• Hallo, 2. Anfrage von den MDA´s aus Altenburg!

    Fall: Zwei Patienten mit Bandscheibenprotrusion (M51.2), Patient 1 erhält Schmerztherapie (8-914), kommt damit in die DRG I 68Z, Patient 2 ohne Schmerztherapie kommt in die I 68 B ??? Für weniger höhere Einstufung, hat jemand eine Erklärung dafür?

    Tschüssi!?(

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich fragen, ob Sie die Antwort zu Ihrer 1. Anfrage gelesen haben?

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo MDA's

    Dies ist meine erste Mail im Forum, deshalb bin ich vielleicht nicht mit allen Regeln vertraut.

    Hier meine Antwort zum Thema DRG I68:
    DRG I68C ist insofern ein Ausnahmefall, als das Kostengwicht von I68C höher ist als das von I68B. DRG I68C hätte man m.E. besser I40Z nennen sollen, da hier die Schmerztherapie gruppierungsrelevant ist, hat man aber leider nicht gemacht. Insofern ist in Ihrem Fall alles o.k. Es gibt aber einige andere Fälle (z.B. wenn Ihr Patient älter als 74 gewesen wäre und in DRG I68A gelandet wäre, oder auch bei DRG K40Z), bei denen ein Patient mit einer bestimmten Behandlung in eine DRG mit niedrigerem Kostengewicht gerät, als wenn er diese Behandlung nicht erfahren hätte. Das ist meist dann der Fall, wenn, wie in diesem Fall die DRG "mit Prozedur", z.B. aufgrund geringerer Fallzahlen, nicht aufgespalten wird und die DRG "ohne Prozedur" aufgespalten wird oder ganz allgemein der Split bei den DRGs nach unterschiedliche Kriterien vonstatten steht. Um das zu beseitigen, müsste man das DRG-System komplett neu konzipieren und in allen MDCs möglichst auf einen einheitlichen Split der DRGs achten. Ich fürchte, das wird so schnell nicht geschehen. Deshalb werden wir mit solchen Ungereimtheiten leben müssen.

    Viele Grüße aus dem noch sonnigen Nürnberg
    tvm
    (leider kein Mediziner, sondern nur Software-Entwickler und Pharmazeut)