• Hallo,

    für das Verfahrensjahr 2004 wurde ja die (sanktionierte) Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten externen QS-Verfahren wieder zurückgenommen:
    - Appendektomie
    - CTS und Ulnarissyndrom
    - Knie-Schlitten
    - Leistenhernien
    - Septumkorrektur
    - Tonsillektomie
    - PTA
    - Prostataresektion

    Wie gehen die verschiedenen Häuser damit um ? Die lästige externe QS für diese Bereiche wieder in der Schublade versenken ? Weitermachen, um ein paar zusätzliche Daten für einen Qualitätsbericht zu erhalten ?

    MfG

    C. Hirschberg

  • Guten Morgen Nachbar Hirschberg,

    wir Versenken!:banane: :banane: :banane:

    Ein schönes Wochenende, ein kühles Plätzchen
    wünscht
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Allegra Herr Hirschberg,

    wir machen auch nur das, was wir müssen. Es macht m.E. auch keinen Sinn, Daten zu erfassen, die nirgends ausgewertet werden (können) und für die es keine Vergleiche gibt. Die neuen Anforderungen kommen noch rechtzeitig genug mit Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor bei diesen unseren Kurzliegern. Bin gespannt, was die Niedergelassenen dazu sagen!

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Einen wunderschönen guten Morgen,

    leider ist die weitere Teilnahme der ausgegliederten Bereiche lt. BQS kostenpflichtig. Dadurch fällt die Entscheidung leichter ...
    Ich weiß nur noch nicht, wie ich es den Ärzten erklären soll.

    J. Peters-Alt

  • Zitat


    Original von Peters-Alt:
    leider ist die weitere Teilnahme der ausgegliederten Bereiche lt. BQS kostenpflichtig.

    Oh, wußte ich nicht

    Zitat


    Dadurch fällt die Entscheidung leichter ...
    Ich weiß nur noch nicht, wie ich es den Ärzten erklären soll.


    ... dass sie die Bereiche jetzt nicht mehr dokumentieren müssen? Können sie doch weitermachen :) Sollten aus Kostengründen nur nicht an die BQS exportiert werden ;)

    Vielen Dank für die Info

    mfG

    C. Hirschberg

  • VERSENKEN!!!:kangoo:

    Das ist die richtige Einstellung.

    Die Aussagekraft dieser BQS-Verfahren ist so schwach und unzuverlässig, dass sie gerne abgeschafft werden sollten. Die Ärzte noch länger mit den ausgegliederten Verfahren damit zu belasten wird man Ihnen sehr, sehr übel nehmen (siehe Publikationen zu den steigenden Dokumentationszeiten auf Station).

    Valider wäre für die BQS lediglich eine Verknüpfung mit den §301 -Daten, wofür es jedoch noch keine gesetzliche Regelung gibt.Hier werden nämlich auch offen Komplikationen kodiert, weil die Knete bringen, und der Anreiz zur Nicht-Dokumentation fehlt.
    (siehe Artikel zu diesem Thema in "Gesundheitsökonomie&QM" Heft 2 oder 3 2003.

    Ein aktuelles Beispiel: die Hamburger EQS sammelt den Kerndatensatz der DGAI seit Jahren ein. Alle beteiligten Kliniken sind mit den gespiegelten Ergebnissen absolut unzufrieden, da statistisch und wissenschaftlich völlig unhaltbar. Aber aus Gründen der Verbandspolitik müssen sie sich weiter damit quälen lassen (Kuratorium Anästhesie).

    Dr. Klüber
    ENDO-Klinik Hamburg