Hallo, liebe Forumsteilnehmer,
folgender Fall:
OSG-Luxationsfraktur rechts mit hoher Fibulafraktur.
Talus- und Außenknöchelfraktur links;
Beim Einbringen der Stellschrauben kam es zu einem Implantatbruch, die abgebrochene Schraube musste überbohrt werden und konnte dann entfernt werden.
Wäre dies als Komplikation mit T88.9 zu kodieren (Komplikation bei chir. Maßnahmen); M.E. erfüllt dies die Definition einer ND (erhöhter u. verlängerter Op-Verlauf, Materialkosten)oder sieht das Forum es anders?
Mit vielen Grüßen
K. W-St.