Gruppierung durch die Krankenkassen

  • Datenübermittlung nach § 301 SGB V - Schlüsselfortschreibung
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/pdf…_2003-07-28.pdf

    In der aktuellen §301-Vereinbarung finden sich Anhaltspunkte für die Gruppierung durch die Krankenkassen in denn Durchführungshinweisen in Anlage 5 ab Seite 5:

    Zitat


    Die Segmentgruppe SG1 mit den Segmenten ETL und NDG dient der Dokumentation des Ablaufs der Krankenhausbehandlung. Es werden die bei der Entlassung oder Verlegung aus der Fachabteilung festgestellten Diagnosen übermittelt.

    Die Segmentgruppe SG1 ist für jede interne Verlegung aus einer Fachabteilung und für die externe Entlassung/Verlegung zu übermitteln. Sie wird immer durch ein Segment ETL eingeleitet, das die Fachabteilung
    und die Hauptdiagnose für den jeweiligen (anhand des Entlassungs-/Verlegungstages bestimmten) Behandlungszeitraum enthält. Die Angaben in den ETL-Segmenten dokumentieren so den gesamten Behandlungsverlauf.
    Für jedes ETL -Segment (= jeden einzelnen Behandlungszeitraum in einer Fachabteilung mit einer Hauptdiagnose) können bis zu 20 Nebendiagnosen zur Hauptdiagnose mit Hilfe des Segmentes NDG angegeben werden.

    Wenn eine interne Verlegung (ohne oder mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung) oder eine externe Verlegung in ein anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung dokumentiert wird, muss zusätzlich zu den ETL -Segmenten für die behandelnden Fachabteilungen (und deren Daten) die für den gesamten Krankenhausfall maßgebliche Hauptdiagnose
    (ggf. mit Nebendiagnosen) durch eine weitere (letzte !) Segmentgruppe SG1 übermittelt werden, die im Segment ETL den Pseudo-Fachabteilungscode ‘0000’ für den Krankenhausbezug sowie die Daten der externen Entlassung/Verlegung enthält. Für die Gruppierung in eine G-DRG werden bei Vorliegen einer internen Verlegung nur die Diagnoseangaben dieser letzten Segmentgruppe SG1 verwendet.

    Wird keine interne Verlegung (ohne oder mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung) durchgeführt oder fand keine externe Verlegung in ein anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung statt, darf keine Segmentgruppe SG1 für die Krankenhausall-Hauptdiagnose mit der Pseudo-Fachabteilung ‘0000’ übermittelt werden. Die Krankenhausfall-Hauptdiagnose und die zugehörigen Nebendiagnosen sind dann identisch mit der Hauptdiagnose und den Nebendiagnosen der einzigen behandelnden Fachabteilung.

    Auch interessant:

    Zitat


    Die Hauptdiagnose für den Krankenhausfall ist in der als â€Hauptdiagnose†bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben. Ausschließlich in den Fällen, in denen nach den Deutschen Kodierrichtlinien als Hauptdiagnose eine â€Stern-Diagnose†verschlüsselt werden muss, ist es zulässig, den Stern-Kode in der im ETLSegment als “Hauptdiagnose†bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben. Die Kreuz-Diagnose ist ausschließlich in diesem Fall in der im ETL -Segment als “Sekundär-Diagnose†bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben. Hinweis: Wenn eine Sekundär-Diagnose angegeben wird, wird diese im G-DRG-System immer als Nebendiagnose interpretiert.

    Na, was ist das denn für ein "Dreher" ?

    Zitat


    Für die Diagnoseangaben sind die Deutschen Kodierrichtlinien zu berücksichtigen.

    D.h. nicht nur für Entlassdiagnosen, sondern für alle "Fachabteilungsdiagnosen" !!! ?

    Die Umsetzung durch die Softwarehersteller trifft uns ja leider alle...

    MfG

    C. Hirschberg

  • SgH Hirschberg,

    die "Erfindung" des 0000-Segments ist nicht erst in der letzten Fortschreibung enthalten, das gab es schon in der Version
    "4. Fortschreibung März 2001 – mit 4. Nachtrag vom 15.11.2002 (wirksam zum 1.1.2003)" und galt somit bereits das ganze laufende Jahr über :shock2: .

    Bei der Zählung der Diagnosen ist darauf zu achten, dass sowohl die HD als auch die max. 20 ND jeweils aus 2 Kode-Angaben bestehen können (Primär- und Sekundärkode). Die Antwort lautet 42 (auf die Frage nach - nein nicht nur nach dem Leben, dem Universum und allem, sondern auch nach der Zahl der effektiv abrechnungsrelevanten ICD-Kodes, die nach § 301 maximal übermittelt werden können).

    MfG
    M. Kirste

  • Sehr geehrter Herr Kirste,

    es ist schön, dass gerade auch Sie dieses Forum mitverfolgen. Sie haben natürlich recht.
    Ich wollte die Forumsteilnehmer allerdings grundsätzlich auf diese Informationsquelle hinweisen und habe entsprechend das aktuellste Dokument gewählt.

    Interessant finde ich trotzdem den o.g. "Dreher" der ja entgegen dem in den allgemeinen DKR auf Seite 25 beschriebenen Verfahren läuft... .

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    Die Kodes für Manifestationen, d.h. die Stern-Schlüsselnummern (*), können nicht als alleiniger Kode für die Hauptdiagnose verwendet werden, es sei denn eine spezielle Kodierrichtlinie schreibt etwas anderes vor.

    Ich habe allerdings noch keine gefunden. Vielleich kommt sie noch?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Kirste:
    SgH Hirschberg, ...
    Bei der Zählung der Diagnosen ist darauf zu achten, dass sowohl die HD als auch die max. 20 ND jeweils aus 2 Kode-Angaben bestehen können (Primär- und Sekundärkode). Die Antwort lautet 42 ... MfG M. Kirste

    Hallo Herr Kirste,
    das mit den 42 Diagnosen ist so vielleicht nicht ganz richtig, denn zwischen den DKR und dem §301 gibt es einen m.E. nicht auflösbaren Widerspruch (siehe Anhang) zwischen Dokumentation und Datenübermittlung. Vielleicht liest ja jemand mit, der das (er-)klären kann ...

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Zitat


    Vielleicht liest ja jemand mit, der das (er-)klären kann ...

    Erklären nicht... Vielmehr um einen weiteren Widerspruch erweitern:
    Der von mir o.g. "Dreher" in der §301-Fortschreibung sagt ja gerade, dass ein Kreuzkode unter bestimmten Umständen sogar in das "Sekundär-Diagnose-Segment" geschrieben wird (anstatt in das Primärdiagnose-Segment) ??? Oder irre ich ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Zitat


    Original von USchmidt:

    SgH Schmidt,

    bitte aufpassen: Ich habe nicht von 42 Diagnosen sondern von
    42 ICD-Kodes gesprochen. Genau das schreiben Sie selbst in
    Ihrem Word-Dokument
    [quote]
    Sind diese „21 Diagnosen“ gem. §301 im Extremfall als 21 Paare aus Primär-/Sekundärdiagnose ausgeprägt, so sind das 42 Diagnosen für den Grouper

    Die Frage der Reihenfolge der Nebendiagnosen ist sicher im Moment
    noch eine, aber vielleicht werden wir ja mal mit einem DRG-System
    beschenkt, in dem die Reihenfolge keine Rolle mehr spielt.

    § 301 und Grouper sind derzeit nun einmal einfach nicht synchron.
    So muss ja (wie Sie es in Ihrem Dok. beschreiben) die Kreuzdiagnose
    nach 301 immer wiederholt werden, um jeweils eigentlich nur eine
    weitere Stern-Diagnose zu senden. Der Grouper hingegen quittiert
    dies - wenn es die HD betrifft - mit einem verärgerten Fehlerflag
    ("Duplikat der Hauptdiagnose") - allerdings ohne weitere Konsequenz.
    Nutzen tut die mehrfache Nennung einer Diagnose jedenfalls gar
    nichts, als ND wird sie stillschweigend ignoriert.

    Auch wenn die redundante Übermittlung von Primärkodes nicht
    wirklich schön ist, ist mir der Widerspruch 301/DKR noch nicht
    ganz deutlich, jedenfalls was das Endergebnis bezogen auf
    die Gruppierung angeht. ?(

    KIS:

    HDA+
    HDA*

    NDA+
    NDA*
    NDB*
    NDC*

    wird im 301 zu
    HDA+ HDA*

    NDA+ NDA*
    NDA+ NDB*
    NDA+ NDC*

    Und jetzt muss doch auf der Empfängerseite wieder einfach nach
    DKR immer erst der Primärkode und dann der Sekundärkode in
    den Grouper gefüttert werden:
    HDA+
    HDA*
    NDA+
    NDA*
    NDA+
    NDB*
    NDA+
    NDC*

    Schliesslich schreiben die DKR ja nicht, dass erst gebündelt
    alle Primärkodes und danach anschließend alle Sekundärkodes
    zu gruppieren wären. Der Grouper muss halt nur die ND-
    Wiederholung ausbügeln, das tut er aber ohnehin. Und es gehen
    natürlich Plätze für echte ND verloren, wenn eine ND+ wg.
    mehrerer ND* wiederholt werden muss. Aber wo ist das Reihenfolge-
    problem? CCL-Diagnosen werden im Grouper nach CCL absteigend
    sortiert, die ND-Duplikate (die haben definitionsgemäß CCL=0)
    fallen damit am Ende durchs Rost. Und die restlichen ND
    (mit CCL>0) bleiben dabei in der Reihenfolge wie im KIS und
    wie im DTA. Ob jemand einer Diagnose mal das Etikett "Du bist
    Nr. 5" aufgeklebt hat, während jemand anderes "3" drangeschrieben
    hatte, ist so lange egal, wie sich innerhalb einer
    Numerierungslogik keine Vertauschungen ergeben.

    Viel ärgerlicher finde ich es, dass es nicht allen KIS-Systemen
    gelingt, den Grouper in der gleichen Reihenfolge zu füttern,
    wie es am Bildschirm dargestellt wird. Da muss man gar keinen
    § 301 dazwischenbasteln, es gelingt auch hausintern abweichende
    Gruppierungen zu erzeugen... ;D

    MfG
    M. Kirste

  • [quote]
    Original von C-Hirschberg:
    ... Vielmehr um einen weiteren Widerspruch erweitern ...
    [quote]

    Hallo Herr Hirschberg,
    ich sehe das auch als "Dreher", doch wie Hr. Konzelmann (s.o.) bereits sagte, scheint es momentan nicht die entsprechende Vorschrift in der DKR zu geben. Vielleicht kennt hier ja jemand ein entsprechendes Beispiel.

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Sehr geehrter Herr Kirste,

    gestatten Sie mir eine kurze Zwischenfrage:

    kann Ihrer Meinung nach oder/und nach DKR eine Hauptdiagnose aus zwei ICD-Kodes zusammengesetzt sein ?

    Oder anders ausgedrückt: Schreiben die Kodierrichtlinien nicht für manche Fälle die Kodierung einer Sterndiagnose (in Verbindung mit einem entsprechenden Ätiologie/Kreuzkode) als Hauptdiagnose vor ?

    Mit freundlichem Gruß

    C. Hirschberg

  • [quote]
    Original von Kirste:
    bitte aufpassen: Ich habe nicht von 42 Diagnosen sondern von
    42 ICD-Kodes gesprochen. Genau das schreiben Sie selbst in
    Ihrem Word-Dokument ... (a)
    Die Frage der Reihenfolge der Nebendiagnosen ist sicher im Moment (b)
    noch eine, aber vielleicht werden wir ja mal mit einem DRG-System
    beschenkt, in dem die Reihenfolge keine Rolle mehr spielt.
    ...
    § 301 und Grouper sind derzeit nun einmal einfach nicht synchron. (c)
    ...
    Viel ärgerlicher finde ich es, dass es nicht allen KIS-Systemen (d)
    gelingt, den Grouper in der gleichen Reihenfolge zu füttern,
    wie es am Bildschirm dargestellt wird. [quote]

    Hallo Herr Kirste,
    schön, dass wir mal über diesen Weg "fachsimpeln" können.
    a) Erwischt! Klar habe auch ich 42 ICD-Kodes gemeint.
    b) Die Reihenfolge ist zur Zeit eben n o c h wichtig
    c) §301 und Grouper sind nicht synchron -
    das musste mal gesagt werden! (übrigens auch nicht zu §21)
    d) Ich hoffe dass Sie nicht unser KIS meinen.
    Sonst bitte Meldung an den Autor.
    e) Es geht auch um die max. Anzahl, die gegroupt wird, wenn die Daten
    redundant übermittelt werden. (Einige Kassen haben doch
    angekündigt nur noch das ETL-Segment und nicht mehr die
    FAB-Segmente beim Groupen zu betrachten)

    Weiteres vielleicht auf dem Anwendertreffen in Hamburg?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]


  • Und wenn man FAB-Diagnosen einbeziehen wollte: Wo denn? Gleich
    nach der HD und vor den NDs aus ETL? Oder erst danach? :bombe:
    Insofern würde mich die Nachricht, dass die Kassen FAB nicht
    mitgruppieren :strauss: deutlich weniger stark überraschen, als das Gegenteil.

    MfG
    M. Kirste