Harnwegsinfekt & Keime

  • Moin ,
    trotz Bemühens der Suchefunktion wurde ich nicht fündig...
    Bin in einen elenden Streit mit einem privaten (!) Kostenträger getreten, der abstreitet, dass man zur N39.0 auch noch den Keim bzw. in diesem Fall zwei Keime i.S. der Kreuz/Stern - Systematik kodieren könne.
    Wer hat denn nun Recht?
    In der DKR 2003 D 012 a, Abs. 2, Hinweise zur Doppelklassifizierung, wird darauf hingewiesen, dass es zudem in den redaktionellen Hinweisen auf Seite XXVI inhaltliche Angaben gibt. Dort steht , dass Codes der Gruppe B 96 ! obligat bei entsprechenden Krankheiten anzugeben sind
    ?( ?(
    Wie sieht Ihr Vorgehen aus?
    Gruß,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Cramer:
    In der DKR 2003 D 012 a, Abs. 2, Hinweise zur Doppelklassifizierung, wird darauf hingewiesen, dass es zudem in den redaktionellen Hinweisen auf Seite XXVI inhaltliche Angaben gibt. Dort steht , dass Codes der Gruppe B 96 ! obligat bei entsprechenden Krankheiten anzugeben sind

    Hallo Herr Kramer,

    welches Argument kann die Kasse gegen die Kodierung aufweisen?

    DKR:
    Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.-! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96.-! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B97.-! Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    O09.-! Schwangerschaftsdauer
    Z37.-! Resultat der Entbindung

    Sie sehen auch an den Beispielen O09.- und Z37.-, dass dies nicht nur Keime betrifft und diese Kodes auch immer in den zutreffenden Fällen angegeben werden.
    Sie können der Kasse sagen, dass sie kodieren MÜSSEN (s.o.).

    Eine prinzipelle Diskussion hierzu siehe bitte hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ach Herr Selter,
    das täglich Brot eines Medizincontrollers im Optionshaus. X( X( X(

    "die ND sind in der N39.0 enthalten gemäß DK und daher nicht zu kodieren..."
    schreibt dieser Kostenträger. Zu dem ganzen könnte ich noch jede Menge Wut hier ausgiessen, einen derartig dreisten und frechen Umgangston auch in anderen Korrespondenzen habe ich noch nie erlebt. Aber das wäre ein wenig offtopic.

    Also: wir wissen beiden, dass wir im Recht sind, ich sehe das genz genau so wie Sie und es läuft in 99% der Fälle sauber ab.
    Nur was tue ich jetzt mit der gekürzten Rechnung?

    Gruß,
    Jan Cramer
    --
    Dr. J. Cramer
    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
  • Danke, Herr Selter,
    aber leider sind die PKVs nicht an den § 112 angeschlossen und meine Mittel begrenzt.
    Hatten wir eine solche Diskussion zu den Privaten schon, oder soll ich einen neuen Thread an anderer Stelle aufmachen?

    Gruß,

    --
    Dr. J. Cramer
    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Cramer:
    aber leider sind die PKVs nicht an den § 112 angeschlossen und meine Mittel begrenzt.

    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg


    Hallo,
    Vielleicht hilft ein Hinweis auf:


    Allein die medizinische Notwendigkeit entscheidet darüber, ob die private Krankenversicherung eine Klinikbehandlung bezahlen muss.
    Die Höhe der Behandlungskosten in der Privat-Klinik spielt keine Rolle. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März 2003 (Az.: IV ZR 278/01).


    Gruß
    E Rembs