Hallo,
mit liegt ein Fall vor, wo knapp 4 Wochen nach regulärer Beendigung des Krankenhausaufenthaltes (6.-27.9., angegebene voraussichtliche Verweildauer 26 Tage) eine Befristung bis zum 26.9. ausgesprochen wurde.
Meines Wissens ist dieses rechtswidrig, ich finde aber die Quellen nicht mehr wieder.
Kann jemand helfen?
Vielen Dank
R. Wanninger