obwohl über mehrere Tage Hämatomaustritt aus der Wunde durch aufwändige mehrfache Verbände wirtschaftlichen Mehraufwand erzeugte. wird dies nicht als Wundheilungsstörung vom MDK anerkannt (Kodip T81.8).
Hämatomentleerung aus der Wunde und nicht den immer liegenden Drainagen gilt als nicht reguläre Wundheilung (Endoprothetik), da potentiell zur postop. Infektion führend.
Auch hier haben wir erst einmal Widerspruch bei der Kasse eingelegt.
Und auch das kann passieren: beim Durchsehen der Akte entdeckte ich einen antibiotisch behandelten Harnwegsinfekt, der vom Kollegen übersehen worden war. Wie gut, dass der MDK den Fall aufwärmte...
Dr. Klüber