Zahlbasisfallwert - Fehler im Schema?

  • Bei der Anwendung des allgemein verbreiteten Berechnungschemas (KGS, Nds. KHG) für die Berechnung des Zahlbasisfallwertes bei unterjährigem Umstieg fiel uns auf, daß die Überliegerproblematik nicht berücksichtig wird:

    Wir steigen zum Beispiel am 1. 10. 03 um. Im letzten Quartal müssen wir folglich die vereinbarten Budgeterhöhungen für das ganze Jahr 2003 erlösen.

    Bei 10 Tagen Durchschnittsverweildauer muß man davon ausgehen, daß durchschnittlich 5 Tage im Oktober noch keine DRGs abgerechnet werden können (durch die Überlieger mit Aufnahmedatum vor dem 1.10.03). Das sind bei 92 Tagen im 4. Quartal immerhin 5,4% des gesamten DRG-Erlöszeitraums, wo uns die Mehrerlöse fehlen.

    Noch schwieriger wird es bei den Überliegern von 2003 in das Jahr 2004, da uns hier keine Mechanismen bezüglich der Anwendung der Baserate bekannt sind (2003 Zahlbasisfallwert oder die Baserate 2003 ohne Ausgleiche und Zuschläge?).

    Wie wird das bei Ihnen gehandhabt?

    Viele Grüße aus der Provinz

    K.

  • Hallo Kassandra,

    die etwas kurze, erste Antwort möchte ich nun ergänzen. Ich habe immer Probleme beim Zitieren.......

    Ich sehe die Probleme genau so wie Sie. Sie sollten versuchen, die Bewertungsrelationen für den DRG-Zeitraum (1.10.-31.12.2003) nicht mit 3/12 anzusetzen.

    Dazu ist es sehr hilfreich, die Daten z.B. für den Zeitraum 1.4.-30.6.2003 (Aufnahmen ab 1.4. und Entlassung bis 30.6.) aufzubereiten. Hieraus läßt es sich ableiten, das Sie für 3 Monate nicht 3/12 der Bewertungsrelationen erreichen. Analysieren Sie die Daten nach Fallzahl, CMI und Bewertungsrelationen (kumuliert und je Monat).

    Das Ergebnis wird (so ist es jedenfalls bei uns) wahrscheinlich so aussehen. Im Monat 1 (im Beispiel der April) liegt der CMI um ca. 10 - 15% unter dem jahresdurchschnittlichen Wert lt. AEB. Im Monat 2 (Mai) beträgt die Abweichung noch ca. 2 - 5 % und im Monat 3 (Juni) ist der jahresdurchschnittlichen CMI in etwa erreicht (sichtweise allerdings je Monat !!!). Kumuliert sollten Sie das auch noch darstellen. Daraus wird dann (hoffentlich) ersichtlich, warum Sie nicht den 3/12 Ansatz für richtig halten.

    Allerdings, so ist unsere Erfahrung, wollen die Kassen einen richtig ermittelten Ansatz gar nicht akzeptieren :no: :no: :no:

    Es interessiert mich, ob die genannten Vermutungen bei Ihnen auch genau so zutreffen.

    Subtropische Grüsse aus dem Norden


    MSimon :drink: :drink: :x

  • Hallo MSimon,

    danke für Ihren Tip.

    Ich habe kurz nachgerechnet und eine noch deutlichere Abweichung für den ersten Monat gefunden: 66,04%! Im zweiten sind es dann schon 99%, was kein Problem mehr darstellt.

    Für das Berechnungsschema habe ich einen vereinfachten Ansatz angewendet (Verlängerung des Budgetzeitraums um die Hälfte der mittleren Verweildauer und entsprechende Verkürzung des DRG-Zeitraums bei gleichzeitiger Korrektur der Erlöse).

    Ob das Akzeptanz findet, bleibt allerdings abzuwarten. :smokin:

    In jedem Fall macht es mehr als 10 EUR bei der Berechnung der Zahl-Baserate aus, und man sollte es m. E. nicht unter den Tisch fallen lassen.

    Gruß
    K.

  • Hallo Herr / Frau (?) Kassandra,

    ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie sich mit den Kassen einigen werden. Dieser deutliche Effekt tritt ja auch nur dann so deutlich auf, wenn der Umstiegszeitpunkt extrem spät im Jahr erfolgt. Die Problematik wäre bei einem Umstieg zum 1.4. fast zu vernachlässigen.

    Wo ist denn die Provinz in Niedersachsen ??


    Subtropische Grüsse aus dem sonnigen Norden


    MSimon

    :dance2: :dance2: :drink: :kangoo:

  • Hallo MSimon,

    danke fürs Daumendrücken. Man wird sehen ...

    Die Provinz liegt in Sachsen ohne "Nieder". 8)

    Ich frage mich allerdings nach wie vor, weshalb die Krankenhausgesellschaften ein so grob pauschalisierendes Berechnungsschema herausgeben, dessen Verwendung den Häusern unter Umständen zum Nachteil gereichen kann.

    Hitzeschlappe Grüße aus der Provinz

    K.

  • Hallo Kassandra,

    generell finde ich es sehr gut, das es (so wie in Niedersachsen) ein zwischen den Kassen und der Krankenhausgesellschaft abgestimmtes Schema zur Ermittlung der Zahl-Base-Rate gibt.

    Bei uns ist dies nicht der Fall und gerade dieser Punkt führt zwangsläufig zum Streit. Die Kassen präsentieren bei uns noch ein Schema aus dem Zeitalter der tagesgleichen Pflegesätze und rechnen für den alten Zeitraum (vor Umstieg) auch nur mit fiktiven Erlösen.
    Was das Krankenhaus tatsächlich in diesem Zeitraum erlöst hat, interessiert gar nicht (warum nur ?).

    Das Schema in Niedersachsen wurde ja auch schon sehr frühzeitig entwickelt. Vieles (und auch gerade die Schwachstellen) wird jedoch erst viel später deutlich.
    Allerdings bietet das Niedersachsen-Schema durchaus die Möglichkeit,
    nicht mit der Zwölftelung zu "arbeiten". In Ihrem Fall (Umstieg 1.10.) könnten Sie für den restlichen Zeitraum ja 2,8/12 annehmen.
    Wie die Kassen das allerdings finden, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Die Begründung, warum dies so ist, können Sie ja liefern.


    Schöne Grüsse aus dem heissen Norden


    Manfred Simon

    P.S. Mein erstes Statement vom gestrigen Tag war in der Tat etwas zu kurz geraten. Sorry

    Ich muss mich jetzt abkühlen :drink: :drink: :isnihn: