Hallo Forum,
wenn ich einen Patienten unterhalb der mittleren GVD aus dem DRG-System intern in die Psychiatrie (BPflV) verlege, wird das ganze wie eine Entlassung behandelt. Damit entfallen nach meinem Verständnis auch Verlegungsabschläge. Liege ich da richtig?
Viele Grüße aus dem (nur noch) subtropischen Hamburg
Manfred Nast
Bethesda AK Bergedorf