Großzehenheberschwäche

  • Hallo!

    Wir bevorzugen G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden ( M50-M51+ ), da es sich ja eben nicht um eine periphere Läsion des Nerven handelt.

    Bei einer radikulären Parese (also Großzehenheber bei Beteiligung von L5 usw.) liegt sicher ein Nervenwurzelkompressionssyndrom vor, bei einer radikulären Sensibilitätsstörung bzw. "nur" Schmerzen verwenden wir es meistens auch, um eindeutig radikulär symptomatische Bandscheibenvorfälle von unspezifischen Rückenschmerzen und asymptomatischen Vorfällen (z. B. in der Bildgebung) abzugrenzen. Und nicht zuletzt, um zu begründen, warum diese Patienten einer neurologischen Behandlung bedürfen...

    Die Lokalisation der Parese ist hiermit leider nicht abgebildet, ist im ICD eben nicht vorgesehen.

    Gruß M. Hilgert

  • Lieber Herr Mertens,

    soweit ich das richtig sehe, finden sich für andere Phänomene der Nervenwurzelkompression mit Ausfall einzelner motorischer Funktionen (Zehenheberschwäche, Fußflexorenparese etc.) keine direkten Zuordnungen, wie dies bei der Fußheberschwäche der Fall ist. Daher halte ich die Version G55.1* auch für die richtige Möglichkeit, eine Nervenwurzelkompression zu kodieren.

    Wir arbeiten aber zur Zeit von Seiten der Fachgesellschaften Orthopädie und Unfallchirurgie an einem neuen Kodierleitfaden, der Ihnen dann auch zu diesem Problem eine Antwort geben sollte.

    Viele Grüße, Michael Kaufmann.

  • Hallo alle miteinander,

    Frau Hilgert und Herr Kaufmann werden wohl recht haben, aber wenn ich so ein Beispiel lese, muß ich auch daran denken, daß ein Patient auch mal Läuse und Flöhe haben kann.

    Nicht umsonst wird meist vor Bandscheibenoperationen eine periphere Elektrodiagnostik betrieben, eben um diese Fälle auszuschließen.

    Warum sollte ein Bandscheibenpatient nicht auch mal eine Peronäusparese aus anderen Gründen haben?

    Der Teufel steckt halt im Detail, und das gilt für die Orthopädie ganz besonders.

    Schauen Sie mal in das Handbuch Band 5. Dort sind alle ICD/OPS-Codes aufgelistet, die für die DRG´s relevant sind.

    Von 94 Seiten ICD-GM-2004 entfallen allein 48 auf die Codes mit den Anfangsbuchstaben M S T und beim OPS entfallen von 459 Seiten 251 auf die Codes 5-78 - 5-869 und 5-89 - 5-99. Das bedeutet nicht mehr oder weniger, als daß der geplante Leitfaden etwa den Unfang aller Leitfäden der übrigen Medizin zusammen haben muß, um die Orthopädie und Traumatologie einigermaßen abzudecken.

    In diesem Sinne

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin