Moin ,
trotz Bemühens der Suchefunktion wurde ich nicht fündig...
Bin in einen elenden Streit mit einem privaten (!) Kostenträger getreten, der abstreitet, dass man zur N39.0 auch noch den Keim bzw. in diesem Fall zwei Keime i.S. der Kreuz/Stern - Systematik kodieren könne.
Wer hat denn nun Recht?
In der DKR 2003 D 012 a, Abs. 2, Hinweise zur Doppelklassifizierung, wird darauf hingewiesen, dass es zudem in den redaktionellen Hinweisen auf Seite XXVI inhaltliche Angaben gibt. Dort steht , dass Codes der Gruppe B 96 ! obligat bei entsprechenden Krankheiten anzugeben sind
Wie sieht Ihr Vorgehen aus?
Gruß,
Jan Cramer