Kardioversion und Narkose

  • Hallo Forumsmitglieder ,

    Ein Patient kommt mit Flimmerarrhythmie zu stat. Aufnahme .
    Der Patient ist bei Bewußtsein.
    Entscheidung zur Kardioversion in Allgemeinanästhesie .

    :rolleyes:Meine Frage:

    Wird zum Prozedurenkode der Kardioversion zusätzlich ein Schlüssel für die Narkose kodiert oder ist die Narkose hier bereits inklusive ?

    Schaut man sich die DKR an :

    DKR § D001a : Prozedurenkomponenten
    Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung , Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet. Deshalb werden diese individuellen Komponenten einer bereits kodierten Prozedur nicht noch
    einmal gesondert verschlüsselt.

    Ist in meinem Beispiel die Anästhesie als Komponente der Kardioversionsprozedur zu sehen ?
    Meiner Meinung nach ist nicht bei jeder Kardioversion eine Narkose nötig (bewußtlose Patienten).


    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Schädlich

    :rotate:

  • Allegra Herr Schädlich,

    Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2003
    P009a Allgemeinanästhesie
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Allgemeinanästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie erbracht wird.
    Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    Gibt es einen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist dieser zusammen mit einem Kode aus 8-90 für die Allgemeinanästhesie anzugeben (siehe Beispiel 1). Gibt es keinen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist der Kode aus 8-90 für Allgemeinanästhesie alleine anzugeben.

    Also könnte man den Code 8-900 zusätzlich zu 8-640.- angeben, aber das ist wie so oft Auslegungssache. Wollen Sie die Codes z.B. auch für eine Nachkalkulation der DRG nutzen, würde ich ihn angeben.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der deutlich größte Anteil der Patienten dürfte diese Prozedur wohl unter Narkose erfahren (man möge mich berichtigen, wenn ich da falsche Informationen habe).
    Deswegen sollte es dann eher nicht kodiert werden (in Anlehnung an die von Herrn Konzelmann zitierte Regel).
    Eine ähnliche Diskussion zum Thema -Narkose kodieren?- gibt`s hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Allegra Herr Selter,

    die Zahlen für 2003 in unserem Haus: 76 % mit Narkose-Code 8-900

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Konzelmann,

    wenn also knapp 80% Ihrer Patienten anästhesiert werden (Dunkelziffer nicht mit 8-900 kodierte Patienten, obwohl durchgeführt?), sehe ich keinen Grund zu kodieren (Ausnahmen sollen kodiert werden).

    P009a Allgemeinanästhesie
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Allgemeinanästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie erbracht wird.

    Gruß

    D. D. Selter

  • Allegra Herr Konzelmann und Herr Selter ,

    vielen Dank für Ihre schnellen Antworten !

    Ich bin ebenfalls der Meinung , dass der größte Teil der Kardioversionen unter i.v.-Anästhesie erfolgt und somit die Anästhesie nicht gesondert zu kodieren ist .:kr:

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Schädlich :uhr: