Urininkontinenz und liegender Dauerkatheter

  • Wir hatten letzte Woche den MDK im Haus, der monierte
    die R32 Harninkontinenz (CC-relevant), da der Patient
    gleich am Anfang einen Dauerkatheter bekam und empfahl
    die Verschlüsselung mit R39.1 Sonstige Miktions-
    störungen (Nicht CC-relevant).
    Da das ein ziemlich häufiges Problem ist, interessiert
    mich, wie das in anderen Häusern gehandhabt wird.
    Durch den Blasenkatheter entsteht ja zumindest
    pflegerischer Aufwand und wenn der Patient keine Harn-
    inkontinenz hätte, hätte er auch keine Blasenkatheter.
    Ich würde gern bei der R32 bleiben.
    Welche Meinungen gibt es dazu.

    Vielen Dank schonmal.

    K. Ebersbach
    Krankenhausgesellschaft Dippoldiswalde mbH

  • Hallo Herr Ebersbach,

    suchen Sie mal mit der Funktion Suche nach den entsprechenden Wörtern und Codes. Da finden Sie viele Meinungen.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    entweder ist der Patient inkontinent, dann R32 oder nicht.
    Der ICD R391 Miktionsstörung bezeichnet nur eine Störung (Dysurie, Algurie, Oligurie, Polyurie etc.)

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo,

    Frau Lindner, da haben Sie absolut recht. Das ist so ziemlich das Erschreckenste(Verschlüsselung über R39.1), was ich zu diesem Thema gehört habe. 1. Austausch eines Symptoms gegen ein anderes Symptom (wie Stuhlinkontinenz gegen Flatulenz) und 2. de facto eine Krankheit gegen eine andere Krankheit. Wenn das ein Sachbearbeiter gedacht hätte, von dem man nicht unbedingt erwarten darf, dass er den Unterschied zwischen einer Miktionsstörung und einer Inkontinenz kennt, wäre es verständlich, ein Arzt muß diesen gravierenden Unterschied schon als AiP wissen. Sonst muß man sich fragen, wie er das Staatsexamen gemacht hat.
    Das ist eine schwere Qualifikationslücke. Das meine ich ganz, ganz ernst. Man darf gar nicht weiterdenken: Falsche Diagnose --> falsche Behandlung. Hat das wirklich ein zugelassener Prüfarzt so gesagt?

    Andererseits, wenn dieser Prüfarzt den Unterschied zwischen Miktionsstörung und Inkontinenz kennt und wider besseren medizinischen Wissens so entschieden hat, dann kommt der Prüfarzt in Bedrängnis mit dem Gesetz. Dort steht, dass er den medizinischen Tatzustand mit Sachverstand zu prüfen hat (Urteilsbegründung BSG v. 13.12.01, B3 KR 11/01R). In seiner Tätigkeit ist er von der Krankenkasse unabhängig und nur seinem Gewissen verpflichtet(§275, Abs. 5 SGBV) . Hat er das also aus abrechnungstechnischen Gründen getan, verstieß er gegen das Gesetz. Etwas freundlicher formuliert - unehrenhaft.

    Einfach beschämend.

    Es ist gut, solche Fälle zu sammeln. Da müssen sich meiner Meinung nach BÄK und Fachgesellschaften drum kümmern. Banal ist das nicht mehr.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Zitat


    Original von Ebersbach:
    ...R32 Harninkontinenz (CC-relevant), ... und empfahl
    die Verschlüsselung mit R39.1 Sonstige Miktions-
    störungen (Nicht CC-relevant).

    K. Ebersbach
    Krankenhausgesellschaft Dippoldiswalde mbH


    Ist das Motiv vielleicht CC-relevant oder eben nicht ?
    Konform mit den KDR ist R39.1 jedenfalls nicht.

    Gruß

    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

  • Zitat


    Original von jhaack:
    Ist das Motiv vielleicht CC-relevant oder eben nicht ?
    Konform mit den KDR ist R39.1 jedenfalls nicht.

    Ich seh auch dieses Motiv und kein anderes.
    Sie wollen (um jeden Preis, wie es scheint) so wenig wie möglich zahlen.

    --
    Liebe Grüße
    :rolleyes: Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella