Hallo Forum,
wenn wir eine Patientin zunächst in der Gynäkologie (ab 2004 DRG-Bereich) behandeln, sie danach kurzzeitig in die Psychiatrie verlegen (BPflV) verlegen, um sie abschließend wieder in der Gynäkologie zu versorgen, so müssten nach meinem Verständnis 2 Fälle generiert werden, da interne Verlegungen in andere Rechtsbereiche getrennt erfasst werden.
Wenn dieses Verständnis richtig ist, stellt sich mir (noch) die Frage der administrativen Umsetzung: Soll die Patientin gegenüber der Verwaltung nach Erstaufnahme in der Gynäkologie zwei Mal als "entlassen" und gleichzeitig als "Neuaufnahme" gemeldet werden ? Daraus würden dann aber drei Fälle (Neuaufnahme plus Verlegung plus Rückverlegung) generiert werden. Die Behandlungsepisoden in der Gynäkologie sind aber zusammen zu betrachten. Wie lässt sich diese Konstellation richtig abbilden ?
Ist der gedankliche Ansatz ("Entlassung und Neuaufnahme") formal richtig oder ist eine andere Praxis notwendig ?
Danke und Gruß
Sina