Wiederaufnahme ohne Komplikation

  • Liebes Forum,

    folgendes Problem mit der Fragestellung insbesondere an GWI-Benutzer:

    Eine Patientin wird in die Gyn. aufgenommen, es erfolgt eine Diagnostik und eine Operation wird angeraten. Die Patientin kann sich nicht zur OP entschließen und verlässt das KH. Nach 3 Tagen stellt sie sich innerhalb der OGVD erneut vor und möchte nun doch die OP.
    Es handelt sich hier ja ganz klar nicht um eine Komplikation.
    GWI bietet zur Zusammenführung beider stat. Aufenthalte nur die Möglichkeit der "Wiederaufnahme wegen Komplikation".

    Mich würde sehr interessieren, wie andere Häuser mit diesem Problem umgehen. Könnte auch eine Beurlaubung in Betracht kommen?

    Schönen Gruß aus Hannover

    A. Jäger:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger

  • Hallo Frau Jäger,

    ein schönes Beispiel aus dem Alltag, von dem sich Gesetzgeber und Softwarehersteller nicht träumen lassen.

    Ich würde die Beurlaubung versuchen, und gucken, ob was sinnvolles rauskommt, denn im Endeffekt müßte der Erlös der Gleiche sein.


    Viele Grüße von

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Frau Jäger!

    Bei Ihrem Beispiel hadelt es sich weder um eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen, noch kann man Ihnen eine Vorwurf nach § 17c KHG wegen vorzeitiger Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen machen.

    Meine Meinung ist: Rein Formal können, dürfen und eigentlich müssen Sie auch zwei DRGs abrechnen (Vorausgesetzt natürlich, die Ablehnung der OP durch die Patientin beim ersten Aufenthalt ist ausreichend begründet)

    Vermutlich gibt es wieder haufenweise Gegenstimmen, aber mir fällt im Moment keine formale oder gesetzliche Grundlage ein, nach der Sie diese Fälle zusammenführen müssten, sollten oder dürften.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo allerseits.

    Die Patientin braucht m. E. nicht zu begründen, warum Sie die OP nicht wünscht. Ist ja im Endeffekt Ihre freie Entscheidung.
    Es ist in diesem Fall aber zu hoffen, dass der Wunsch der Patientin das KH zu verlassen, vermutlich gegen ärztlichen Rat, dokumentiert ist.
    Ansonsten würde ich auch versuchen zwei Fälle abzurechnen. Im zweifelsfall mit der betreffenden KK reden; das klappt bei uns mit einigen Krankenkassen ganz gut.
    :)

    Viel Erfolg.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum, hallo Frau Jäger,

    ich weiß ja nicht, wie umfangreich die Diagnostik (zeitlich) war und wieviel Zeit zwischen Aufnahme und Verweigerung der OP durch die Patientin lag. Daher zwei alternative Abrechnungsmöglichkeiten:

    1) Erfolgte Aufnahme, Diagnostik und Entlassung am gleichen Tag, würde ich vermutlich eine Abklärungsuntersuchung darin sehen. ("Krankenhausbehandlung geboten, aber ... zu einem späteren Zeitpunkt...") Diese würde ich als Kompromissvorschlag, nach Rücksprache mit der Kasse, dieser in Rechnung stellen (auch wenn innerhalb von fünf Tagen vollstationäre Aufnahme erfolgt - deshalb ja Abklärungsuntersuchung und nicht vorstationäre Behandlung)

    2) Bei mindestens zweitägigem (begründeten) Aufenthalt würde ich formal - auch wenn´s weh tut - auch dazu tendieren, dass zwei DRG´s abrechenbar sind. Die Dokumentation, dass die Patientin die OP ausdrücklich abgelehnt hat und das Krankenhaus auf eigenen Wunsch verlassen hat, halte ich hier aber auch für sehr wichtig, da ich glaube, dass solche oder ähnliche Fälle bei einigen Kassen unter dem Aspekt "Fallsplitting" grundsätzlich sehr kritisch beäugt werden.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo, insbesondere TODO,

    genau das ist ja das Problem. Die Befürchtung der KK, das die KH zwei DRG´s (diagnostische und operative DRG) abrechnen, in dem der Patient entlassen wird und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird, scheint ja durchaus berechtigt zu sein. Handelt es sich um eine planbare Operation, so musste ja auch seitens des einweisenden Arztes/Belegarztes eine vorherige "Beratung" durchgeführt werden. Somit sollte der Aufnahmetag gleich oder maximal kleiner 1 Tag sein, an welchem die Operation durchgeführt wird (es sei dennn, es müssen kompliziertere OP´s mit entsprechenden Voruntersuchungen durchgeführt werden).

    Somit ist selbst eine genaue Dokumentation, dass der Patient sich kurzfristig nicht zur OP entschlossen hat, schwierig. Es scheint daher sinnvoller, hier von einem Fall und somit einer DRG auszugehen.

    Im Rahmen der Pflegesatzverhandlung wurden ja auch nicht die Krankenhausfälle, welche 2002 als ein Fall erfasst wurden, plötzlich in zwei Fälle (diagnostisch und operativ, ggfls. als Wiederkehrer)eingestellt - oder?
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Also ich gehe mal davon aus, dass der erste Aufenthalt im einführenden Beispiel über einen Tag hinaus ging. Ansonsten käme natürlich tatsächlich eine vorstationäre Abrechnung in Frage.

    Zitat


    Original von Harmsen:
    Es scheint daher sinnvoller, hier von einem Fall und somit einer DRG auszugehen.

    Im Rahmen der Pflegesatzverhandlung wurden ja auch nicht die Krankenhausfälle, welche 2002 als ein Fall erfasst wurden, plötzlich in zwei Fälle (diagnostisch und operativ, ggfls. als Wiederkehrer)eingestellt - oder?


    Diese Argumentation kann ich leider nicht ganz nachvollziehen, denn der Patient im einführenden Beispiel wäre bereits 2002 als zwei Fälle geführt worden.

    Im Übrigen kann man meiner Ansicht nach, nicht so abrechnen, wie es einem gerade sinnvoll erscheint, sondern man muss sich schon an das KHEntgG und die KFPV halten. Und darin ist mir keine Regelung bewusst, die hier das Zusammenziehen der Fälle fordern oder ermöglichen würde.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Freunde,
    diese Konstellationen werden bei uns täglich abgerechnet und sie sind auch für uns nachvollziehbar. Wenn der 1. Fall ein Tagesfall ist, versuchen wir, das eine vorstationäre Behandlung abgerechnet wird. In 99 % der Fälle erfolgreich. Es gibt für uns keinen Zweifel, das hier 2 DRGs abgerechnet werden. Manche Dinge muß man halt hinnehmen. Eine gute Kommunikation zwischen KH und KK ist das A und O, bei uns klappt das hervorragend.
    Viele Grüsse aus Niedersachsen
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo,

    vielen Dank für die Resonanz.

    Ich denke, so lange es keine verbindliche Regelung für dieses Problem gibt, werden wir uns wohl auf viele Diskussionen mit den KK einstellen müssen.

    Herzliche Grüße aus Hannover


    --
    A. Jäger

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger