Verdacht auf Metastasen nicht bestätigt

  • Hallo liebe Mitkämpfer,

    eine Patientin hatte Mamma-CA (ablatiert) und Wirbelsäulen-Metastasen, die zu einer Fraktur geführt hatten. Jetzt kommt sie wieder mit Rückenschmerzen, die bis in die Beine ausstrahlen. Verdacht: neue Metastasen. Diese konnten aber weder durch MRT noch CT noch sonst etwas bestätigt werden. Die hatten den Primärtumor als HD gewählt, mit der Begründung: die Behandlung dessen ist so lange nicht abgeschlossen, wie man immer noch mit (möglichen) Metastasen zu kämpfen hat. Und 100%ig ausgeschlossen sind diese auch durch negativen MRT-Befund nicht. Ist das richtig?
    Oder sollte man T91.1 Folgen einer Fraktur der WS als HD nehmen, da die Symptome möglicherweise daher kommen? Und als ND darunter die Symptome und den Tumor samt Metastasen in der Eigenanamnese? Oder stimmt es, dass man den Mamma-CA Zeit seines Lebens "hat", weil immer irgendwo welche Metastasen herumgeistern können, auch wenn nichts nachzuweisen ist? :rolleyes:

    Viele Grüße aus dem etwas abgekühlten Brandenburg,

    Elisabeth Kosche

  • Sehr geehrte Frau Kosche,

    ist ja ziemlich "knifflig" Ihr Fall. Da kommen ein paar Kodierrichtlinien ins Spiel.

    Die stationäre Aufnahme erfolgte möglicherweise unter der Vorstellung:
    Rückenschmerzen hin / Rückenschmerzen her (dafür braucht man ja nicht stationär aufgenommen werden) wir haben den Verdacht auf erneute Fraktur/Metastasen und wollen die Patientin nachuntersuchen.

    Kodieren würde ich dann (s.DKR 0209 "Malignom in der Eigenanamnese"):
    HD: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
    ND: Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese

    eine andere Perspektive wäre:
    Die stat. Aufnahme erfolgt unter der Verdachtsdiagnose "pathologische WS-Fraktur". Diese Verdachtsdiagnose wurde nicht bestätigt und wohl auch nicht spezifisch behandelt...

    Zu kodieren wären dann m.E. nach "DKR D008 Verdachtsdiagnosen" die Schmerzen:
    HD: M54.4 Lumboischialgie
    ND: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
    ND: Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese

    ... bin auf weitere Meinungen gespannt.

    mfG

    C. Hirschberg

    p.s. den Kode T91.9 Folgen einer Fraktur...
    können Sie garnicht als alleinigen HD-Kode-Kode verwenden (DKR 1913) Ein aktueller Folgezustand muss vorangestellt werden (z.B. die Kreuzschmerzen)

  • Hallo Frau Kosche,

    schauen Sie sich doch mal die DKR 0202B und dort das Beispiel 3 an.
    Kommt das Ihrem Falll nicht sehr nahe? Dazu wäre es aber notwendig, daß die Metastasen schon mal bestätigt worden waren.

    Viele Grüße

    M. Buttler

  • Hallo
    Bei bestätigter metastasen bedingter WS Fraktur ist der Code Z85.3 sicher nicht angebracht. Da die Metastase mit Sicherheit NICHT kurativ behandelt werden konnte.
    Hier kommt nur HD Sekundärtu bei ND Primärtu in Frage, da ja auch eine antsprechende Diagnostik und wahrscheinlich auch Thp begonnen wurde(entspr. Verdachtsdiagnose ohne sicheren Ausschluß). Ich würde es auf einen Streit ankommen lassen.
    Viele Grüße
    D.Stracke

  • Danke für alle Beiträge.

    Wir haben uns nun so entschieden wie Herr Hirschberg vorgeschlagen hat, die Lumboischialgie als Hauptdiagnose zu nehmen, weil eine Metastase, die so klein ist, dass sie durch das MRT nicht darstellbar ist, auch nicht solche Beschwerden auslösen kann.

    Gruß an alle

    Elisabeth Kosche