Sprengung Sternoclavic.gelenk

  • Hallo zusammen,

    irgendwie habe ich gerade einen versteckt komplizierten Fall zur Kodierung und hoffe, irgend wer kann mir dazu einen guten Tipp geben.

    Fall: Patient 50 Jahre kommt mit traumat. Sprengung des Sternoclaviculargelenkes. Nachfolgend OP mit Naht des Bandapparates der Calvicula

    Kodierung:
    S43.2 Luxation des Sternoclaviculargelenkes
    5-807.6 Naht Bandapparat Clavicula

    Nun gruppiert sich das Ganze aber in die 901Z, da die Diagnose S43.2 zu meiner Überraschung für die MDC 8 Krankheiten Muskel-Skelettsystem NICHT gelistet ist. Die Prozedur dagegen ist für die DRG I16Z Andere Eingriffe am Schultergelenk aufgeführt.

    Problem bei uns (I) wegen Kodierung) oder im System?
    ((Die 901Z wäre sogar etwas besser bewertet...))

    Danke für ein paar erleuchtende Hinweise.

    Christine Scheel
    Med.Controlling Kliniken Muldentalkreis

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Hallo,

    Verschlüsselung erfolgt über

    offene oder geschlossene Reposition einer Gelenkluxation
    Akromioklavikulargelenk
    mit Angabe des OP-Verfahrens

    z.B. 5-79a.f1

    der von Ihnen gewählte ProzedurenCode ist nicht zutreffend,
    wird von uns bei Akromioplastiken gewählt.

    sie landen dann zwar immer noch in einer unzutreffenden DRG,
    aber wir werden den Grouper mit all seinen Problemen
    nicht "heilen".

    Gruß M. Schnabel

  • Sorry

    Akromioklavikular, Sternoklavikular verwechselt, die Lösung bleibt aber die selbe

    Diagnose : S.43.2

    Prozedur: 5-79b.f3 Offene Reposition einer Gelenkluxation: Durch resorbierbares Material: Sternoklavikulargelenk

    bei anderem Versorgungsverfahren Codierung aus dem Bereich "Offene Reposition einer Gelenkluxation"

    Die unzulängliche DRG-Zuordnung bleibt bestehen. System-Problem.

    Gruß M. Schnabel

  • Hallo Herr Schnabel,

    danke für den Tipp - ich hatte schon gar nicht mehr an eine Antwort geglaubt....

    Werde unsere Chirurgen über die Kodierung informieren und hoffe, dass das neue DRG-System vielleicht diese Gruppierungs-Unlogik nicht mehr bietet.

    Mfg
    Chr. Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Hallo Frau Scheel,

    hier wäre es sinnvoll, in den OP-Bericht zu sehen. Der Grund liegt darin, dass die Gelenkoperationen in der „3“ als 6. Stelle das Sternoclaviculargelenk berücksichtigen, aber das Sternoclaviculargelenk im sonstigen OPS genau an der Grenze zur Brustwand liegt.

    Die Trennung ist im OPS nicht völlig trennscharf durchformuliert. Das Handbuch tendiert dazu, das Sternoclaviculargelenk mehr der Thoraxwand zuzuordnen. Der OPS neigt sowohl dahingehend (z.B. Osteosynthese Sternum, Wiederherstellung der Brustwand usw.) als auch zum Schultergürtel, was von der ICD noch unterstützt wird, denn die S43.2/6 befindet sich in der Codegruppe des Schultergelenkes. Die Sprengung des Sternoclaviculargelenkes (ohne Luxation) kann mit Hilfe der Inklusiva am Kapitelanfang des "S"-Kapitels auch mit der S43.6 codiert werden.

    Aus dem OP-Bericht wäre ferner zu entnehmen, ob über die Bandnaht (5-807.ff) hinaus noch weitere OP-Teile durchgeführt wurden, die zu einer eindeutigeren Trennung führen könnten. Die vorgeschlagene 5-79b.f3 ist jedenfalls nachprüfenswert, ob resorbierbares Material verwendet wurde. Es kommen aber auch andere Codes in Frage. Es kann ja auch sein, dass die Reposition primär konservativ geschah 8-201.3 und die OP kam dann später.

    Mit anderen Worten, von außen ist das Ganze nur schwer zu entscheiden.

    Vielleicht reichen diese Tipps.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo und guten Morgen,

    danke für die ausführlichen Hinweise.

    Zum "Glück" sind diese Operationen bei uns echte Exoten - daher auch die Schwierigkeit bei der Kodierung. Werde mir aber bei Gelegenheit mal den OP-Bericht hernehmen und sehen, was man hätte anders angeben können.

    Mfg
    Chr. Scheel
    MedizinControlling
    Kliniken Muldentalkreis

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Hallo,

    im Einklang mit den Kodierrichtlinien sollte davon abgeraten werden
    hier ein nicht zutreffendes Konstrukt zu suchen.

    Über die Prozeduren offene oder geschlossene Reposition einer Gelenk-
    luxation (5-79a..., 5-79b..., 8201.1) läßt sich mit einer Vielzahl von möglichen Verfahren (und hier sind sicher alle gängigen Möglichkeiten abgebildet)) eine eindeutige Zuordnung (exakte Beschreibung), wie es für eine Reihe von Verletzung nicht immer so eindeutig möglich ist, vornehmen.

    Dre 3M-Grouper verweist als Alternative auf die E66C (schweres Thoraxtrauma) ergibt aber nur ein dürftiges eff. Gewicht (0,57) ist trifft nicht richtig zu. Außerdem leitet einer der Grouper immer bei
    der obigen Prozedurenverschlüsselung in die 901Z (eff. Gw. 1,479), sollte aber kein Problem sein da ja korrekt codiert.

    Gruß M. Schnabel