich DRGs abrechnen (vermutlich ab Oktober), habe ich ein Formular entwickelt (allerdings noch nicht eingeführt), bei dem derjenige Arzt, der die Aufnahme veranlasst, den Grund dokumentiert und mit seiner Unterschrift auch eine gewisse Verantwortlichkeit dafür übernimmt. Ein solches Formular würde sich dann auch zur raschen Erledigung eines Teils der Anfragen eignen. Das Formular habe ich beigefügt

    In Bezug auf Ihre zweite Frage halte ich Ihr Verhalten für korrekt. Schließlich kann auch mal die Kasse recht haben und wenn man sich gleich von Anfang an zu sehr aus den Fenster lehnt und hinterher klein beigeben muss, ist dies auch nicht gerade angenehm.

    In Bezug auf den Arbeitsaufwand hilft nur, einen Standardantwortbrief zu entwickeln, der möglichst viele Fälle erschlägt.
    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Groupies

    wir haben seit dem Jahr 2000 ein entsprechendes Formular klinikweit eingeführt und werden es nun wieder (endlich) einstampfen.
    "Mit der Kodierung einer Aufnahmediagnose durch einen Arzt wird die Notwendigkeit der stationären Aufnahme bescheinigt." Ansonsten hätte ja unser Diensthabender den Patienten ambulant behandelt. Somit bin ich vollkommen konform mit den Gedanken und dem Vorgehen von Kollege Wilke.
    Die Nutzung eines Formulars zur "Aufnahmemeldung" ist in meinen Augen nur sinnhaft wenn es nicht sichergestellt ist das obige Meldung direkt per EDV bei den Kostenträgen landet (§301 Verfahren). In wie weit wir zukünftig zusätzlichen Papierkram im Sinne "AEP" vorhalten müssen sei dahingestellt.

    GE- 27.01.0000 AD(rg)


    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

  • Guten Morgen allerseits,

    als Frühumsteiger haben wir diese Probleme seit Januar

    Zitat


    Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung nicht erkennbar. Bitte senden sie uns eine ärztliche Stellungnahme gemäß §39 KHG.

    was den § 39 KHG angeht sehe ich das genauso, die Kasse bekommt in diesem Fall einen Kurzbericht nach LV zum § 112 SGB V, mit deutlicher Betonung auf Kurz, erstellt vom MedizinControlling nach telef. Rücksprache mit dem aufnehmenden oder Stations-Arzt (wird von unserer Ärzteschaft als Entlastung sehr geschätzt). bislang lief das ganze unter Kulanz, da diese Anfragen von einer speziellen Kasse aber stark überhand genommen haben, habe ich derzeit bei unserer KHG eine Anfrage laufen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Basis gibt (die Kasse hat eine Reihe von Diagnosen zu 'ambulanten' Diagnosen erklärt)

    Zitat


    Im vorliegenden Fall halten wir ICD XXXX als gerechtfertigt, die HD zu sein und ICD XXXX erscheint uns eine nicht relevante Nebendiagnose

    Auf diese Anfragen (einer einzigen speziellen Kasse) gibt es unsererseit keine Reaktion mehr, da die Überprüfung/Beurteilung dieses Sachverhaltes alleinig Sache des MDK ist. Nach dem von mir schon oft zitierten BSG-Urteil hat die Kasse die Rechnung zu zahlen und kann bei Zweifeln an deren Richtigkeit innerhalb der Zahlungsfrist eine Überprüfung durch den MDK veranlassen. Das heißt, wenn nach dieser Zahlungsverweigerung die Zahlungsfrist abgelaufen ist, ohne dass ein Zahlungseingang zu verbuchen war und ohne dass eine MDK-Überprüfung veranlasst wurde, wird die Rechnung zur Klage beim Sozialgericht eingereicht, inklusive Verzugszinsen.
    So lange bis sie es gelernt haben sich an geltendes Recht und Gesetz so zu halten wie sie es von uns einfordern. Wobei es mich mal interessieren würde wie diese Kasse diese Verschwendung, in nicht unerheblicher Höhe, an Anwaltskosten und Verzugszinsen ihren Mitgliedern verständlich machen würde, wenn man damit an die Öffentlichkeit ginge.


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Hallo Leute,

    Zu der interessanten Fragestellung möchte ich 2 Punkte beitragen:

    [glow=#FF0000,3]Zur rechtlichen Lage:[/glow]:vertrag:

    Die Auskunftspflicht des Krankenhauses (bzw. die Pflicht der Kassen Stellungnahmen einzuholen) ist begründet in §275 SGB V. In diesem Paragraphen wird der MDK als einziger Adressat der Stellungnahmen benannt.
    Die verschiedenen Landesverträge nach §112 verfeinern diese allgemeine Bestimmung.
    Allerdings ist es den Kassen nicht erlaubt, solche Stellungnahmen systematisch anzufordern. Dazu das LSG Berlin (28. März 2001 L 9 KR 203/00): die Krankenkasse muss bei der Anforderung des Kurzberichtes den Anlass ... für die Überprüfung des Behandlungsfalles gegenüber dem Krankenhaus mitteilen. Im Urteil betont das LSG weiterhin die Notwendigkeit einer Begründung der Überprüfung im Einzelfall (also z.B. keine Hinweise auf rein statistische Begebenheiten wie solche Behandlungen können meistens ambulant erfolgen).
    Diese systematische und im Einzelfall unbegründeten Prüfungen wurden auch vom Bundesversicherungsamt im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung gerügt (Mai 2001 gegen BKK Novitas und Kaisers BKK). In diesem Zusammenhang wurde auch der MDK als Gesprächspartner erneut bestätigt. Eine ähnliche Bestätigung kam vom Bundesbeauftragten für Datenschutz. (Achtung: Keine Haftung für die Richtigkeit der Zitate!)

    [glow=#FF0000,3]Strategisches Vorgehen:[/glow]:kong:
    Ich frage mich, ob es so hilfreich ist, den Kassen die Paragraphen um die Ohren zu hauen, mit Standardantworten zurückzuschießen oder seiner Wut in bissigen formulierungen Luft zu verschaffen.
    Letztendlich sind das auch Menschen, die irgendwie das beste aus den DRG machen müssen...
    Ich habe persönlich sehr gute Erfahrungen gemacht mit einer kooperativen Strategie. Da die meisten Anfragen wohl von einer Kasse kommen (darf ich raten?) habe ich dort einen Termin mit dem Regionalleiter und den Sachbearbeiter zusammen gehabt.
    Nach einer kurzen Erklärung meiner Einschätzung der Rechtslage (s. oben) sind wir so verblieben: Wenn die Rechnung Fragen offen lässt telefoniert die Kasse direkt mit mir (telefonische Verabredung ca. 1 mal wöchentlich). Ich habe Zugriff auf den Briefen und beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gibt 3 mögliche Entscheidungen: Die haben recht, wir haben recht, der MDK soll doch mal schauen weil es nicht ganz eindeutig ist.
    Auf dieser Weise haben wir es geschafft, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen. 60 bis 70% der Streitsummen bekomme ich ohne Federlesen bezahlt, 40% der Streitsummen buchen wir ohne lange Stellungnahmen aus und in einzelnen Fällen wird eine Stellungnahme von den klinischen Kollegen verlangt, bzw. der MDK eingeschaltet.
    Ich bin ganz glücklich und die Stationsärzte auch. :x
    Zugegeben: Das ging nur mit einer Kasse bis jetzt. In den anderen Fällen versuche ich zumindest eine grundsätzliche Klärung der Lage zu erreichen (über Telefon), damit der pauschale Beschuss mit einförmige Anfragen eingestellt wird. Das geht machmal klar, manchmal nicht. Insgesamt habe ich seit der DRG-Einführung mehr Ruhe als im FP/SE Zeitalter...

    Remco Salomé

  • Schönen Nachmittag allerseits,
    hallo Herr Salomé,

    Zitat


    Ich frage mich, ob es so hilfreich ist, den Kassen die Paragraphen um die Ohren zu hauen, mit Standardantworten zurückzuschießen oder seiner Wut in bissigen Formulierungen Luft zu verschaffen.


    Wenn es im Guten nicht gefruchtet hat und die Kassen weiterhin permanent zu unseren Lasten gegen geschriebenes und gesprochenes Recht verstoßen, sind Sie also der Meinung wir sollten uns das schön brav weiter alles gefallen lassen. Haben Sie oder hat man in Ihrem Haus auch allen Mitarbeitern gegenüber auch einen solchen Laissez-Faire-Stil? Müsste ja fast paradiesich sein dort zu arbeiten.

    Zitat


    Ich habe Zugriff auf den Briefen und beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen


    Geben Sie da etwa Daten an die Kasse weiter, die eigentlich geschützt sind und daher von Gesetzes wegen grundsätzlich nur dem MDK zugänglich gemacht werden dürften ??? Ich will's mal nicht hoffen, ansonsten liefern Sie den Kassen genau das, was die sich mit allen Tricks und Schlichen bemühen zu ergattern. Mosaiksteinchen für Mosaiksteinchen zu dem Vorhaben das Gesundheitswesen dirigistisch in Händen zu halten.

    Zitat


    Auf dieser Weise haben wir es geschafft, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen


    Zu der Firma, gleich was sie herstellt oder vertreibt, bei der ich nur 60% meiner Rechnung bezahlen muss, hätte ich auch gerne ein sehr vertrauensvolles Verhältnis.

    Zitat


    40% der Streitsummen buchen wir ohne lange Stellungnahmen aus


    Mann oh mann, auf ein Haus das so viel Geld zu verschenken hat kann man ja eigentlich nur neidig sein. Wir können das nicht.

    Zitat


    Zugegeben: Das ging nur mit einer Kasse bis jetzt


    Bei bis zu wievielen Kassen können Sie sich das denn leisten auf so viel Geld, das Ihnen rechtlich eigentlich zusteht, zu verzichten?

    Ein Kollege, der mir gerade über die Schulter schaut, meint: "Vielleicht ist er froh die 60% zu kriegen, denn er weiß wenn die Kasse mal richtig prüfen würde bekäme er noch weniger". Entschuldigung, aber mein Kollege ist immer so ketzerisch wenn's um Medizin geht, dafür kommt er auch aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich.

    Ich für meine Person kann nur sagen, dass ich froh bin in einem Haus zu arbeiten in dem man bis hin zum Träger auch mal nach oben tritt und für seine legitimen Rechte streitet. Mittel- bis längerfristig m. E. auch der einzige Weg die Kassen, sofern sie dieses nicht sowieso schon tun, davon zu überzeugen, dass sie mit uns nicht Schlittenfahren können sondern uns als gleichwertige Partner zu betrachten und sich auch so zu verhalten haben.
    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Salome:
    40% der Streitsummen buchen wir ohne lange Stellungnahmen aus und in einzelnen Fällen wird eine Stellungnahme von den klinischen Kollegen verlangt, bzw. der MDK eingeschaltet.

    Remco Salomé


    Hallo,


    40 % Fehlbelegung bei den genannten Fällen??
    Richtiger Patient? Richtiges Bett?
    Angemessenheit der Entscheidungsfindung ?

    Wer entscheidet letztendlich (Kasse, MDK, MedCo), wem nutzt die Entscheidung, wem schadet Sie?

    Gruß
    E Rembs


    Int J Qual Health Care. 2002 Dec;14(6):483-92
    Metric properties of the appropriateness evaluation protocol and predictors of inappropriate hospital use in Germany: an approach using longitudinal patient data.

    Sangha O, Schneeweiss S, Wildner M, Cook EF, Brennan TA, Witte J, Liang MH.
    “Thirty-three per cent of all admissions and 28% of consecutive hospital days were judged inappropriate in surgery; among medicine patients, reviewers found 6% of admissions and 33% of hospital days inappropriate. Time since admission was the strongest predictor of inappropriate hospital use adjusted for length of stay, comorbidity, age, and gender.â€


    Int J Qual Health Care. 2003 Feb;15(1):57-65.
    Predictors of inappropriate hospital stay: a clinical case study.

    “Results indicate that > 20% of the hospital stay was inappropriateâ€


    BMJ. 2003 June 7; 326 (7401): 1243–1244 Instrument for objective assessment of appropriateness of surgical bed occupancy: validation study Afshin Alijani

    “The instrument determined that 31% (95% confidence interval 23% to 41%) of patients were occupying beds inappropriately.â€

  • Also Herr Hönninger!

    Ich scheine Sie irgendwie beleidigt oder zumindest mächtig geärgert zu haben. Das war keineswegs meine Absicht!
    Eigentlich wollte ich auf den Beitrag von Kollege Wilke reagieren. Dass Sie sich unverhofft unangenehm berührt fühlten tut mir leid!

    Eine kleine inhaltliche Anmerkung:

    Natürlich werden nicht 100% unserer Forderungen von der Kasse auf Richtigkeit geprüft. Somit verzichten wir auch nicht auf 40% aller Forderungen, sondern auf 40% der strittigen Summen. Das betrifft also nicht alle Rechnungen und auch meistens nicht den ganzen Rechnungsbetrag.
    Ich muss dabei zugeben, dass nicht jede Rechnung astrein ist und wir den Kassen tatsächlich ab und zu recht geben müssen. Wir sind auch nur Menschen... Daher glaube ich nicht, dass wir auf viel Geld verzichten, das uns rechtlich zusteht.

    Genau so wenig darf man schließen, Herr Rembs (Frau Rembs?), dass wir 40% Fehlbelegung hätten. Strittig ist meistens der Unterschied zwischen A- und B-DRG. Primäre Fehlbelegung wird uns (erstaunlich?) selten vorgeworfen.

    Mit freundlichem Gruß

    Remco Salomé

  • Guten Morgen allerseits,
    Hallo Herr Salomé,

    Zitat


    Ich scheine Sie irgendwie beleidigt oder zumindest mächtig geärgert zu haben


    Mitnichten. Eher verzweifelt und/oder entsetzt

    Zitat


    Das war keineswegs meine Absicht!


    Warum nicht. Das ist doch das schöne an diesem Forum, dass jeder frei seine Meinung äußern kann - auch mal eine provokante - (wenn's denn sein muss ggf. sogar anonym), so eben auch ich die meine.

    Zitat


    unverhofft


    Sicher nicht. Ich weiß, dass es einige Häuser gibt, die sich nach wie vor auf solche Deals mit den Kassen einlassen.

    Obwohl sie es garnicht nötig hätten. Das ist das was mich immer wieder entsetzt. Was ich aber auch nicht verstehe. Wie kann man es zulassen, dass die Kasen ihre eindeutig rechtswidrigen Spielchen mit uns (allen) treiben, unsere so schon knappe Liquidität durch Zahlungs-
    verzögerungen/-verweigerungen noch mehr beschneiden, indem man seine einem zustehenden Rechte einfach aufgibt. Noch unverständlicher wird es für mich, wenn die Mitarbeiter aus Häusern (durch diverse Seminare in jüngster Vergangenheit konnte ich mit einer Anzahl solcher sprechen), die sich bislang so verhalten haben, im Gespräch dann zugeben (müssen), dass sie eigentlich netto bislang keine wirklichen Vorteile aus ihrem Verhalten gezogen haben.

    Verzweifelt bin ich, weil solches Verhalten die Kassen immer wieder ermutigt ihr Tun fortzusetzen und somit jenen Häusern, die nicht mehr willfährig alles mit sich machen lassen sondern sich zur Wehr setzen (mit den legalen Mitteln, die ihnen zur verfügung stehen) das Leben (unnötig) schwer gemacht wird.
    Schließlich reden auch wir (gelegentlich noch ;D ) mit unseren Kassengegenübern und da wird "entre nous" solches (Zermürbungstaktik) ganz offen zugegeben.


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Hallo Forum, hallo insbesondere Herr Hönninger,

    ja nee, is klar - Sie sind der Gute und ich bin der Schlechte. Da möchte ich am liebsten wieder in Urlaub fahren.

    Ich vermute mal, Ihnen hat der böse Mann von der Krankenkasse ein Förmchen geklaut und Sie haben noch heute an diesem Trauma zu knabbern...

    Soll ich Ihnen mal sagen, warum Sie mit Kassen nicht klar kommen? Weil selbst ich - und ich halte es mit der kommunikativen Art von Herrn Salomé - mit Ihnen auch nicht reden möchte.

    Aber da Ihre Beiträge ja nur provokativ sind, will ich Ihnen mal einen solchen mal gegenüberstellen:

    Wir sind Kostenträger - das heißt wir bezahlen Ihre Leistung. Und jetzt schalten Sie mal einen Gang runter und denken sich bestehende datenschutzrechtliche Bestimmungen und Stellungnahmen weg. Warum sollen wir nicht wissen, was wir bezahlen. Wir erhalten die Diagnosen vollständig in verschlüsselter Form, die wir entschlüsseln können und zum Glück auch noch dürfen (können Sie ja gegen klagen). Weiterhin erhalten wir die Prozeduren in Form der OPS (können wir auch entschlüsseln - nicht aufgregen, auch das dürfen wir).

    Was müssen Sie uns unter dem peinlichen Deckmäntelchen des Datenschutzes bei den anfangs zitierten Anfragen verschweigen???

    Wenn Sie Ihre Kampflinie mal im stillen Kämmerlein verlassen - mir müssen Sie jedenfalls nicht beweisen, was für ein toller Freiheitskämpfer für deutsche Krankenhäuser Sie sind - werden Sie vielleicht feststellen, dass

    - Mitarbeiter von Krankenkassen i.d.R. mit dem gleichen System zu kämpfen haben und natürlich die Interessen Ihres Arbeitgebers verfolgen (ich wünsche Ihnen ein Super-Job-Angebot einer Kasse und möchte die Entwicklung Ihrer Rechtsauffassung, Ihrer Ansichten und Ihrer Argumentation gern begleiten ;D )

    - ein kommunikativer Kontakt den Arbeitsaufwand auf beiden Seiten eher reduziert denn aufbaut (bin völliig der Meinung von Herrn Salomé, genau mein Erfahrungsschatz)

    - wir uns nichts erschleichen, sondern im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen für uns das optimale erreichen wollen - genau wie Sie (und warum ist es richtig wenn Sie das tun, aber falsch wenn wir das tun??)

    - wir in der Tat in Einzelfällen mit o.g. Einwendugen Recht haben könnten und durch unsere Fragestellung und eine kurze Prüfung Ihrerseits eine Einschaltung des MDK mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand vermeiden könnten.

    Ihre Aussagen sind rechtlich höchst zweifelhaft: Herr Salomé berichtet von 40 % der STRITTIGEN Beträge, die zu Recht ausgebucht werden. Sie schreiben dazu, "bei wieviel Kassen können Sie sich das leisten, auf soviiel Geld zu verzichten, das Ihnen rechtlich zusteht".

    Da frage ich mich, ob Sie keine Fehler machen, die gegenüber Krankenkassen nur aus Prinzip nicht eingestehen möchten (siehe Kindheitstrauma a.a.O.) oder ob Sie obwohl Sie die Fehler erkennen, das rechtlich vorgeschriebene Verfahren einhalten möchten, nur um die Kasse zu ärgern??? Nichts von alledem könnte ich verstehen, dennoch habe ich das ungute Gefühl, dass in Ihrem Fall mindestens eine Version zutrifft...

    Letztlich muss ich eine Lanze brechen für meine Mitbewerber. Glauben Sie mir, dass die Kassen sich wahrlich nicht lieben und ihre Methoden gegenseitig nicht unbedingt gutheissen. Aber ich glaube Ihnen nicht, dass Sie Aussagen erhalten haben, die Ihnen eine Zermürbungstaktik zugeben. Bei Ihrem schlechten Stil glaube ich Ihnen außerdem nicht, dass Sie jemals mit Kassenmitarbeitern anders zu sprechen versucht haben, als Sie sie hier pauschal beleidigen.

    Ich habe da noch einen kleinen Vorteil - ich habe mal für ein Post Ihren Stil angenommen, aber ich beleidige nur Sie und pauschaliere nicht.

    Denn im Gegensatz zu Ihnen glaube und weiß ich, dass "unsereiner" sehrwohl mit "Ihresgleichen" gescheit reden kann und unter Wahrung aller Rechtsvorschriften einschließlich Datenschutz das Leben für beide Seiten erleichtert!!!


    Gruß aus dem bergischen Land,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)