chronische respiratorische Insuffizienz

  • Hallo Forum !
    Unter welchen Voraussetzungen ist die J96.1 (chron. respir. Insuff.)
    kodierfähig ? Sind O2-Insufflation bzw. patholog. Blutgase über mehrere Tage ausreichend ?
    Vielen Dank für entsprechende Anregungen
    MfG
    A. Schipp

  • Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr Schipp,

    das Thema der respiratorischen Insuffizienz war unlängst auch Dissens-Thema im Rahmen einer MdK-Prüfung.
    Wir halten es so (Lungenfachklinik), daß die respiratorische Insuffienz durch eine O2-Insufflation alleine nicht belegt ist, sondern daß pathologische Blutgase vorgelegen haben müssen und die O2-Gabe hilft. Wenn die Respiratorische Insuffizienz - oder auch eine ventilatorische Insuffizienz - über 1 Woche andauert, der Patient mit ihr nach Hause geht, ein O2-Konzentrator bzw. Flüssig-O2 verordnet wird, dann J96.1. In den Fällen mit kürzerer Dauer, zB. Pneumonie, die J96.0.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo,

    für absolut alle (Ärzte, Pflege, MDK) gelten die DKR 2003.
    Diese sagen aus, wann etwas kodiert wird und wann es nicht kodiert werden darf.
    Nicht kodiert werden dürfen nur einfach festgestellte pathologische Befunde (Laborwerte, Harnstauung usw.) oder anamnestische Angaben, wenn sonst nichts gemacht wird. Ausnahmen regeln ebenfalls die DKR.

    Kodiert werden muß, wenn irgendeine medizinische Aktion stattgefunden hat. Die Kodierregel D003b besagt folgendes: "Für Kodierzwecke müssen (wie gesagt - müssen) Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: - therapeutische Maßnahme, diagnostische Maßnahme, erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand". Nichts, gar nichts steht darüber, wie hoch der Aufwand sein muß. Die Interpretationen mit irgendwelchen "Das muß gemacht sein" widersprechen den DKR. Die Aufwandshöhe ist nicht geregelt. Siehe Beitrag Niereninsuffizienz u.a.
    Das Sie überhaupt einen Aufwand hatten, müssen Sie dokumentieren. Sonst aber existiert keine, absolut keine weitere Voraussetzung. Die Interpretation, dass etwas nur dokumentiert wird, wenn der Aufwand so und so hoch ist (z.B. 500Euro), widerspricht den Kodierrichtlinien.
    Auch der MDK ist nicht ermächtigt, die DKR zu ändern. Solange wir keine deutschlandeigenen CCL-Werte für die Diagnosen haben, kann man nicht so tun, als müsse man in Deutschland Auslegeregeln schaffen. Wir müssen alle noch mit einem Provisorium leben. Vorauseilende Interpretationen helfen nicht, sondern verzerren die Situation in Deutschland (siehe die Verwunderung über die BWR in Deutschland nachdem man schon so schön Australien in Deutschland gespielt hat, siehe Änderungsumfang im zu erwartenden neuen Fallpauschalenkatalog).

    Wer sagt Ihnen, dass die chronische respiratorische Insuffizienz nur so zu behandeln ist, um sie zu kodieren? Welchen Aufwand auch immer Sie hatten, er muß dokumentiert sein, sonst nichts.
    Alles andere ist einfach unvernünftig. Meinen Sie nicht auch?

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen