Infektion nach Osteosynthese

  • Hallo Forumsmitglieder ,

    wie kodiere ich eine subkutane Wundinfektion bei Zustand nach interner Osteosynthesevorrichtung (DHS) richtig ?
    Der Wundabstrich ergab Staphylococcus aureus .

    1. Möglichkeit:

    HD: T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation]

    ND: B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

    oder

    2. Möglichkeit:

    HD: T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nichtklassifiziert

    ND: B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind


    Kann man bei einer subkutanen Wundinfektion mit St. aureus als Erreger die Ursache bei der internen Osteosynthesevorrichtung suchen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Schädlich :sleep:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schaedlich:
    Kann man bei einer subkutanen Wundinfektion mit St. aureus als Erreger die Ursache bei der internen Osteosynthesevorrichtung suchen ?

    Hallo Herr Schädlich,

    suchen schon, aber auch finden?

    Ca. 80 % der Krankenhausmitarbeiter tragen diesen Keim spazieren und er ist ja nun mal häufig Ausgangspunkt für p.o.-Infektionen.
    Ich würde deswegen die entzündliche Reaktion weder medizinisch noch kodiertechnisch bei einem subcutanen Wundinfekt auf das Osteosynthesematerial beziehen (wer kann, strafe mich Lügen).


    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Schaedlich, sehr geehrter Herr Selter,

    wenn ich mich nach dem Urlaub in die Diskussion einmische, so deshalb, weil ich die Sache nicht einseitig stehen lassen möchte.

    Es ist daher sinnvoll, an dieser Stelle meinen früheren Beitrag zu dieser seit Jahren bestehenden Streitfrage – und ich strafe hier auch Niemanden Lügen, da es ja tatsächlich beide Meinungen gibt - und der Grouper macht uns hier glücklicherweise auch keine Probleme, zu wiederholen, damit objektiverweise beide Ansichten zu dem Thema zu Wort kommen.

    Ich schrieb damals:

    “mit Ihrer Frage ob die oberflächliche Wundinfektion bei einem Implantat trotzdem mit der T81.4 codiert werden soll, habe ich gerechnet, auch wenn ich sie nicht erhoffte. Sie stoßen damit eine Diskussion neu an, die seit der Einführung der ICD-9 und damit auch ihrer Nachfolgerin ICD10 besteht und nach wie vor für beide Alternativen ihre Anhänger hat.

    Meine Meinung dazu ist, dass man dort, wo es möglich ist, eine klare Codiergrenze ziehen sollte; die Pflichtschlüssel selbst sind schon lückenhaft und schwammig genug.

    Wer mag zu entscheiden, ob bei der Implantateinbringung nicht ein größerer Hautschnitt nötig war, als er ohne nötig gewesen wäre, und somit das Infektionsrisiko größer wurde. Das Gleiche gilt für die verlängerte OP-Zeit, Weichgewebsschädigungen oder Knochenmehleinsprengungen beim Bohren, Fräsen usw. mit ihrer erhöhten Nekrosegefahr; stärkeres Ziehen an Geweben mit den Haken um das OP-Feld weiter offen zu halten, Fremdkörperreaktionen aller Art, erhöhte Thrombose/Embolierate, usw. usw. beim Einbringen von Implantaten..

    Mit anderen Worten, Niemand kann hinterher, wenn es zu einem Infekt oder anderer Komplikation gekommen ist, sagen, ob das Implantat (un-)mittelbar daran beteiligt war oder nicht.

    Deshalb ist es auch bei der Codierung einer Komplikation sinnvoll, die codemäßige Trennung T81/T84 beim Nicht-/Vorliegen eines (orthopädischen) Implantates scharf zu ziehen. Dies hilft uns auch, entsprechende Fälle im Falle eines Suchlaufes wiederzufinden, schließlich wollen wir ja auch mal Informationen gewinnen. Es ist daher durchaus sinnvoll, in dem Moment, in dem ein(e) Implantat/Transplantat/Replantation/Amputation (un-)mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Komplikation, also auch bei der oberflächlichen Wundinfektion, die entsprechenden Komplikationskodes ab T82 zu verwenden. „

    Mit freundlichen Grüßen.
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Winter,

    haben Sie dieses Problem schon einmal in dieser Form einer "offiziellen" Stelle vorgetragen? Wenn ja, würde mich die Antwort interessieren. Wenn nein, wäre es ein Gedanke, z.B. mal beim DIMDI nachzufragen, welcher Kode wofür angedacht ist.

    Gruß aus dem mit einem Feiertag bedachten Bayern

    --
    D. D. Selter

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    was verstehen Sie mit offizieller Stelle? Nur das DIMDI oder auch wissenschaftliche Publikationen bzw. Arbeitskreise von Fachgesellschaften?

    Dieses Problem existiert in der alten BRD seit 1986 (ICD-9: 996.ff versus 998.ff; in der DDR schon wesentlich früher). Beim DIMDI habe ich meine Ansicht bisher noch nicht, mit dem Wunsch in die offizielle Interpretation der ICD aufgenommen zu werden, beantragt, denn für mich war die Sache eindeutig und die Frage einer bundesweit einheitlichen Sicht stellte sich nicht. Bei diesbezüglichen Anfragen - auch des DIMDI – habe ich aber stets meine Interpretation vertreten ohne auf Widerstand zu treffen.

    Auch zu allen meinen Publikationen zur medizinischen Dokumentation hat sich bezüglich meiner Interpretation seit 1986 kein Widerstand geregt. In den Diskussionen in meinem Arbeitskreis (ich leite seit seiner Gründung (Ende der 80er Jahre) den AK-Orthopädie der GMDS und leitete - solange er existierte - auch seit Mitte der 80er Jahre den AK-Dokumentation der DGOT, jetzt DGOOC) hat sich auch keine andere Ansicht ergeben. Dies gilt auch für die Nachfolgeorganisation zum damaligen AK-Dokumentation der DGOOC, der Kommission 7 Dokumentation der Allianz deutscher Orthopäden, deren Mitglied ich bin.

    Trotzdem weiß ich von der anderen Interpretation und toleriere sie. Die Medizin ist zu viel-schichtig um andere Interpretationen zu unterdrücken. Es arbeiten stets mehrere Generationen von Ärzten zusammen, die sich zwar gegenseitig verstehen, aber dieses gegenseitige Verstehen hat seit Jahrhunderten noch nie zu einer einheitlichen Sicht der Dinge geführt.

    Warum soll ich als Realist mit viel Aufwand und mit ziemlicher Sicherheit auch frustran versuchen, dies nun von heute auf Morgen zu verändern.

    Sollte diese Frage wirklich entscheidend sein, kann das DIMDI ja mal ein Machtwort sprechen und unnötiges Glatteis betreten, zumal nicht einmal der DRG-Grouper diese Frage entschieden haben möchte.

    Dies zu Ihrer Frage

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von winterth:
    was verstehen Sie mit offizieller Stelle? Nur das DIMDI oder auch wissenschaftliche Publikationen bzw. Arbeitskreise von Fachgesellschaften?...
    Warum soll ich als Realist mit viel Aufwand und mit ziemlicher Sicherheit auch frustran versuchen, dies nun von heute auf Morgen zu verändern.
    Sollte diese Frage wirklich entscheidend sein, kann das DIMDI ja mal ein Machtwort sprechen und unnötiges Glatteis betreten, zumal nicht einmal der DRG-Grouper diese Frage entschieden haben möchte.

    Sehr geehrter Herr Winter,

    Fachgesellschaften, Arbeitskreise, "Freunde des Kodierens" etc. können immer nur Vorschläge zu Kodes und deren Interpretation machen. Das DIMDI ist mit der Pflege der amtlichen Schlüssel betraut und somit auch mit deren Inhalte. Wenn also hierzu inhaltlich eine Frage zu stellen ist (auch welcher Kode für was steht), dann ist eine Fachgesellschaft der falsche Ansprechpartner. Hinweise und Wünsche (wenn realisierbar und nötig) werden ja vom DIMDI aufgegriffen und verarbeitet (sehen Sie hierzu das Vorwort zu den ICD-10-GM-2004 und neue/angepasste Kodes).
    Sie sind ja aber hiermit bestens vertraut und führen ja, wie ich weiß, auch mit dem DIMDI solche Diskussionen.
    Die Frage scheint ja, unabhängig von ihrer Irrelevanz bzgl. der Abrechnung, insofern entscheidend zu sein, dass Sie sich (und andere) schon ausgiebig damit beschäftigt haben. Warum also nicht auf eine inhaltliche Klärung hinarbeiten?
    Ich hoffe, dass Irrealismus keine Voraussetzung ist, Unstimmigkeiten und Klärungsbedarf bei der Kodierung und unserem zu entwickelden DRG-System herbeizuführen.

    Vielleicht haben Sie recht und es ist eh egal, was man kodiert. Dann wundert mich aber Ihr über Jahre währendes Engagement bei dieser Frage.


    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag,

    Ich habe in den letzten 2 Jahrzehnten gelernt, dass man nur mit sehr kleinen Schritten weiterkommt. Erstrebt man etwas anderes, gibt das Magengeschwüre usw. Das dient Niemandem.

    Zu Ihrer Information habe ich Namens des AK seinerzeit meinen Diagnosethesaurus mit mehreren Tausend orthopädisch- traumatologischen Diagnosen, codiert nach der 4-stelligen ICD-10 dem DIMDI bzw. Prof. Giere zur Verfügung gestellt. Als der Katalog fertig war, wurde die ICD-10 in der Orthopädie 5-stellig, was enorm motiviert, denn das Aufblasen eines derartigen Kataloges um den Faktor 10 mit trennscharfen Diagnosetexten und das Aufblasen eines kleineren Kataloges OPS von der 5-Stelligkeit auf 6 Stellen mit bis zu rund 30 Unterscheidungen in der Orthopädie und Traumatologie übersteigt meine Möglichkeiten bzw. die des AK. Darin wurde bei den entsprechenden Diagnosen ebenso verfahren, wie ich in meinem Beitrag schilderte.

    Beide Thesauri sind auch in meinem Buch über „Diagnose- und Therapieschlüssel in Orthopädie und Traumatologie, ein Ratgeber für die Qualitätssicherung und die Abrechnung mit den Krankenkassen (Enke Verlag Bücherei des Orthopäden Band 65) als Diskette enthalten und sind somit für jeden zugänglich.

    Wir haben seinerzeit (1995) für die DGOT eine Weiterentwicklung für den OPS nach Maßgabe der AWMF im Mitteilungsblatt der DGOT publiziert. Auch davon sind nur Bruchteile übernommen worden. Trotzdem machen wir weiter und senden nun zusammen mit der DGU jährlich Verbesserungsvorschläge an das InEK bzw. DIMDI. Ca. 50% davon wird berücksichtigt, oder anders gelöst. Die neuesten Veränderungen der Schlüssel muß ich erst überprüfen, was jetzt codierbar geworden ist.

    Als erstes Ergebnis habe ich schon gesehen, dass ab 2004 nun die Arthrosen der Handwurzelgelenke genauso codiert werden können, wie die Chondromalazie (-pathie) des Kniegelenkes, was 2003 noch nicht eindeutig möglich ist. Wie gesagt, kleine Schritte, man darf sich nur nicht davon entmutigen lassen.

    In diesem Sinne

    mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin