Hallo,
leider kann ich der Meinung der erneuten Nachgruppierung nicht zustimmen.
Natürlich wäre es ggf. wünschenswert, gerade bei aufwendigen schweregraderhöhenden Komplikationen auch die dann eventuell höherwertige DRG abrechnen zu können.
Dies wird aber vom Gesetzgeber eindeutig bewusst ausgeschlossen.
Wahrscheinlich soll damit ein Anreiz geschaffen werden den Patienten eben nicht zu früh zu entlassen und Komplikationen generell zu vermeiden, da diese künftig ein erhebliches Kostenrisiko darstellen...
Gruß
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Thomas Lückert
Medizincontrolling
Johanniter-Krankenhaus im Fläming