Hallo Forum,
wir haben soeben die erste MDK-Prüfung unter DRG-Gesichtspunkten hinter uns und ich möchte meine Erfahrungen damit wie folgt zusammenfassen:
1. Die Überprüfung fand unter Einsatz der Software KOQUA statt, die offensichtlich den MDK's an die Hand gegeben wurde, um die KOdierQUAliät einzuschätzen.
2. Die Prüfung nach Akteneinsicht förderte Mängel in der Dokumentation zutage, die in etwa denen entsprachen, die bei sorgfältiger Vorab-Prüfung auch von uns gesehen wurden. Dabei wurden auch vom MDK systematisch Fehlbestände der Dokumentation aufgezeigt, die dann im Einzelfall tatsächlich auch zu einer höher bewerteten DRG führten.
3. Das Gesamtergebnis erbrachte jedoch, gemessen an den vorab in Rechnung gestellten DRG's eher einen Erlösverlust.
4. Die Diskussion um die Definition der Hauptdiagnose ergab anhand eines konkreten Falles die Frage, ob bei Verlegungen nicht die HD des ersten Krankenhauses eingestellt werden muß (die Konsequenzen wären m. E. katastrophal). Man konnte sich schließlich aber einigen, daß dies nicht der Fall sein kann. da in den DKR steht, daß die HD "... für den Aufenthalt ..." gilt, und "aufhalten" kann man sich schließlich nur im konkreten (Options-)Krankenhaus. Ich hätte nicht gedacht, daß man darüber auch noch mal würde reden müssen.
5. Insgesamt fand die Prüfung in vernünftiger Atmosphäre statt; nach Aussagen der MDK-Mitarbeiter werden wir uns jedoch häufiger wiedersehen, da es offensichtlich eine Reihe von Aufträgen durch die Kostenträger gibt.
Zu gegebener Zeit werde ich weitere Erlebnisse berichten. Fest steht schon mal, daß sich auch der MDK mit im "lernenden System" befindet.:)) :))