Hallo Forum,
tolle Idee, ein extra Forum für konkrete Abrechnungsfragen einzurichten. Dickes Lob für Sommerhäuser, Selter und Co.! :rotate:
Ich starte gleich mit einer Frage, an der sich (hoffentlich) die Geister reiben werden.
Wir erhalten schuhkartonweise Post von den Krankenkassen mit Briefen, die in etwa alle so lauten:
Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung nicht erkennbar. Bitte senden sie uns eine ärztliche Stellungnahme gemäß §39 KHG.
Soweit so schlecht.
Nun habe ich zwei Fragen:
Nachdem ich nicht so gut lesen kann (Brillenträger) habe ich im §39 garnix über Stellungnahmen gefunden, nur dass wir im Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären und teilstationären Behandlung zu prüfen hätten.
Also was sollen wir schicken?
Etwas erhellender ist da unsere Landesvereinbarung (Bayern), die uns nötigt der Krankenkasse auf Anfrage einen Kurzbericht des Krankenhauses zukommen zu lassen. Notabene! Der Begriff ärztlich wird wohlweislich vermieden, da es - auch in Bayern - immer noch der Job des MDK ist, ärztliche Unterlagen zu prüfen.
Wir schicken daher nur einen ausdruck unseres DRG-Arbeitsplatzes, da manchmal nicht alle Diagnosen und Prozeduren bei den Kassen ankommen.
Ein weiterer Brieftext, den wir sehr lieben:
Im vorliegenden Fall halten wir ICD XXXX als gerechtfertigt, die HD zu sein und ICD XXXX erscheint uns eine nicht relevante Nebendiagnose .
Jetzt bin ich völlig verwirrt! :no:
Ich dachte, sowas diskutieren wir eigentlich auch mit dem MDK :mdk:
Wer von euch macht ähnliche Erfahrungen, will sagen, stellt ein zunehmendes "Verschwimmen" der Zuständigkeiten von Kassen und MDK fest und hat ggf. auch schon Erfahrung wie man damit optimal umgeht.
Wir verhalten uns i.d.R. konziliant und prüfen jede Anfrage der Krankenkasse auf Stichhaltigkeit.
- Wenn die Kasse recht hat, ändern wir die Rechnung :jay:
- Ansonsten weisen wir höflich aber bestimmt darauf hin, dass wir nach sorgfältiger Prüfung keine Fehler in der Dokumentation feststellen konnten und um zügige Begleichung der Rechnung bitten.
Andernfalls müsse die jeweilige Kasse eben den MDK befassen :mdk:
Das macht allerdings eine Höllenarbeit. Es gibt Mitarbeiter bei uns, die mittlerweile 80% ihrer Arbeitszeit mit dem Abarbeiten von Reklamationen verbringen, das kann's doch nicht sein, oder?
Gruss
Michael Wilke :smokin: