Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe es ist hier nicht allzu Off-Topic aber hat sich jemand den Entwurf "eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch" auf den Seiten des BMGS angesehen? Wenn mich nicht alles täuscht, dann plant der Gesetzgeber den maschinellen Datenaustausch mit den Sozialhilfeträgern (vergl § 47 (4)). Ich bin gespannt, wann es der ersten Kommune gelingt, dieses Verfahren umzusetzen.....

    Im übrigen war ich immer davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber nunmehr die Verischerungspflicht der Sozialhilfeempfänger plant, mithin eine Leistungsgewährung durch die Kommunen in die Hand der GKV übergeleitet wird (aber da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens).

    Gruß

    FD

  • Hallo, Herr Dünnwald. Das war ein Grundgedanke zu Beginn der Diskussion. In Punkt 8 des Eckpunktepapier der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform vom 22.07.2003 wurde festgelegt, dass die KK für nicht gesetzlich versicherte Sozialhilfeempfänger die Aufwendungen der Krankenbehandlung übernehmen und sich diese Kosten vom Sozialhilfegträger erstatten lassen können (gegen eine Vwer.kostenpauschale von 5%). Der Sozialhilfeempfänger soll jedoch eine Mindestselbstbeteiligung von 1 Euro tragen. Diese Regelung muss jedoch noch verfassungsrechtlich geprüft werden.
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    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen