MDK-Prüfung im Optionshaus

  • Herzlichen Dank für das PDF, es gibt schon mal einen gewissen Eindruck. Vermutlich wäre eine Demo-CD trotzdem nicht schlecht ;)

    Gruß aus DU

    PS: Gibt es eigentlich G-DRG Version 2 auch demnächst als Poster? ;)
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Allegra zusammen,

    zu uns kommen sie am 14.08.2003 zur Einzelfallprüfung von neun Akten.
    Ich werde berichten.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo an Alle,

    bei uns war der :mdk: auch schon zur Einzelfallprüfung (8 Fälle):

    2 Fälle hätten nicht zum :mdk: zur Prüfung gehört (Z-DRG),
    4 Fällewaren in Ordnung von uns aus,
    1 Fall etwas Federn gelassen (ND nicht behandlungsrelevant)und bei
    bei einem Fall hatts uns "kalt erwischt" (2/3 blieben noch übrig).
    Die Athmosphäre war sehr gut, der Umgang miteinander fair, als Ansprechpartner wurde Chefarzt u. DRG-Beauftragter gewünscht, die Verwaltung war auch dabei, Kaffee und Sprudel wurden bei 36Grad Aussentemperatur gerne genommen, am Nachmittag war alles vorbei und das KH steht noch!!!
    Ich weis von anderen Häusern da ging das ganze nicht so "zivilisiert" ab ( 1 mal von Seiten des KH, das andere mal wars der Mitarbeiter des
    :mdk: ).

    Grüße aus Nürtingen
    D. Bahlo-Rolle


    :dance1: :dance1: :baby: :x :dance1: :dance1:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo,

    die Sache mit der Chemotherapie ist bei uns auch gegeben, aber wie soll man sich bei (sich verschärfenden) ambulanten Strukturproblemen, wie eben z.B. in der Onkologie verhalten.

    Die pauschale Ausage des MDK's, dass ihn das nichts angeht, mag ja juristisch völlig korrekt sein , aber wer ist denn zuständig?

    Wie sollte man sich verhalten?

    Hat jemand hierzu schon Ideen, schließlich kann man die Patienten kaum im Regen stehen lassen...

    Was meinen den die Kassenvertreter hierzu?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Rembs, hallo Forum,

    die Frage nach dem abgestimmten Verfahren trifft den Nagel auf den Kopf. Tatsächlich sollte doch schon zum 31.03.03 ein konsentiertes Verfahren entwickelt worden sein.

    Nach §17c, Abs 4:
    Im Übrigen vereinbart der Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen bis zum 31. März 2003 das Nähere zum Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes, insbesondere zu der fachlichen Qualifikation der Prüfer, Größe der Stichprobe, Möglichkeit einer Begleitung der Prüfer durch Krankenhausärzte und Besprechung der Prüfergebnisse mit den betroffenen Krankenhausärzten vor Weiterleitung an die Krankenkassen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geben gemeinsam Empfehlungen zum Prüfverfahren ab. Diese gelten bis zum Inkrafttreten einer Vereinbarung durch den Ausschuss. Kommen Empfehlungen bis zum 31. Januar 2003 nicht zustande, bestimmt die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 auf Antrag der Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft das Nähere Prüfverfahren.

    Herr Prof Hansing (Professur für Klinisches QM), Leiter des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen erläuterte Eckpunkte des Prüfverfahrens in Veranstaltungen von 3M (nachzulesen unter http://www.3m-drg.de/html/pdf/forum…-05-12-2002.pdf). Er zeigte sich im Dezember noch hoffnungsvoll, dass die Empfehlungen bis Ende Januar stehen werden. Nach 8 Monaten (der Ausschuss setzt sich paritätisch aus Vertretern der KK und der DKG zusammen, also ähnlich der Zusammensetzung der SV, wie im Referentenentwurf zum FPÄndG vorgeschlagen)- nur Schweigen. Das lässt hoffen!

    Ich verstehe nur nicht, dass der Gesetzgeber für die Stichprobenprüfungen Regeln zur fachlichen Qualifikation der Prüfer vorgesehen hat, die Einzelprüfungen aber fachfremd vorgenommen werden können, wie durchaus kein Einzelfall. Der Prüfer muss sich offensichtlich nur trauen.

    Wann dürfen wir denn mit dem Konsens rechnen? Weiß das jemand, z.B. Herr ToDo? In Zeiten der DRG-Transparenz merkwürdig, dass vieles unbekannt und auch - unbenannt.


    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen
    :bounce:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Sander,
    zunächst danke für ausführlichen Antworten



    Zitat


    Original von Lueckert:
    Die pauschale Ausage des MDK's, dass ihn das nichts angeht, mag ja juristisch völlig korrekt sein , aber wer ist denn zuständig?

    Wie sollte man sich verhalten?


    Versicherungswirtschaft:

    http://www.bundderversicherten.de/BdVAktuelles/M…r_Gutachten.htm


    Mehr Schutz der Versicherungsnehmer vor Gefälligkeitsgutachten
    „Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az. 9 U 719/01), veröffentlicht in der Zeitschrift „OLG-Report“, nach der von Versicherungsunternehmen beauftragte Gutachter nicht nur diesen gegenüber, sondern auch gegenüber den Versicherungsnehmern und Geschädigten schadensersatzpflichtig sein können.
    Der Entscheidung liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein von einem Versicherungsunternehmen beauftragter Arzt einen falschen Todesfallbericht abgegeben hat. Aufgrund dieses Berichts verweigerte der Versicherer die Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer. Das Gutachten stellte sich jedoch als unrichtig heraus.
    Das OLG Koblenz urteilte, dass der Arzt wegen der Pflichtverletzung nicht nur gegenüber dem Auftraggeber (das Versicherungsunternehmen), sondern auch gegenüber dem hierdurch geschädigten Versicherungsnehmer direkt schadensersatzpflichtig ist. Der Arzt müsse eben wissen, dass durch das Gutachten vom Versicherer Ansprüche des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag abgelehnt werden können. ...“

    „Bei Sachverständigen, die regelmäßig für dieselben Auftraggeber tätig sind, besteht tendenziell die Gefahr, dass der Erwartungshaltung des Auftraggebers zu leicht entsprochen wird“ so Braun.
    Geschäftsführer beim Bund der Versicherten


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bdomurath:

    Ich verstehe nur nicht, dass der Gesetzgeber für die Stichprobenprüfungen Regeln zur fachlichen Qualifikation der Prüfer vorgesehen hat, die Einzelprüfungen aber fachfremd vorgenommen werden können, wie durchaus kein Einzelfall. Der Prüfer muss sich offensichtlich nur trauen.

    Wann dürfen wir denn mit dem Konsens rechnen?


    Hallo Herr Domurath,
    hallo Forum,

    Eine schnelle Einigung - hört man - ist noch nicht in Sicht.

    Genau zu o.g. Punkt (Qualität des Prüfers) bestehen Meinungsverschiedenheiten.
    Aus Sicht der Kostenträger (!!!)- so wird erzählt- reicht es, wenn nur der Leiter der Prüfung Facharzt ist.


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bdomurath:
    Herr Prof Hansing (Professur für Klinisches QM), Leiter des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände..

    Hallo Herr Domurath,

    der korrekte Name ist:

    Professor Martin Hansis, Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände

    auch nicht zu verwechseln mit:

    Professor Abraham van Helsing
    ist der Vampirjäger und die Hauptfigur in Bram Stokers "Dracula" und hat somit ganz andere Jagdgründe.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

  • Hallo zusammen,

    am 14.08.2003 wurden neun Fälle an Hand der Akten geprüft. Die Prüfer bedauern das, denn sie kennen die Patienten nicht. Das hatte in einem Fall die Konsequenz, daß sie unseren Ärzten einfach glauben mussten, daß hinter der Synkope eine Herzinsuffizienz stand mit low-level output (Rückwärtsversagen).

    Es wurde vorgeschlagen, mehr auf konsistente Codierung zu achten: z.B. nicht einmal .9 dann .8 dann .0,
    wobei man nach meiner Meinung nicht erwarten kann, daß ein fachfremder Arzt eine genaue Diagnose kennt und sucht.

    Die Ergebnisse im Einzelnen in der angehängten Word-Datei (gezipt)


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    ich las gerade in Ihrem MDK-Bericht, daß die 5-505.0 Lebernaht bei PE nicht erlaubt sein soll.
    Das macht hinsichtlich der DRG-Gruppierung durchaus Sinn, entspricht aber nicht den Vorgaben des OPS: Begriffe in runden Klammern sind "nicht essentielle Modifikatoren", sie können vorhanden sein oder auch fehlen, ohne daß die Kodierung dadurch beeinflußt wird. Eine Lebernaht (und alle anderen OPS-Kodes, bei denen "bei Verletzung" in Klammern steht) sind also auch zu verwenden, wenn keine Verletzung vorliegt.
    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
    C. Witt