Hallo Experten,
ein Patient mit der Hauptdiagnose N13.2 Hydronephrose bei Obstruktion durch Nieren- und Ureterstein mit der Prozedur 8-137.2 Entfernung einer Ureterschiene wird in die DRG L41Z Urethrozystoskopie ohne CC, RG 0,594, eingruppiert.
Gebe ich als Nebendiagnose N20.1 Ureterstein zusätzlich ein (ist medizinisch meines Erachtens nicht sinnvoll, aber so geschehen) erfolgt die Zuordnung zur DRG L64Z Harnsteine und Harnwegsobstruktion, RG 0,441.
Die hier hinter stehende Logik verstehe ich nicht. Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüsse aus Höxter
S. Stephan